Das Angebot – worauf Sie achten sollten

AngebotEin persönliches Angebot kommt beim potenziellen Kunden immer besser an als eines „von der Stange“. Am besten gehen Sie also auf die individuellen Bedürfnisse des Interessenten ein. Stellen Sie im Angebot besonders den Kundennutzen heraus. Machen Sie Ihrem künftigen Kunden also deutlich, wie Sie ihn mit einem Auftrag glücklich machen wollen und seine Anforderungen erfüllen möchten.

Schreiben Sie das Angebot so, dass es Ihr potenzieller Kunde auch versteht. Vermeiden Sie Fachbegriffe, mit welchen Ihr Kunde nichts anfangen kann, oder erklären Sie diese bereits im Angebot. Ihr Angebot muss Ihren Interessenten überzeugen, ohne dass er Sie für eine Erklärung der Positionen anrufen muss.

Kostenlose Vorlage

Wir haben eine kostenlose und frei verwendbare Vorlage für das Schreiben von Angeboten für Sie bereitgestellt. Sie können sich diese unter Vorlagen herunterladen und verwenden. Für das Dokument benötigen Sie Microsoft Word und Excel.

Die Texte und das Logo können Sie selbstverständlich ersetzen und die Vorlage nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen anpassen.

Neben der Vorlage für das Angebot bieten wir Ihnen auf  unserer Vorlagen-Seite auch ein Muster für Rechnungen zum kostenlosen Download an.

Rechtliches

Das Angebot ist eine sog. einseitige Willenserklärung. Das bedeutet, dass Sie Ihrem potenziellen Kunden die im Angebot aufgeführten Positionen zum angegebenen Preis verbindlich anbieten. Stimmt er also Ihrem Angebot mit allen Positionen und Bedingungen zu, kommt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Kunden zustande. Sie können dann mit der Durchführung des Auftrags beginnen.

Wenn Ihr Kunde Änderungen am Angebot wünscht, kann er Ihnen diese mitteilen. Ein gültiger Vertrag kommt in diesem Fall erst dann zustande, wenn Sie als Auftragnehmer den Änderungen zustimmen.

Das Angebot kann schriftlich oder mündlich übermittelt werden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die schriftliche Form die bessere Variante ist. Kommt es zu Unklarheiten während der Durchführung des Auftrags, kann das vom Auftragnehmer und Auftraggeber angenommene Angebot zur Klärung herangezogen werden. Bei mündlich abgesprochenen Aufträgen fehlt dieses Nachschlagewerk.

Was ein Angebot enthalten sollte

In dem Angebot sollten Sie immer auf Ihre AGB verweisen. Auf Punkte, welche nicht bereits in den AGB erläutert sind, sollte im Angebot hingewiesen werden. Die folgenden Punkte sollten bei der Abgabe eines Angebots klar geregelt sein:

  • Ware, Stückzahl und Preise:

    Legen Sie genau fest, welche und wie viele Produkte oder Dienstleistungen zu welchem Preis geliefert bzw. durchgeführt werden können. Hier können Sie mit Rabatten arbeiten, um Ihr Angebot für den Kunden attraktiver zu machen.

  • Angebotsdatum und Gültigkeitsdauer: Geben Sie auf dem Angebot das aktuelle Datum an. Definieren Sie zusätzlich eine Frist für die Gültigkeit des Angebots. Zum einen drängen Sie so Ihren potenziellen Kunden, den Auftrag an Sie zu vergeben, und zum anderen können Sie besser kalkulieren, falls sich Preise für Produkte ändern, die Sie für die Durchführung des Auftrags benötigen.
  • Erfüllungsort: Legen Sie fest, wo der Auftrag durchgeführt wird. So können Sie beispielsweise Kosten für die Anfahrt besser kalkulieren.
  • Lieferzeit bzw. Zeitraum der Durchführung: Wenn Sie Ihrem Interessenten Produkte anbieten möchten, sollten Sie festlegen, bis wann diese geliefert werden. Bieten Sie in Ihrem Angebot eine Dienstleistung an, sollten Sie festhalten, wie lange Sie für die Durchführung des Auftrags voraussichtlich benötigen. Zusätzlich sollten Sie festlegen, was passieren soll, wenn Sie den Auftrag nicht in dem zugesichertem Zeitraum durchführen können.
  • Zahlungsbedingungen: Legen Sie unbedingt im Angebot fest, wie die Bezahlung erfolgen soll. Das bedeutet, dass Ihr Kunde beispielsweise Ihre Rechnung nach vollständiger Erfüllung des Auftrags erhält und diese innerhalb von 7 Werktagen auf das auf dem Angebot angegebene Konto überweisen soll.
  • Versandkosten: Geben Sie auf dem Angebot an, welche Versandkosten fällig werden, wenn er die aufgelisteten Produkte in Ihrem Angebot bestellt.
  • Eigentumsvorbehalt: Halten Sie im Angebot fest, dass ein versendetes Produkt bis zur vollständigen Bezahlung Ihr Eigentum bleibt.

Unverbindliches Angebot

Wie bereits erwähnt, ist ein Angebot rechtlich bindend. Sie können Ihrem Kunden auch ein sog. unverbindliches Angebot senden. Das bedeutet, dass das Angebot nochmals von Ihnen bestätigt werden muss, wenn der Kunde Ihr Angebot annehmen möchte. Nehmen Sie also den Auftrag an, senden Sie ihm eine Auftragsbestätigung zu.

Um ein Angebot unverbindlich zu schreiben, genügt beispielsweise folgende Formulierung: „Mit diesem Angebot möchten wir Ihnen folgende Leistungen unverbindlich anbieten.“. Statt „unverbindlich“ können Sie auch „freibleibend“ verwenden. Die Bedeutung ist dieselbe.

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