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	<title>Endlich Selbständig!</title>
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	<description>Existenzgründung von A-Z</description>
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		<title>Die Gründung einer UG (Unternehmergesellschaft)</title>
		<link>http://www.endlich-selbstaendig.info/2013/05/die-grundung-einer-ug-unternehmergesellschaft/</link>
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		<pubDate>Thu, 16 May 2013 11:54:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mike Miler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Organisation]]></category>
		<category><![CDATA[gruendung]]></category>
		<category><![CDATA[ug]]></category>

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		<description><![CDATA[Die UG (Unternehmergesellschaft) ist eine Variante der GmbH und ebenfalls eine haftungsbeschränkte Rechtsform, welche aber bereits mit 1 € Stammkapital gegründet werden kann. Das Ziel er UG ist es, durch deren Gewinne das Stammkapital zu erhöhen, bis ein Kapital von 25.000 € erreicht wird. ]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.endlich-selbstaendig.info/wp-content/uploads/2012/05/UG.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-379" alt="UG" src="http://www.endlich-selbstaendig.info/wp-content/uploads/2012/05/UG-300x300.jpg" width="300" height="300" /></a></p>
<p>Die UG ist, wie auch die GmbH, eine sog. juristische Person und gehört zu den Kapitalgesellschaften.</p>
<p><span>Die UG kann in eine GmbH <span>umfirmiert</span> werden, sobald die UG über ein Stammkapital von 25.000 € verfügt. Das Unternehmen kann aber auch als UG weitergeführt werden. Für die Erhöhung des Stammkapitals muss mindestens 25% des Gewinns zurückgelegt werden, bis das Stammkapital 25.000 € beträgt.</span></p>
<p>Als <a title="Geschäftsführer und Gesellschafter" href="http://www.endlich-selbstaendig.info/2012/05/geschaftsfuhrer-und-gesellschafter/">geschäftsführender Gesellschafter</a> einer UG sind Sie Angestellter Ihrer eigenen Firma mit besonderen Rechten. Die UG kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Es muss mindestens ein Geschäftsführer bestimmt werden.</p>
<h3>Haftung</h3>
<p><span>Durch ihre <span>Haftungsbeschränkung</span> und den geringen Kapitalbedarf ist sie eine beliebte <span>Unternehmensform</span>. Für Schäden, welche bei Ausübung der gewerblichen Tätigkeit entstehen, müssen Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen haften. Die Haftung ist beschränkt auf das Kapital der UG. Forderungen und Verbindlichkeiten sind an die UG als eigenständige juristische Person gerichtet und nicht an Sie privat. Wird ein Schaden allerdings grob fahrlässig verursacht, ist auch das Privatvermögen nicht mehr sicher.</span></p>
<h3>Kann ich einen Fantasienamen für meine Firma wählen?</h3>
<p>Sie können den Namen Ihrer Firma frei wählen. Sie müssen allerdings darauf achten, dass Ihr gewünschter <a href="http://www.endlich-selbstaendig.info/2012/05/der-perfekte-name-fuer-ihre-firma/">Fantasiename</a><span> noch von keiner anderen Firma verwendet wird. Auch darf sie einer bereits bestehenden Firma nicht zu ähnlich klingen. Ihrem gewählten Fantasienamen wird die Rechtsform &#8220;UG (<span>haftungsbeschränkt</span>)&#8221; oder &#8220;<span>Unternehmergesellschaft</span> (<span>haftungsbeschränkt</span>)&#8221; hinten angestellt. Ist Ihr Fantasiename beispielsweise “<span>Tritendo</span> Media”, so lautet die gesamte Firmenbezeichnung “<span>Tritendo</span> Media UG (<span>haftungsbeschränkt</span>)” oder &#8220;<span>Tritendo</span> Media <span>Unternehmergesellschaft</span> (<span>haftungsbeschränkt</span>)&#8221;.</span></p>
<h3>Voraussetzungen für die Gründung</h3>
<p>Um eine UG zu gründen benötigen Sie folgendes</p>
<ol>
<li><strong><a href="http://www.endlich-selbstaendig.info/2012/05/der-perfekte-name-fuer-ihre-firma/">Firmenname</a>:</strong><span> Dem gewählten Firmennamen wird &#8220;UG (<span>haftungsbeschränkt</span>)&#8221; oder &#8220;<span>Unternehmergesellschaft</span> (<span>haftungsbeschränkt</span>)&#8221; angehängt.</span></li>
<li><strong><a href="http://www.endlich-selbstaendig.info/2012/05/brauche-ich-einen-firmenstempel/">Firmenstempel</a>:</strong> Nicht zwingend nötig, aber oft sehr nützlich.</li>
<li><strong>Bankkonto auf den Namen der UG</strong></li>
<li><strong>Eröffnungsbilanz:</strong> Diese erstellt Ihr Steuerberater für Sie.</li>
<li><strong>Gewerbeschein:</strong> Den Gewerbeschein erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.</li>
<li><strong><span><span>Gesellschaftervertrag</span>:</span></strong> Dieser wird auch Satzung genannt. Für die UG kann eine vereinfachte Mustersatzung verwendet werden.</li>
<li><strong>Notar:</strong><span> Für die Beurkundung des <span>Gesellschaftervertrags</span> ist ein Notar nötig.</span></li>
<li><strong>Eintrag in das <a title="Was ist das Handelsregister?" href="http://www.endlich-selbstaendig.info/2013/03/was-ist-das-handelsregister/">Handelsregister</a>:</strong> Erfolgt nach der notariellen Beurkundung der Satzung.</li>
</ol>
<h3>Die notarielle Beurkundung der Satzung</h3>
<p>Wie auch bei der GmbH ist für die Gründung einer UG eine Satzung erforderlich. Um die Kosten dieser aber gering zu halten, bietet der Gesetzgeber eine vereinfachte Mustersatzung an, durch welche die Kosten für die notarielle Beurkundung reduziert werden. Hierfür gibt es eine <a title="Mustervorlage für die Einzelpersonengesellschaft" href="http://www.existenzgruender.de/imperia/md/content/pdf/publikationen/uebersichten/recht_verhandlungsgespraeche/uebersicht_14.pdf" target="_blank"><span>Mustervorlage für die <span>Einpersonengesellschaft</span></span></a> und eine <a title="Mustervorlage für die Mehrpersonengesellschaft" href="http://www.existenzgruender.de/imperia/md/content/pdf/publikationen/uebersichten/recht_verhandlungsgespraeche/uebersicht_15.pdf" target="_blank"><span>Mustervorlage für eine <span>Mehrpersonengesellschaft</span></span></a>.</p>
<p><span>Verwenden Sie diese vereinfachte Mustersatzung, muss Ihnen klar sein, dass darin viele Punkte nicht geregelt sind, welche in einer umfangreichen Satzung enthalten sind. Zwar ist die Anfertigung einer Satzung kostenintensiver, gerade bei mehreren Gesellschaftern kann sich diese <span>Investion</span> aber lohnen, falls es unter ihnen zu Konflikten kommt.</span></p>
<h3>Buchführung &amp; Jahresabschluss</h3>
<p><span>Bei der UG sind Sie <span>buchführungspflichtig</span>. Das bedeutet, dass Sie für sämtliche Geldein- und <span>ausgänge</span> Belege benötigen und diese buchen müssen. Die Buchführung übernimmt auch gerne der Steuerberater für Sie. </span></p>
<p><span>Für den  Jahresabschluss müssen Sie eine Bilanz erstellen.  Zusätzlich muss eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Diese beiden Dokumente sollten Sie von einem Steuerberater anfertigen lassen.</span></p>
<h3>Steuern</h3>
<p>Natürlich müssen Sie auch mit Ihrem Unternehmen Steuern bezahlen. Hier sehen Sie einen Überblick, welche Steuern auf Sie zu kommen:</p>
<p><b>Umsatzsteuer – </b>Beim Verkauf von Produkten und/oder Dienstleistungen müssen Sie Umsatzsteuer erheben und diese an das Finanzamt abführen. Sie erhalten aber auch die bezahlte Umsatzsteuer an Lieferanten vom Finanzamt zurück.</p>
<p><b>Gewerbesteuer</b> – Die Höhe der Gewerbesteuer ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Sie wird aus dem Gewinn der GmbH berechnet. Je nach Hebesatz der jeweiligen Stadt müssen sie mal mehr, mal weniger Gewerbesteuer bezahlen.</p>
<p><b><span><span>Körperschaftssteuer</span></span></b><span> – Dies <span>Körperschaftssteuer</span> ist die Steuer die jede Kapitalgesellschaft auf Gewinne zahlen muss. Derzeit liegt Sie bei 15%.</span></p>
<p><b>Einkommensteuer</b> – Die Einkommensteuer hat jeder Geschäftsführer und Angestellter bereits über die Lohnsteuer bezahlt.</p>
<p><strong>Kapitalertragssteuer</strong> &#8211; Diese Steuer ist vom Gesellschafter auf Gewinne durch seine Kapitaleinlage zu zahlen.</p>
<h3>Das zweite Geschäftsjahr</h3>
<p>Wenn Ihr erstes Geschäftsjahr gut läuft und Sie Gewinne verbuchen können, sollten Sie unbedingt <a title="Steuerrücklagen für das nächste Geschäftsjahr" href="http://www.endlich-selbstaendig.info/2012/05/steuerrucklagen-fur-das-naechste-geschaftsjahr/"><span><span>Steuerrücklagen</span> für das nächste Geschäftsjahr</span></a> bilden. Denn sobald Sie Ihren Jahresabschluss erstellt und beim Finanzamt eingereicht haben, fordert dieses Abschlagszahlungen auf die zu erwartenden Gewinne für das zweite Geschäftsjahr. Legen Sie also Geld zurück.</p>
<h3>Die Vorteile einer UG</h3>
<ol>
<li>Sie haften nur mit dem Geschäftsvermögen. Wenn die UG also zahlungsunfähig werden sollte, können Sie nicht privat zur Kasse gebeten werden.</li>
<li>Sie können einen <a title="Der perfekte Name für Ihre Firma" href="http://www.endlich-selbstaendig.info/2012/05/der-perfekte-name-fuer-ihre-firma/">Fantasienamen</a> für Ihre UG verwenden.</li>
<li>Für die Gründung einer UG ist nur mindestens 1 € Stammkapital nötig.</li>
</ol>
<h3>Die Nachteile einer UG</h3>
<ol>
<li><span>Für eine UG ist es sehr schwierig, bei Banken einen Kredit zu bekommen. Meistens müssen Sie hier eine zusätzliche persönliche Haftung übernehmen. Die Bank sichert sich somit gegen eventuelle <span>Rückzahlungsausfälle</span> ab. Hierfür gibt es allerdings verschiedene <span>Förderprogramme</span>, die ausschließlich für Existenzgründer vorgesehen sind und zudem günstige Konditionen bieten.</span></li>
<li>Die Buchhaltung und der Jahresabschluss sind aufwändiger und somit teurer als beispielsweise bei einer Einzelfirma, wenn ein Steuerberater diese Aufgaben übernimmt.</li>
<li>Bei fahrlässigem Verhalten kann es passieren, dass Sie auch mit Ihrem Privatvermögen haften. Einen absoluten Schutz gegen die private Haftung bietet die UG also nicht.</li>
<li>Mindestens 25% aller Gewinne der UG müssen für die Erhöhung des Stammkapitals aufgewendet werden, bis dieses 25.000 € beträgt.</li>
</ol>
<h3>Wann macht eine UG für mich Sinn?</h3>
<p><span>Eine UG könnte die richtige Rechtsform für Sie sein, wenn Sie eine <span>Haftungsbeschränkung</span> benötigen, für die Gründung der GmbH aber nicht das nötige Stammkapital aufbringen können. Mit den sehr geringen Gründungskosten ist die UG sehr günstig in der Gründung. Benötigen Sie aber noch Kapital von Kreditgebern, könnte es mit einer UG schwierig werden. Meist hat der Kreditgeber für seine Investition sehr wenig Sicherheiten.</span></p>
<p><span>Informieren Sie sich auch, ob Sie mit einer Versicherung ein Risiko soweit eindämmen können, damit Ihnen eine <span>Personengesellschaftsform</span> ausreicht. Wenn Sie beispielsweise Dächer mit <span>Solarplatten</span> bestücken möchten, genügt eine Versicherung gegen Diebstahl und Schäden durch Umwelteinflüsse.</span></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Das Pflichtenheft</title>
		<link>http://www.endlich-selbstaendig.info/2013/05/das-pflichtenheft/</link>
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		<pubDate>Wed, 08 May 2013 15:15:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mike Miler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Organisation]]></category>
		<category><![CDATA[pflichtenheft]]></category>
		<category><![CDATA[projekt]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem Pflichtenheft beschreibt der Auftragnehmer detailliert, wie er ein Projekt für den Auftraggeber durchführen würde. Im Idealfall hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer bereits im Vorfeld ein Lastenheft zukommen lassen, in welchem er die Anforderungen an das Projekt grob schildert.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Im Gegensatz zum Lastenheft wird das Pflichtenheft sehr detailliert geschrieben und beschreibt, wie die Anforderungen aus dem Lastenheft umgesetzt werden sollen. Sie können das Pflichtenheft als eine Art Handbuch für die Umsetzung eines bestimmten Projektes sehen.</p>
<h3>Warum Sie auf ein Pflichtenheft nicht verzichten sollten</h3>
<p><a href="http://www.endlich-selbstaendig.info/wp-content/uploads/2013/05/Fotolia_45736280_XS.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-756" alt="kalendereintrag" src="http://www.endlich-selbstaendig.info/wp-content/uploads/2013/05/Fotolia_45736280_XS-300x200.jpg" width="300" height="200" /></a>Anhand des Pflichtenhefts kann der Auftragnehmer festlegen, wie ein Projekt durchgeführt werden soll und kann so den Aufwand des Projektes abschätzen. Das Pflichtenheft ist also die Grundlage des Angebots an den Auftraggeber. Liegt dem Auftraggeber das Pflichtenheft vor, sollte er dieses mit seinem verfassten Lastenheft überprüfen. Wird das Pflichtenheft dann vom Auftraggeber angenommen, kann der Auftragnehmer mit der Umsetzung des Projektes beginnen.</p>
<p>Sollte es während der Umsetzung zu Konflikten zwischen den beiden Parteien kommen, hilft ein detailliert verfasstes Pflichtenheft, häufig zusammen mit dem Lastenheft, den Streit beizulegen, wenn das Projekt detailliert geplant und dokumentiert wurde. Im Idealfall kann sowohl der Auftraggeber, als auch der Auftragnehmer auf die getroffenen Vereinbarungen verweisen. Voraussetzung hierfür ist, dass bei der Erstellung der beiden Hefte an mögliche Probleme gedacht wurde und auf deren Lösung eingegangen wurde.</p>
<h3>Das sollte ein Pflichtenheft enthalten</h3>
<p>Das Pflichtenheft basiert auf einigen Punkten des Lastenhefts und wird durch die Beschreibung der Umsetzung erweitertet. Ein möglicher Aufbau wäre folgender:</p>
<ol>
<li><span style="line-height: 13px;"><strong>Zielbestimmungen:</strong> Definieren Sie hier detailliert die Muss-Kriterien (Ziele die erfüllt werden müssen), Soll-Kriterien (Ziele die angestrebt werden sollen) und Abgrenzungskriterien (Unerwünschte Leistungen).<br />
</span></li>
<li><strong>Projekteinsatz:</strong> Hier werden z.B. das Einsatzgebiet oder die Zielgruppe beschrieben.</li>
<li><strong>Projektübersicht:</strong> In diesem Punkt wird das Projekt selbst mit dessen Komponenten im Allgemeinen beschrieben.</li>
<li><strong>Projektfunktionen:</strong> Beschreiben Sie hier die Details zu den Funktionen des Projekts.</li>
<li><strong>Projektleistungen:</strong> Halten Sie fest, wie Performance, Leistungsfähigkeit oder ähnliches des fertigen Projektes aussehen werden.</li>
<li><b>Qualitätsmanagement:</b> Um die Qualität der Leistung prüfen zu können, sollten Sie vorab festlegen, welche Qualitätsmerkmale erfüllt werden müssen.</li>
<li><strong>Test-Szenarien:</strong> Legen Sie bereits vor dem Start des Projekts fest, welche Tests das Projekt bestehen muss.</li>
<li><strong>Sonstiges:</strong> Gibt es weitere festzuhaltende Punkte, welche das Projekt betreffen, können diese hier festgehalten werden.</li>
<li><b>Glossar:</b> Es empfiehlt sich ein Glossar an das Pflichtenheft anzuhängen, um fachliche Begriffe auch dem Laien verständlich erklären zu können.</li>
</ol>
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		<item>
		<title>Das Lastenheft</title>
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		<pubDate>Mon, 06 May 2013 09:57:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mike Miler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Organisation]]></category>
		<category><![CDATA[lastenheft]]></category>
		<category><![CDATA[projektmanagement]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Gegensatz zum Pflichtenheft muss das Lastenheft nicht jedes kleinste Detail eines Projektes enthalten. Es ist ein grobes Konzept, welches der Auftraggeber erstellt, um dem Auftragnehmer seine Anforderungen und Ziele des Projekts deutlich zu machen. Für die meisten Projekte, insbesondere in der Softwareentwicklung, sollte der Auftraggeber ein Lastenheft  erstellen. ]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Das Lastenheft kann der Auftraggeber auch verwenden, um es an potenzielle Auftragnehmer weiterzugeben. Diese können sich das Lastenheft ansehen und entscheiden, ob sie diesen Auftrag erfüllen könnten. Aus den Anforderungen an das Projekt können potenzielle Auftragnehmer ein Pflichtenheft erstellen und ein Angebot abgeben.</p>
<h3>Warum Sie auf ein Lastenheft nicht verzichten sollten</h3>
<p><a href="http://www.endlich-selbstaendig.info/wp-content/uploads/2013/05/Lastenheft.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-752" alt="Magazine" src="http://www.endlich-selbstaendig.info/wp-content/uploads/2013/05/Lastenheft-300x189.jpg" width="300" height="189" /></a>Häufig wird angenommen, dass ein Lastenheft und Pflichtenheft für ein Projekt überflüssig sind und deren Erstellung nur Zeit kostet. Allerdings hat die Erfahrung gezeigt, dass Projekte, für welche dieser Aufwand betrieben wurde, meist schneller fertiggestellt wurden. Die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers waren im Vorfeld klar, wodurch weniger Änderungsschleifen durchlaufen werden mussten.</p>
<p>Des Weiteren kommt es immer wieder zu Konflikten, weil der Auftraggeber nicht mit der Leistung des Auftragnehmers zufrieden ist. Mit Hilfe des Lastenhefts kann der Streit häufig beigelegt werden, wenn die Anforderungen an das Projekt im Lastenheft beschrieben wurden. Kommt es zum Konflikt, kann im Lastenheft nachgesehen werden, ob z.B. eine vom Kunden erwartete, vom Auftragnehmer aber nicht umgesetzte Funktion, im Lastenheft beschrieben war. War sie enthalten, muss der Auftragnehmer nachbessern. War sie es nicht, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich.</p>
<h3>Das sollte ein Lastenheft enthalten</h3>
<p>Für das Lastenheft gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Bei der Erstellung müssen Sie sich also an keine Regelungen halten. Dennoch sollten im Lastenheft folgende Punkte erläutert sein:</p>
<ul>
<li><strong>Ausgangssituation:</strong> Beschreiben Sie, welche Probleme vor dem Projekt aufgetreten sind und wie diese bisher gelöst wurden.</li>
<li><strong>Zielsetzung:</strong> Hier beschreiben Sie allgemein bis wann, welche Probleme, wie gelöst werden sollen.</li>
<li><strong>Einsatz des Produktes:</strong> Unter welchen Bedingungen das Produkt oder das Projekt nach der Fertigstellung zum Einsatz kommt, wird hier beschrieben (z.B. in welchen Temperaturbereichen).</li>
<li><strong>Anforderungen an das Projekt:</strong> Die genaueren Anforderungen wie z.b. bestimmte Funktionen einer Software, werden hier beschrieben.</li>
<li><strong>Weitere Anforderungen:</strong> Alle Anforderungen rund um das Projekt werden hier definiert (z.B. ob eine Software individuell erweiterbar sein soll).</li>
<li><strong>Lieferumfang:</strong> Dieser Teil des Lastenhefts enthält eine Liste des erforderlichen Lieferumfangs.</li>
<li><strong>Projektphasen:</strong> Legen Sie Meilensteine fest und definieren Sie so, welche Projektphase mit welchem Ergebnis abgeschlossen sein soll.</li>
<li><strong>Projektbegleitung:</strong> Sollte es noch offene Fragen geben, können Sie diese hier definieren und Ansprechpartner für diese festlegen.</li>
<li><strong>Abnahme und Qualitätssicherung </strong> Wie und durch wen die Abnahme des Projekts erfolgt und wie die Qualität der erbrachten Leistung überprüft wird, legen Sie im letzen Punkt des Lastenhefts fest.</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Wie die neue SEPA-Lastschrift funktioniert</title>
		<link>http://www.endlich-selbstaendig.info/2013/05/wie-die-neue-sepa-lastschrift-funktioniert/</link>
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		<pubDate>Fri, 03 May 2013 06:58:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mike Miler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Organisation]]></category>
		<category><![CDATA[europa]]></category>
		<category><![CDATA[sepa]]></category>

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		<description><![CDATA[Überweisungen über SEPA (Single Euro Payments Area) gibt es bereits seit dem Jahr 2008, SEPA-Lastschriften wurden ein Jahr später eingeführt. Anfang 2012 hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Überweisungen und Lastschriften ab dem 01.02.2014 ausschließlich über SEPA erfolgen dürfen. Für Verbraucher gibt es noch eine Schonfrist. Diese können das bisherige System für Überweisungen bis Februar 2016 nutzen, wenn das jeweilige Kreditinstitut dies unterstützt. ]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.endlich-selbstaendig.info/wp-content/uploads/2013/04/Sepa_IBAN_BIC.jpg"><img class="alignright size-medium wp-image-746" alt="Sepa IBAN BIC" src="http://www.endlich-selbstaendig.info/wp-content/uploads/2013/04/Sepa_IBAN_BIC-300x200.jpg" width="300" height="200" /></a>Um den europäischen Zahlungsverkehr zu vereinfachen, wird das SEPA-Verfahren eingeführt. Hierfür wird eine neue Nummer, die IBAN (International Bank Account Number), aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl gebildet. Zusätzlich wird für Transaktionen die BIC (Bank Identifier Code) benötigt. Diese BIC (auch SWIFT genannt) läuft aber in zwei Stufen aus:</p>
<ol>
<li>Ab dem 01.02.2014 muss die BIC nur noch für Zahlungen in andere SEPA-Staaten angegeben werden. Bei Zahlungen innerhalb Deutschlands reicht die IBAN aus.</li>
<li>Ab dem 01.02.2016 kann die BIC auch bei Zahlungen innerhalb der teilnehmenden SEPA-Staaten weggelassen werden.</li>
</ol>
<h3>Bestehende Bankverbindungen weiterhin verwenden</h3>
<p>Haben Sie bereits von Ihrem Kunden eine Einzugsermächtigung zum bisherigen Lastschriftverfahren, können Sie diese auch für die SEPA-Lastschrift weiterhin nutzen. Sie müssen also kein neues Mandat von Ihrem Kunden anfordern.</p>
<p>Um auch weiterhin Lastschriften mit den bisherigen Daten Ihrer Kunden einziehen zu können, müssen Sie nun nicht zwangsweise die IBAN und BIC Ihrer Kunden anfordern. Sie können mithilfe der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN generieren. Einen solchen Generator finden Sie unter <a title="IBAN berechnen" href="http://www.iban.de/iban-berechnen.html" target="_blank">http://www.iban.de/iban-berechnen.html</a>.</p>
<p>Die BIC finden Sie anhand der Bankleitzahl heraus. Eine Abfrage hierfür finden Sie unter <a title="BIC suchen" href="http://www.iban.de/bic-suchen.html" target="_blank">http://www.iban.de/bic-suchen.html</a>.</p>
<h3>Das ändert sich im Vergleich zur bisherigen Lastschrift</h3>
<p>Das neue Verfahren bringt einige Änderungen mit sich:</p>
<ul>
<li>SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften sind in den 27 EU-Staaten sowie in den Staaten Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco und in der Schweiz verfügbar.</li>
<li>Langfristig wird für SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften sowohl innerhalb Deutschlands, als auch innerhalb von Europa nur noch eine Nummer nötig sein: die IBAN.</li>
<li>Es sind SEPA-Lastschriften aus dem europäischen Ausland möglich.</li>
<li>Es wird ein genaues Datum für die Kontobelastung einer SEPA-Lastschrift mitgeteilt.</li>
<li>Durch die Gläubiger ID des Zahlungsempfängers und eine Mandatsreferent wird eine höhere Transparenz erreicht.</li>
<li>Der Verwendungszweck ist auf 140 Zeichen begrenzt.</li>
<li>Für das digitale Einreichen von SEPA-Lastschriften beim Kreditinstitut muss eine XML-Datei erstellt werden. Das DTA Format gibt es dann nicht mehr.</li>
<li>Einzugsermächtigung wird durch SEPA-Mandat ersetzt. Für neue Verträge ab dem 01.02.2014 kann hierfür ein Vordruck des Zahlungsdienstleisters verwendet werden.</li>
<li>Die SEPA-Lastschrift kann bis zu 8 Wochen vom Zahlenden ohne Angabe von Gründen zurück gegeben werden. Bei der bisherigen Lastschrift waren es 6 Wochen.</li>
</ul>
<h3>Voraussetzungen für den Einzug von SEPA-Lastschriften</h3>
<p>Um Lastschriften über SEPA einziehen zu können, müssen Sie folgende Schritte durchführen:</p>
<ol>
<li><strong>Gläubiger ID beantragen:</strong> Für den Einzug von SEPA-Lastschriften benötigen Sie eine Gläubiger Identifikationsnummer. Diese können Sie bei der Bundesbank unter <a title="Gläubiger ID beantragen" href="http://www.glaeubiger-id.bundesbank.de" target="_blank">http://www.glaeubiger-id.bundesbank.de</a> beantragen.</li>
<li><strong>Inkassovereinbarung mit Bank:</strong> Damit Sie über Ihre Bank SEPA-Lastschriften einziehen können, müssen Sie mit dieser eine neue Inkassovereinbarung schließen.</li>
<li><strong>Schriftliches Mandat des Kunden:</strong> Mit dem neuen SEPA Verfahren ist es erforderlich, ein schriftliches Mandat des Zahlers einzuholen. Beim bisherigen Lastschriftverfahren erfolgte dies über die Einzugsermächtigung. Eine telefonische Bestätigung, eine Bestätigung per E-Mail oder auf einer Webseite reichen dabei nicht mehr aus. Vor dem 01.02.2014 erhaltene Einzugsermächtigungen behalten aber auch für die SEPA-Lastschrift ihre Gültigkeit.</li>
</ol>
<p>Über alle weiteren Schritte, die für Ihre Umstellung auf das neue SEPA-Verfahren notwendig sind, informiert Sie der Berater Ihrer Bank oder Sparkasse.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kleine Spenden für Webseiten mit Flattr</title>
		<link>http://www.endlich-selbstaendig.info/2013/04/kleine-spenden-fur-webseiten-mit-flattr/</link>
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		<pubDate>Thu, 25 Apr 2013 09:39:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mike Miler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[IT & EDV]]></category>
		<category><![CDATA[flattr]]></category>
		<category><![CDATA[spende]]></category>
		<category><![CDATA[webseite]]></category>

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		<description><![CDATA[Die erste Anlaufstelle um Informationen jeglicher Art zu erhalten ist das Internet. Schnell ist die passende Webseite "gegoogelt" und die Informationen stehen kostenlos zur Verfügung. Um den Betreiber der Webseite für seine Dienste finanziell zu unterstützen, bietet Flattr eine sehr einfache Möglichkeit, dem Betreiber eine kleine Spende zukommen zu lassen.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Im Internet gibt es unzählige Blogs und Webseiten, welche kostenlos Informationen und Ihren Service zur Verfügung stellen. Die Zeit, die für das Schreiben der Artikel und das Entwickeln der Webseiten aufgewendet werden muss, bezahlt dabei niemand. Erst bei sehr hohen Besucherzahlen lohnt sich das Schalten von Werbeanzeigen. Leben kann der Betreiber eines Blogs davon aber selten.</p>
<h3>Über Flattr</h3>
<p><a href="http://www.endlich-selbstaendig.info/wp-content/uploads/2013/04/flattr.png"><img class="alignright size-medium wp-image-743" alt="flattr" src="http://www.endlich-selbstaendig.info/wp-content/uploads/2013/04/flattr-300x212.png" width="300" height="212" /></a></p>
<p>Der Internetdienst Flattr ist ein schwedisches Unternehmen, das bereits seit 2010 auf dem Markt ist. Der Name &#8220;Flattr&#8221; setzt sich zusammen aus &#8220;Flatrate&#8221; (festes monatliches Budget) und flatter (übersetzt heißt dies &#8220;schmeicheln&#8221;). Die AG stellt eine sehr schöne Möglichkeit zur Verfügung, mit welcher Betreiber von Webseiten mit nur einem Klick eine kleine Spende von Besuchern zur Unterstützung erhalten kann. Gleichzeitig können andere Webseiten geflattrt werden um ihnen eine kleine Spende zukommen zu lassen.</p>
<h3>Wie Flattr funktioniert</h3>
<p>Das Prinzip ist sehr einfach: Ein User der eine oder mehrere Internetseiten unterstützen will, erstellt unter <a title="Flattr" href="http://www.flattr.com" target="_blank">http://www.flattr.com</a> einen Account und legt ein monatliches Budget fest, welches er an seine &#8220;geflattrten&#8221; Seiten spenden möchte. Der Mindestbetrag für das Budget liegt bei 3,00 €, der Höchstbetrag bei 10,00 €.</p>
<p>Auf Webseiten, die der User unterstützen möchte, klickt er auf den vom Betreiber eingebauten Flattr Button. Am Ende des Monats zählt Flattr alle Klicks des Users zusammen und teilt das festgelegte Budget durch die Klicks. Diese Summe (abzüglich 10% Gebühr an Flattr) erhält dann der Betreiber der Webseite, welche vom User geflattrt wurde, auf dessen Account gut geschrieben.</p>
<p><strong>Beispiel:</strong> Der User legt ein monatliches Budget von 10,00 € fest und klickt in einem Monat auf 20 unterschiedlichen Webseiten jeweils einmal auf deren flattr Buttons. Die Betreiber des jeweiligen Webseiten erhalten somit jeweils 0,45 € (Budget 10,00 € / Klicks 20 = 0,50 € &#8211; Provision 0,05 € = Spende pro Klick 0,45 €).</p>
<h3>Einbau des Flattr Buttons in die eigene Webseite</h3>
<p>Um als Betreiber einer Webseite Spenden über Flattr zu erhalten, wird ein Button auf dieser eingebaut. Der Einbau des Buttons ist sehr einfach. Hierfür muss der Flattr Button Code in die Seite eingebunden werden und schon kann es losgehen.</p>
<p>Für einige Plattformen wird der Einbau des Buttons weiter vereinfacht. So gibt es beispielsweise für WordPress ein <a title="Flattr Plugin für WordPress" href="http://wordpress.org/extend/plugins/flattr/" target="_blank">Plugin</a>.</p>
<p>Viele Webdienste wie YouTube und Twitter werden direkt von Flattr unterstützt. Mit Ihnen können Sie sich verbinden um zu flattrn oder geflattrt zu werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter <a title="Verbinden mit Flattr" href="https://flattr.com/settings/connections" target="_blank">https://flattr.com/settings/connections</a>.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Telekom drosselt die Bandbreite</title>
		<link>http://www.endlich-selbstaendig.info/2013/04/telekom-drosselt-die-bandbreite/</link>
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		<pubDate>Mon, 22 Apr 2013 16:30:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mike Miler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Offtopic]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[telekom]]></category>

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		<description><![CDATA[Diese Meldung schockiert viele Telekom-Kunden: Im heutigen Internet-Zeitalter, wo Videos und Musik gestreamt werden und schnelles Surfen zum Standard gehört, will die Telekom ab einem bestimmten Datenvolumen die Bandbreite seiner Kunden herabsetzen. Doch nicht alle Kunden sind aber von dieser Drosselung betroffen.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><img class="size-artikelbild wp-image-737 aligncenter" alt="Dach-Zentrale-Flagge-1" src="http://www.endlich-selbstaendig.info/wp-content/uploads/2013/04/Dach-Zentrale-Flagge-1-628x418.jpg" width="628" height="418" /></p>
<p>Die deutsche Telekom drosselt künftig die Geschwindigkeit des Internetanschlusses, wenn ein bestimmtes Datenvolumen erreicht ist. Gerade für Viel-Surfer oder für User mit hohem Datenaufkommen (z.b. beim Streamen von Videos) ist das ein Schlag ins Gesicht. Die Geschwindigkeit soll dann auf 384Kbit/s gedrosselt werden. Das Surfen wird dann in den meisten Haushalten deutlich langsamer und das Ansehen von Videos wird zum Geduldsspiel.</p>
<p>Ab welchem Datenvolumen die Geschwindigkeit herabgesetzt wird, hängt von der gebuchten Geschwindigkeit ab. Dafür gelten folgende Grenzen:</p>
<ul>
<li><span style="line-height: 13px;">Bis 16 Mbit/s: 75 GB</span></li>
<li>Bis 50 Mbit/s: 200 GB</li>
<li>Bis 100 Mbit/s: 300 GB</li>
<li>Bis 200 Mbit/s: 400 GB</li>
</ul>
<h3 style="text-align: left;">Nicht alle Kunden werden gedrosselt</h3>
<p>Die Geschwindigkeit wird lediglich für Neukunden herabgesetzt, die nach dem 01.05. den Vertrag über den Internetanschluss abschließen. Bestandskunden sind von dieser Drosselung der Bandbreite nicht betroffen.</p>
<p>Wenn Sie einen Internetanschluss, z.B. einen der  <a href="http://partners.webmasterplan.com/click.asp?ref=637042&amp;site=7711&amp;type=text&amp;tnb=92" target="_blank">Call &amp; Surf Komplettpakete</a><img style="border:0" alt="" src="http://banners.webmasterplan.com/view.asp?ref=637042&amp;site=7711&amp;type=text&amp;tnb=92&amp;js=1" width="1" height="1" border="0" />bestellen möchten, sollten Sie also schnell sein. Wenn Sie spätestens zum 01.05.2013 einen Vertrag abgeschlossen haben, profitieren Sie auch weiterhin von der vollen Bandbreite mit unbegrenztem Datenvolumen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Impressum für die Webseite und soziale Netzwerke</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Apr 2013 13:33:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mike Miler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Impressum]]></category>

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		<description><![CDATA[Dass man für eine Webseite ein Impressum benötigt ist nichts Neues. Dennoch werden jährlich mehrere tausend Betreiber von Webseiten abgemahnt. Und das nur weil sie kein Impressum auf ihrer Webseite hatten. Aber auch wenn Sie für Ihr Unternehmen auf sozialen Netzwerken wie Facebook oder Google+ eine Seite erstellen, müssen Sie ein Impressum erstellen.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.endlich-selbstaendig.info/wp-content/uploads/2013/04/ES_Impressum.jpeg"><img class="alignright size-medium wp-image-734" alt="Impressum | Internet | Zeitung | Buchstaben" src="http://www.endlich-selbstaendig.info/wp-content/uploads/2013/04/ES_Impressum-300x200.jpeg" width="300" height="200" /></a>Sinn und Zweck eines Impressums ist dem Besucher mitzuteilen, wer die Webseite betreibt. Außerdem kann so gegen den Betreiber der Webseite rechtlich vorgegangen werden, falls dieser rechtswidrige Inhalte veröffentlicht.</p>
<p>Grundsätzlich muss Jeder, der eine gewerbliche Webseite betreibt, ein Impressum auf seiner Webseite veröffentlichen. Dabei ist es egal ob Waren über einen Onlineshop vertrieben werden oder die Webseite zur Präsentation des Unternehmens verwendet wird.</p>
<p>Seiten in sozialen Netzwerken werden vom Gesetzgeber, wie die eigene Webseite, ähnlich gesehen. Denn auf den Seiten kann der Betreiber ebenfalls sein Portfolio und Bilder veröffentlichen, mit potenziellen Kunden in Kontakt treten und vieles mehr.</p>
<h3>Was ein Impressum enthalten muss</h3>
<p>Diese Angaben müssen in einem Impressum enthalten sein:</p>
<ul>
<li><span style="line-height: 13px;"><strong>Betreiber:</strong> Name des Unternehmens inkl. Rechtsform (z.B. GmbH) bzw. Vor- und Nachname des Betreibers (z.B. bei Einzelunternehmen)<br />
</span></li>
<li><strong>Adresse:</strong> Die vollständige Adresse ist im Impressum anzugeben. Ein Postfach reicht dabei nicht aus.</li>
<li><strong>Vertretungsberechtigte Person:</strong> Die vertretungsberechtigte Person ist in der Regel der Gesellschafter, Geschäftsführer oder der Vorstand eines Unternehmens.</li>
<li><strong>Kontaktinformationen:</strong> Sie müssen mindestens zwei Kanäle anbieten, auf welchen Sie als Betreiber erreichbar sind. Die Angabe einer E-Mail Adresse ist dabei Pflicht. Zusätzlich sollten Sie Ihre Telefonnummer angeben, um unmittelbar erreichbar zu sein.</li>
<li><strong>Aufsichtsbehörde inkl. Anschrift:</strong> Die zuständige Zulassungsbehörde inkl. dessen Adresse müssen Sie nur angeben, wenn Sie ein zulassungspflichtiges Gewerbe betreiben.</li>
<li><strong>Registereintrag:</strong> Einige Rechtsformen (z.B. GmbH, e.V.) sind in Registern (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) eingetragen und haben eine Registernummer, welche im Impressum anzugeben ist.</li>
<li><strong>Registergericht:</strong> Zusätzlich zur Registernummer muss auch das Registergericht angegeben werden. Die Adresse des Gerichts muss nicht mit angegeben werden.</li>
<li><strong>Umsatzsteueridentifikationsnummer:</strong> Wenn Sie eine Ust. ID haben, müssen Sie diese ebenfalls im Impressum angeben.</li>
<li><strong>Verantwortlich für den Inhalt:</strong> Ist die Webseite  redaktionell ausgerichtet, ist hier die für den Inhalt der Webseite verantwortliche Person mit Adresse anzugeben.</li>
</ul>
<p>Das Internetportal <a title="e recht24" href="http://www.e-recht24.de" target="_blank">http://www.e-recht24.de</a> stellt für die einfache und schnelle Erstellung eines Impressums einen kostenlosen <a title="Impressum Generator" href="http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html" target="_blank">Impressum Generator</a> bereit. Das so erstellte Impressum enthält alle Angaben, welche Sie für Ihre Webseite benötigen.</p>
<h3>Folgen bei Fehlen des Impressums</h3>
<p>Entspricht das Impressum nicht den gesetzlichen Anforderungen, kann es passieren, dass Sie eine Abmahnung erhalten. Das kann schnell sehr teuer werden. Im Extremfall kann dies bis zu 50.000 € kosten.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Webseite für das eigene Unternehmen</title>
		<link>http://www.endlich-selbstaendig.info/2013/04/die-webseite-fur-das-eigene-unternehmen/</link>
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		<pubDate>Tue, 16 Apr 2013 13:42:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mike Miler</dc:creator>
				<category><![CDATA[IT & EDV]]></category>
		<category><![CDATA[Marketing]]></category>
		<category><![CDATA[business]]></category>
		<category><![CDATA[website]]></category>

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		<description><![CDATA[Die eigene Internetseite ist eines der wichtigsten Marketing-Instrumente jedes Unternehmens. Mit einer guten Webseite können Sie Ihr Unternehmen dem Kunden gegenüber präsentieren. Gleichzeitig kann dieser Informationen über Ihr Portfolio einholen und sich über Ihre Dienstleistungen und Produkte informieren. ]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bevor ein Kunde Ihr Produkt kauft oder Ihre Dienstleistung in Anspruch nimmt, informiert er sich meist vorab im Internet über Sie. Mit einer optisch ansprechenden und inhaltlich gut aufgebauten Webseite können Sie dann punkten. Beim Aufbau der Webseite sollten Sie sich folgende Fragen stellen:</p>
<ol>
<li><span style="line-height: 13px;"><strong>Wer ist Ihre Zielgruppe?</strong> &#8211; Die Webseite sollte für Ihre Zielgruppe ansprechend gestaltet sein. Verkaufen Sie beispielsweise Spielzeug, können Sie die Webseite sehr bunt machen. </span></li>
<li><strong>Was ist die Kernaussage?</strong> &#8211; Zeigen Sie dem Besucher auf den ersten Blick worum es auf Ihrer Webseite geht. Reden Sie auf der Startseite nicht in 80 Absätzen um den heißen Brei herum. Kommen Sie in einigen wenigen Sätzen auf den Punkt. Weitere Details können auf Unterseiten übersichtlich gestaltet zur Verfügung gestellt werden.</li>
<li><strong>Wie überzeugen Sie den Besucher von Ihrem Produkt?</strong> &#8211; Setzen Sie Bilder auf Ihre Webseite. Bilder sagen mehr als Worte und hübschen gleichzeitig Ihre Webseite auf. Möchten Sie ein Produkt verkaufen, sollten Sie professionelle Produktbilder anfertigen lassen. Ein Portal, auf welchem weitere hochwertige Bilder gekauft werden können, ist beispielsweise <a title="Fotolia" href="http://de.fotolia.com/partner/203897113" target="_blank">Fotolia</a>.</li>
</ol>
<p>Heutzutage benötigen Sie wenig technisches Know-How um eine optisch ansprechende und einfach gehaltene Seite zu erstellen. Wir möchten Ihnen 3 Möglichkeiten für die Erstellung einer Unternehmens-Seite vorstellen. Je nach verfügbaren Budget können Sie sich die gewünschte Webseite erstellen (lassen).</p>
<h3>Günstiger Homepage-Baukasten</h3>
<p>Einige Provider bieten einen Baukasten zum einfachen Zusammenbauen der eigenen Webseite. Ein günstiges und umfangreiches Angebot bietet 1&amp;1 mit der <a href="http://partners.webmasterplan.com/click.asp?ref=637042&amp;site=2941&amp;type=text&amp;tnb=101" target="_blank">1&amp;1 Do-It-Yourself Homepage für Gründer</a><img style="border: 0;" alt="" src="http://banners.webmasterplan.com/view.asp?ref=637042&amp;site=2941&amp;type=text&amp;tnb=101&amp;js=1" width="1" height="1" border="0" /> oder der Provider Strato mit dem <a href="http://partners.webmasterplan.com/click.asp?ref=637042&amp;site=5938&amp;type=text&amp;tnb=7" target="_blank">STRATO Homepagebaukasten</a><img style="border: 0;" alt="" src="http://banners.webmasterplan.com/view.asp?ref=637042&amp;site=5938&amp;type=text&amp;tnb=7&amp;js=1" width="1" height="1" border="0" />. Mit diesen Angeboten können Sie sehr leicht und schnell Ihre Webseite zusammenstellen. Dafür brauchen Sie nicht viel technisches Know-How. Auch die Kosten sind verhältnismäßig sehr günstig. Einfache Webseiten erhalten Sie bereits für unter 10 € pro Monat.</p>
<p>Nachteil dieser Baukästen ist, dass Sie sehr an die Vorlagen gebunden sind. Zwar gibt es mittlerweile sehr viele Vorlagen zur Auswahl &#8211; möchten Sie aber individuelle Anpassungen, ist dies meist nicht möglich. Auch die Integration von dynamischen Elementen wie z.B. ein News-Bereich ist hier meist nicht möglich.</p>
<h3>Flexible WordPress Webseite</h3>
<p><a href="http://www.endlich-selbstaendig.info/wp-content/uploads/2013/04/webseite.png"><img class="alignright size-medium wp-image-730" alt="webseite" src="http://www.endlich-selbstaendig.info/wp-content/uploads/2013/04/webseite-300x247.png" width="300" height="247" /></a>Das kostenlose und frei verfügbare WordPress ist ursprünglich als Blog-System entwickelt worden. Mittlerweile wird es aber oft für gewöhnliche Webseiten verwendet. Auch der endlich-selbstaendig.info-Blog basiert auf WordPress. Mit WordPress lassen sich schnell eigene Webseiten erstellen und bearbeiten. Um einen WordPress-Blog zu installieren ist ein wenig technisches Know-How nötig. Eine kurze Anleitung finden Sie unter <a title="Wordpress Installation" href="http://wpde.org/installation/" target="_blank">http://wpde.org/installation/</a>.</p>
<p>Bevor Sie aber WordPress installieren können, müssen Sie sich einen Web-Provider suchen, welcher alle Voraussetzungen für WordPress bietet. Ein zuverlässiger und günstiger Provider ist beispielsweise <a title="DomainFactory" href="http://www.df.eu/kwk/168616" target="_blank">domainFACTORY</a>. Der Tarif muss eine MySQL Datenbank enthalten und PHP muss unterstützt werden.</p>
<p>Mit WordPress können Seiten und Beiträge erstellt werden. Seiten werden für die eigentlichen Seiten der Webseite verwendet. Mit den Beträgen können dynamische Inhalte gepflegt werden. Auf dem endlich-selbstaendig.info-Blog sind beispielsweise Nutzungsbedingungen, das Impressum und die Vorlagen statische Seiten. Alle Artikel sind Beiträge.</p>
<p>Für WordPress gibt es unzählige und meist kostenfreie Themes. Diese sind auch sehr schnell und einfach integriert. Auch an Plugins mangelt es nicht. Wir haben beispielsweise ein Plugin im Einsatz, welches alle neuen Artikel automatisch auf Facebook und twitter veröffentlicht.</p>
<p>Bei der Auswahl des Themes sollten Sie sehr wählerisch sein und genau hinsehen, welche Funktionsvielfalt dies bietet. Eigene Anpassungen sind mit Programmieraufwand verbunden und können u.U. nach Updates verloren gehen. Möchten Sie eine WordPress-Webseite erstellen, unterstützen wir Sie gerne. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter <a title="Tritendo Media GmbH" href="http://www.tritendo.de" target="_blank">http://www.tritendo.de</a>.</p>
<h3>Umfangreiches Content Management System</h3>
<p>Die umfangreichste, aber auch flexibelste Lösung für Ihre Webseite ist ein CMS (Content Management System). Auf dem Markt gibt es viele kostenlose CMS wie beispielsweise Redaxo, Joomla, Contao oder das sehr beliebte Typo3. Letzteres ist für sehr umfangreiche Webseiten ausgelegt und erfordert ein gehobeneres technisches Verständnis.</p>
<p>Auch für ein CMS benötigen Sie, wie für eine WordPress Seite, einen Web-Provider welche den Anforderungen des Systems gerecht wird. Das CMS Typo3 ist dabei das resourcen-intensivste System. Auch hierfür stellt <a title="DomainFactory" href="http://www.df.eu/kwk/168616" target="_blank">domainFACTORY</a> einen passenden Tarif bereit. Der sehr freundliche Kundenservice hilft Ihnen hier gerne.</p>
<p>Um eine Webseite mit einem Content Management System zu erstellen, brauchen Sie schon etwas mehr Know-How. Allein die Installation und Einrichtung ist weitaus aufwändiger als bei WordPress. Daher empfiehlt es sich hier eine Webagentur mit der Programmierung der Webseite in einem CMS zu beauftragen. Die technischen Anforderungen sind hier um ein vielfaches höher als bei WordPress oder beim Homepage-Baukasten, um eine professionelle Unternehmens-Webseite zu erstellen. Haben Sie Interesse an einer professionellen Webseite, unterstützen wir Sie gerne. Weitere Informationen erhalten Sie unter <a title="Tritendo Media GmbH" href="http://www.tritendo.de" target="_blank">http://www.tritendo.de</a>.</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Haben Sie also für den Start kein Budget von mindestens 3.000 € (wobei dieser Wert sehr variieren kann),um eine professionelle CMS-Webseite erstellen zu lassen, können Sie auf WordPress oder einen Homepage Baukasten zurückgreifen. Für die Installation und Einrichtung von WordPress ist ein wenig technisches Know-How gefragt. Das Erstellen der Webseite ist dann aber sehr einfach. Auf einen Homepage-Baukasten könnnen Sie zurückgreifen, wenn Sie auf die schnelle eine einfache Webseite zusammen stellen möchten. Hier sind Sie aber deutlich unflexibler als bei einer WordPress-Seite.</p>
<p>Egal für welches System Sie sich für Ihre Webseite entscheiden. Sie sollten darauf achten, dass Ihre Webseite im Internet auch gefunden wird. Hierfür müssen Sie sich mit <a title="In unter 10 Minuten: Google erklärt SEO" href="http://www.endlich-selbstaendig.info/2012/07/in-unter-10-minuten-google-erklart-seo/">SEO (Search Engine Optimizing)</a> beschäftigen oder jemand dafür beauftragen. Auch die Werbung über <a title="Werben auf Google mit AdWords" href="http://www.endlich-selbstaendig.info/2012/09/werben-auf-google-mit-adwords/">Google Adwords</a> ist ein sehr wirksames Werbemittel.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Das Widerrufsrecht</title>
		<link>http://www.endlich-selbstaendig.info/2013/04/das-widerrufsrecht/</link>
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		<pubDate>Sat, 13 Apr 2013 06:05:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Veronika Speicher</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[widerrufsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[wissen]]></category>

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		<description><![CDATA[In Deutschland ist das Widerrufsrecht  bei Geschäften mit Verbrauchern im BGB geregelt. Selbständige müssen aber aufpassen. Wenn ein Unternehmen kein Widerrufsrecht gewährt, besteht bei Geschäften zwischen Unternehmern kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ist also ein Kaufvertrag abgeschlossen, kann dieser nicht widerrufen werden.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich gilt das Prinzip „pacta sunt servanda“ (Verträge müssen eingehalten werden). Allerdings kann von diesem Grundsatz im Sinne des Verbraucherschutzes bei Rechtsgeschäften zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer abgesehen werden. Verbraucher ist nach der Definition im BGB jeder, der ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Einem solchen Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu.</p>
<p><a href="http://www.endlich-selbstaendig.info/wp-content/uploads/2013/04/Fotolia_35819785_XS.jpeg"><img class="size-medium wp-image-721 alignright" alt="young man shouting" src="http://www.endlich-selbstaendig.info/wp-content/uploads/2013/04/Fotolia_35819785_XS-300x162.jpeg" width="300" height="162" /></a></p>
<p>Dies gilt unter anderem bei</p>
<ul>
<li>Haustürgeschäften,</li>
<li>Fernabsatzverträgen (über Telefon, Fax, E-Mail, Internet),</li>
<li>Teilzeit-Wohnrechteverträgen,</li>
<li>Verbraucherdarlehensverträgen,</li>
<li>im Fall von verbundenen Geschäften,</li>
<li>Ratenlieferungsverträgen,</li>
<li>bei Fernunterrichtsverträgen sowie bei</li>
<li>Versicherungsverträgen.</li>
</ul>
<p><strong>Achtung:</strong> Einem Unternehmer, welcher bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, steht<strong> kein Widerrufsrecht </strong>zu.</p>
<h3>Die Ausübung des Widerrufsrechts</h3>
<p>Die Ausübung des Widerrufs richtet sich nach § 355 BGB. In seiner Widerrufserklärung muss der Verbraucher dem Unternehmer die Rücknahme seiner auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung zum Ausdruck bringen. Die Widerrufserklärung erfolgt in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist, welche im Normalfall 14 Tage beträgt. Der Normalfall ist gegeben, wenn die Widerrufsbelehrung spätestens bei Vertragsschluss erfolgt, andernfalls beträgt sie einen Monat.</p>
<h3>Die Widerrufsbelehrung</h3>
<p>Auch die Widerrufsbelehrung muss bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen genügen:<br />
Zum einen ist der Verbraucher grundsätzlich in Textform über sein Widerrufsrecht zu belehren. Wichtig ist hierbei, dass dem Verbraucher klar und deutlich Inhalt und Bedeutung der Belehrung vor Augen geführt werden. Inhaltlich muss beachtet werden, dass der Verbraucher der Belehrung entnehmen kann, dass er ohne weitere Voraussetzungen seine Willenserklärung innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen kann und wie dieser Widerruf zu erfolgen hat, nämlich -wie bereits oben erläutert- innerhalb der der Widerrufsfrist durch Widerruf in Textform oder Rücksendung der Sache. Außerdem muss die Belehrung auch einen Hinweis auf Dauer und genauen Beginn der Frist sowie den Namen und die Anschrift des Widerrufempfängers enthalten.</p>
<h3>Rechtsfolgen des Widerrufs</h3>
<p>Wenn der Verbraucher sein Widerrufsrecht form- und fristgerecht ausgeübt hat, so gelten die Vorschriften des vertraglichen Rücktritts,- die erbrachten Leistungen sind Zug um Zug zurück zugewähren.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer oder Vorsteuer?</title>
		<link>http://www.endlich-selbstaendig.info/2013/04/mehrwertsteuer-umsatzsteuer-oder-vorsteuer/</link>
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		<pubDate>Thu, 11 Apr 2013 06:49:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mike Miler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[wissen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.endlich-selbstaendig.info/?p=717</guid>
		<description><![CDATA[Für ein und dieselbe Steuer gibt es in Deutschland drei unterschiedliche Bezeichnungen. Gerade für Unternehmer stellt sich da die Frage ob es sich bei einer Ein- oder Ausgangsrechnung nun um eine Mehrwertsteuer, eine Umsatzsteuer oder eine Vorsteuer handelt. Die Bezeichnungen sind aber nicht schwierig auseinander zu halten.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left;"><img class="size-medium wp-image-718 alignleft" alt="Ust_Voranmeldung" src="http://www.endlich-selbstaendig.info/wp-content/uploads/2013/04/Ust_Voranmeldung-300x300.jpeg" width="300" height="300" />Bei der Umsatz-, Vor- und Mehrwertsteuer handelt es sich immer um die gleiche Steuer. Der Betrag ist also immer identisch. Lediglich die Bezeichnung der Steuer ist unterschiedlich.</p>
<p>Der volle Mehrwertsteuersatz beträgt derzeit 19%, der Ermäßigte 7% (z.B. auf Lebensmittel). Die Mehrwertsteuer wird auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben und an das Finanzamt abgeführt.</p>
<p>Die unterschiedlichen Bezeichnungen kommen bei den verschiedenen Geschäftsbeziehungen zustande. So bezeichnet beispielsweise der Unternehmer die Steuer auf der Eingangsrechnung anders als der Unternehmer, welcher die Rechnung gestellt hat.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3>Mehrwertsteuer</h3>
<p>Die Mehrwertsteuer begegnet Ihnen täglich wenn Sie in Onlineshops unterwegs sind oder im Geschäft auf die Preise sehen. Überall ist die Mehrwertsteuer enthalten. Der Unternehmer verlangt also für seine Ware zusätzlich zum Netto-Preis die Mehrwertsteuer. Kauft der Kunde nun die Ware des Unternehmers, bezahlt er neben dem Netto-Preis auch die Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird meist gegenüber dem Endverbraucher genannt.</p>
<h3>Umsatzsteuer</h3>
<p>Die Umsatzsteuer wird in Deutschland als Synonym für die Mehrwertsteuer verwendet. Der Begriff Umsatzsteuer wird häufiger bei Unternehmern verwendet.</p>
<h3>Vorsteuer</h3>
<p>Bei der Vorsteuer sieht es etwas anders aus. Schreibt ein Unternehmer einem Anderen eine Rechnung, so weist der Rechnungssteller Umsatz- oder Mehrwertsteuer aus. Für den Unternehmer, der die Rechnung erhält, ist diese Steuer aber als Vorsteuer anzusehen. Macht der Unternehmer nicht von der <a title="Die Kleinunternehmer-Regelung" href="http://www.endlich-selbstaendig.info/2012/12/die-kleinunternehmer-regelung/">Kleinunternehmerregelung</a> Gebrauch, ist er zum Vorsteuerabzug berechtigt und erhält somit die Vorsteuer wieder vom Finanzamt zurück.</p>
]]></content:encoded>
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	</channel>
</rss>
