Berufshaftpflicht für Architekten: Die wichtigsten Versicherungen

Das Aufgabenfeld eines Architekten ist vielschichtig und komplex – daher ist eine Berufshaftpflicht für Architekten unabdingbar. Landschaften, Gebäude und Innenräume müssen funktional und wirtschaftlich an die Bedürfnisse des Kunden angepasst werden. Der Architekt übernimmt nicht nur für die Planung die Verantwortung, sondern sorgt zudem für eine Überwachung der Prozesse.

Wirtschaftlich und technisch muss die Umsetzung fehlerfrei sein. Ist das nicht der Fall, so wird der Architekt zur Verantwortung gezogen. Wirtschaftliche Schäden lassen sich oft ausbügeln, bei technischen Fehlern kann der Ausgang allerdings fatal sein. Leider ist das Irren bekanntlich menschlich und kleine Fehler lassen sich kaum vermeiden. Diese wirken sich Fehler oftmals deutlich auf die Statik des Hauses aus und die Behebung der Fehler, die zulasten des Architekten gehen, bedeuten häufig den wirtschaftlichen Ruin.

Berufshaftpflicht für Architekten: Technische Zeichnung

Das Aufgabenfeld eines Architekten ist vielschichtig und komplex. (Quelle: depositphotos)

Genau deswegen verlangen die meisten Bundesländer eine Berufshaftpflicht für Architekten. Selbst, wenn diese nicht verpflichtend ist, sollte eine solche auf jeden Fall abgeschlossen werden. Mit guten Versicherungen als Rückhalt legen Architekten den Fokus auf neue Marketingkonzepte und weniger auf die Risiken, die sich in diesem Berufsfeld kaum vermeiden lassen.

Bevor man sich genauer mit dem Abschluss möglicher Versicherungen auseinandersetzt, sollte genau abgewägt werden, welche Risiken auf einen zukommen. Der Landschaftsarchitekt hat andere Risiken einzukalkulieren als der Innenarchitekt. Einen genauen Überblick erlaubt Hiscox. Als Spezialversicherer und Experte für Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen erweist sich das Tätigkeitsfeld dieses Unternehmens im Hinblick auf die Bedürfnisse von Architekten als ideal.

Berufshaftpflicht für Architekten: Mit gutem Gewissen mehr Leistung erbringen

Mit dem Wissen, dass sich gewisse Risiken niemals ausschließen lassen, lässt sich nicht gründlich arbeiten. Der Berufsstand des Architekten ist seit jeher durch Erfolg und Misserfolg geprägt. Noch heute werden die Genies hinter so manchem beeindruckenden Bau weltweit gefeiert. Leider brennen sich auch Falschplanungen, fehlerhafte Kalkulationen und Baufehler in das Gedächtnis der Gesellschaft ein.
Wer seine Ausbildung beendet hat und sich nun Gedanken darüber macht, wie die eigene unternehmerische Zukunft aussieht, der steht klar an einem Wendepunkt.

Hier gilt es, Fehler zu vermeiden. Natürlich ist es entscheidend, sich für die richtige Gründungsart zu entscheiden. Doch bereits in diesem Schritt sollten zudem die richtigen Versicherungen eingeplant werden. Beschäftigen sich Architekten zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit den möglichen Versicherungsarten, die auf das eigene Tätigkeitsfeld zugeschnitten sind, so riskieren sie, dieses immer weiter nach hinten zu verschieben oder sogar vollends zu vergessen.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Architekten

Ein kleiner Fehler kann, wie bereits angemerkt, zu einem großen wirtschaftlichen Schaden beim Auftraggeber führen. Die Haftpflichtversicherung, die in den meisten Bundesländern Pflicht bei der Ausübung des Architektenberufs ist, deckt unterschiedliche Schäden ab. Bei einem Vergleich unterschiedlicher Versicherungen für Architekten sollten diese dem Teilaspekt der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besondere Aufmerksamkeit schenken.

Aller Wahrscheinlichkeit nach ist es im Berufsleben des Architekten kaum möglich, einen Vermögensschaden bei einem Kunden gänzlich zu vermeiden. Ein Fehler ist oftmals Auslegungssache, weshalb Gutachter hinzugezogen werden. Fühlt sich der Architekt aufgrund von Anschuldigen vonseiten der Bauherren oder des Auftraggebers angegriffen, so trägt die Versicherung zu einem gewissen Teil zu einem Gefühl der Sicherheit bei. Gute Arbeit kann der Architekt nur leisten, wenn einem starken Partner den Rücken freihalten. Natürlich ist stets darauf zu hoffen, dass der Schadensfall ausbleibt. Kommt es allerdings dennoch so weit, so muss man sich auf seine Entscheidungen in der Vergangenheit verlassen können.

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