Ab wann wird ein Betriebsrat Pflicht? Infos für Arbeitgeber.

Wenn Sie als Selbstständiger auf der Gewinnerstraße sind, haben Sie es mit Wachstum auf mehreren Ebenen zu tun. Es wachsen Umsatz und – hoffentlich – auch der Gewinn, die Auftragszahlen steigen an und auch die Belegschaft wird größer. Aus rechtlichen Gründen entscheiden sich viele Einzelunternehmer dazu, eine Gesellschaft zu gründen, um nicht voll mit dem Privatvermögen zu haften, falls etwas schief läuft. Mit wachsenden Mitarbeiterzahlen wächst auch Ihre Verantwortung und gleichzeitig beeinflussen Ihre Angestellten Erfolg oder Misserfolg Ihres Unternehmens. Nicht ungewöhnlich ist, dass sich Mitarbeiter zu einer Interessenvertretung zusammenschließen, damit sie ihre Position stärken können. Die Mitarbeiter wollen zum Wohle der Belegschaft wirksam auftreten und Einfluss nehmen: 

Sie gründen einen Betriebsrat.

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Besteht eine Pflicht zur Bildung eines Betriebsrats?

Die klare Antwort darauf lautet Nein. Egal, wie viele Mitarbeiter Sie beschäftigen, ob Sie in der Rechtsform einer AG oder GmbH tätig sind,  ein Betriebsrat ist keine Pflicht. Allerdings dürfen Arbeitgeber auch nicht verhindern, wenn sich ein Betriebsrat aus den Reihen der Mitarbeiter heraus formiert. Für Sie als Inhaber oder Geschäftsführer gilt folgendes:

  • Sie müssen nicht aktiv werden, um einen Betriebsrat auf den Weg zu bringen. Sie können einfach abwarten, ob die Mitarbeiter tätig werden oder nicht.
  • Schließen sich Ihre Mitarbeiter zusammen, um einen Betriebsrat zu gründen, dürfen Sie der Wahl nicht entgegenstehen. Sie müssen es dulden.

Was hinter der Frage „Ab wann wird ein Betriebsrat Pflicht?“ steckt, ist die Mindestanzahl von Mitgliedern, die ein Betriebsrat benötigt. Geregelt sind die Einzelheiten im Betriebsverfassungsgesetz, kurz BetrVG. Aus dem Gesetz geht hervor, dass ein Betriebsrat gegründet werden kann (nicht muss!), wenn mindestens fünf Mitarbeiter beschäftigt werden, die im Sinne des BetrVG wahlberechtigt sind. Mitarbeiter müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um wahlberechtigt zu sein:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • überwiegende Beschäftigung im Betrieb, soweit eine Tele- oder Heimarbeitsplatz genutzt wird.
  • überwiegende Beschäftigung für die Firma, soweit es sich um Vertriebler  oder Außendienstmitarbeiter handelt
  • Leiharbeiter und Arbeitnehmer aus Arbeitnehmerüberlassungen: 3 Monate Mindesttätigkeit für den Betrieb

Drei der fünf Wahlberechtigten müssen wählbar sein. Zu den wählbaren Personen gehören Mitarbeiter, die mindestens 6 Monate in Ihrem Betrieb tätig sind. Dazu zählen auch Mitarbeiter, die aus dem Home-Office heraus arbeiten.

Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter, wenn sie einen Betriebsrat ins Leben rufen. Sie müssen es ohnehin dulden.

Wie läuft die erste Wahl des Betriebsrats ab?

Ihre Mitarbeiter müssen die Initiative ergreifen und aktiv werden, wenn sie zum ersten Mal einen Betriebsrat wählen wollen. Drei der wahlberechtigten Mitarbeiter müssen eine Einladung formulieren und unterschreiben, die mit einer Mindestfrist von 7 Tagen versehen sein muss. Bei der initialen Versammlung wählen die Anwesenden einen Wahlvorstand, der aus mindestens 3 Mitarbeitern besteht. Das Dreier-Team organisiert und leitet die Betriebsratswahl. Später sorgt der aktive Betriebsrat für die Organisation und Durchführung der nachfolgenden Betriebsratswahlen.

Ihre Pflicht als Arbeitgeber: Informationen liefern, Raum und Büromaterial bereitstellen

Als Arbeitgeber haben Sie Mitwirkungspflicht bei der Betriebsratswahl. Sie müssen der Versammlung alle Informationen zur Verfügung stellen, die sie benötigt, um die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit festzustellen. Aus den bereitgestellten Daten schreibt der Wahlvorstand die Wählerliste zusammen. Ebenso sind sie in der Pflicht, Ihren Mitarbeitern für die Wahl Räumlichkeiten, Wahlurnen und Büromaterial zu geben, damit sie die Wahl durchführen können.

Sobald der Betriebsrat seine Arbeit aufgenommen hat, müssen Sie die betreffenden Mitarbeiter für die Betriebsratsarbeit freistellen. Auch sind Sie in der Pflicht, bestimmte Weiterbildungskurse und Seminare zu bezahlen, in denen Ihre Mitarbeiter sich fundiertes Spezialwissen rund um die Betriebsratsarbeit aneignen.

Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?

Grundsätzlich hat der Betriebsrat die Aufgabe, die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten. Insofern hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht unter anderem bei Personalangelegenheiten, bei der Arbeitsplatzgestaltung und bei der Entwicklung und Installation von Arbeitsabläufen. Zudem überwacht er, ob die relevanten Gesetze und Regelungen im Betrieb eingehalten werden. Das reicht von der Einhaltung von Umweltschutzvorgaben bis hin zu Unfallverhütungsvorschriften.

So verhalten Sie sich in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat richtig

Viele Arbeitgeber möchten nicht, dass sich ein Betriebsrat im Unternehmen formiert. Sie befürchten, dass Ihnen die Kontrolle entgleitet, dass die Arbeitnehmer die betrieblichen Zügel in die Hand nehmen und ihr Unternehmen wohlmöglich in eine unerwünschte Richtung lenken. Diese Befürchtung ist zwar verständlich, doch im Prinzip stellt das intensive Engagement der Belegschaft eine echte Chance auf Wachstum und Marktstabilität in sich. 

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Kommunikation und im Umgang miteinander. Sie sollten sich vor Augen führen, dass Mitarbeiter grundsätzlich daran interessiert sind, ihre Arbeitsplätze zu erhalten. Auch wollen sie faire Arbeitsbedingungen durchsetzen und dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter angemessen entlohnt werden. Vor dem Hintergrund der Mitarbeiterzufriedenheit ist die Einrichtung eines Betriebsrats positiv zu werten. Warum das so ist, erklärt der folgende Abschnitt.

Exkurs Mitarbeiterzufriedenheit: working with benefits

Der Begriff der Work-Life-Balance wurde in den letzten Jahren arg überstrapaziert. Dennoch hat er seine Berechtigung, mehr noch: Er ist von großem Wert für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Denn die Kausalkette ist bestechend einfach:

  1. Fühlen sich Mitarbeiter wohl, arbeiten sie produktiver. 
  2. Die Produktivität der Mitarbeiter wirkt sich positiv auf die Unternehmenszahlen aus.
  3. Wächst das Unternehmen, sichert das Wachstum die Arbeitsplätze.
  4. Ein sicherer Arbeitsplatz ist Motor für Mitarbeiter, sich dauerhaft für eine Firma zu engagieren.
  5. Langfristig beschäftigte Arbeitnehmer sind eine wertvolle Stütze für jedes Unternehmen.

Im Prinzip ist es eine Win-Win-Situation. Formiert sich in Ihrer Firma ein Betriebsrat, nutzen Sie das Engagement und den Mitbestimmungswunsch der Mitarbeiter dazu, das Unternehmen zu stärken und zukunftsorientiert auszurichten. So wird aus einer Verpflichtung eine funktionierende Zusammenarbeit. Dieser Artikel enthält weitere wertvolle Informationen zum Umgang mit dem Betriebsrat

Gemeinsam entscheiden: Hier arbeiten Sie mit dem Betriebsrat zusammen

Es gibt einige Fragen, die Sie ohne Ihren Betriebsrat nicht alleine entscheiden dürfen. Grob umrissen geht es dabei um allgemeine Fragen, die einen großen Teil oder sogar alle Arbeitnehmer in Ihrer Firma berührt. Sie stimmen sich mit dem Betriebsrat über die Einzelheiten ab und können sich im Gegenzug auf die Unterstützung der gewählten Betriebsräte verlassen, wenn es um die Durchsetzung der vereinbarten Absprachen geht. Die folgende Liste verschafft Ihnen einen Überblick über mögliche Fragen, die Sie mit dem Betriebsrat abstimmen müssen oder über eine Betriebsvereinbarung regeln können.

  1. Wie soll die tägliche Arbeitszeit geregelt werden? Ist Gleitzeit möglich oder müssen feste Zeiten eingehalten werden?
  2. Wie sollen die Pausen geregelt werden?
  3. Sind Überstunden zulässig? Wenn ja, wie muss die Anordnung erfolgen? Wie wird die Vergütung geregelt?
  4. Darf im Betrieb Alkohol getrunken werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
  5. Dürfen Arbeitnehmer in der Firma zu privaten Zwecken das Internet nutzen? Wenn ja, wie soll das im Einzelnen geregelt werden?
  6. Welche Möglichkeiten bestehen im Betrieb, Auszubildende zu schulen? Wer kümmert sich um die Einhaltung der Ausbildungsinhalte und sorgt dafür, dass Azubis vorschriftsmäßig unterrichtet und ausgebildet werden?
  7. Personalentscheidung: Welcher Bewerber sollt für eine bestimmte Stelle genommen werden?

Diese und andere Fragen sind fortan Gegenstand von Besprechungen mit dem Betriebsrat. Wenn Sie sich auf die Zusammenarbeit einlassen und sich regelmäßig mit dem Betriebsrat austauschen, haben Sie gute Chancen auf positive und für beide Seiten gewinnbringende Ergebnisse.

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