Das Kleingewerbe: Kurz vorgestellt

Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, für welches die Kleinunternehmerregelungen des Umsatzsteuergesetzes gelten. Dies ist dann der Fall, wenn die Einnahmen des Unternehmens im Jahr seiner Gründung nicht mehr als 17.500 Euro zuzüglich der darauf anfallenden Umsatzsteuer betragen. Außerdem darf der Bruttoumsatz im laufenden Geschäftsjahr eine Grenze von 50.000 Euro nicht überschreiten.

Unterschiede zum normalen Gewerbe

Ein Kleingewerbetreibender wird zwar als Unternehmer, nicht jedoch als Kaufmann bezeichnet, was bedeutet, dass das Unternehmen keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Im Gegensatz zu einem normalen Gewerbe ist das Kleingewerbe nicht verpflichtet, Bücher zu führen. Der Gewinn kann somit am Ende des Jahres anhand einer Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) ermittelt werden. Der Unternehmer eines Kleingewerbes darf auf seine Leistungen keine Umsatzsteuer erheben und diese auch nicht ausweisen.

Vor- und Nachteile

Diese Tatsache kann sich als Vorteil für den Kleingewerbetreibenden auswirken, da er somit die Möglichkeit hat, seine Waren zu günstigeren Preisen anzubieten oder bei gleichen Preisen höheren Gewinn einzufahren. Außerdem kann der Unternehmer die Ist-Versteuerung wählen, was bedeutet, dass die abzuführende Umsatzsteuer erst nach dem tatsächlich vereinnahmten Entgelt berechnet wird.

Ein weiterer Vorteil des Kleingewerbes besteht in der Zeitersparnis, da regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie eine Bilanz am Jahresende entfallen. Außerdem ist die Umsatzsteuererklärung weniger zeitraubend.

Die Form der Ist-Versteuerung kann sich auch nachteilig auf den Kleingewerbetreibenden auswirken. Dadurch, dass die Vorsteuer entfällt, entfällt auch die gezahlte Umsatzsteuer für Investitionskosten und Verbrauchsgüter, wodurch der Unternehmer einiges an Geldmitteln verliert.

Als Nachteil empfinden es auch viele Kleingewerbetreibende, dass ihr Unternehmen, im Vergleich zu kaufmännischen Unternehmen, von den Kunden nicht ernst genommen und benachteiligt wird.

Wer eignet sich?

Zur Anmeldung eines Kleingewerbes eignen sich Menschen, die auf eigene Verantwortung und eigene Rechnung Gewinne mit selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeiten erzielen wollen. Nur natürliche Personen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) können ein Kleingewerbe gründen. Außerdem müssen die Einnahmevoraussetzungen mit den Höchstgrenzen eingehalten werden.

Möglichkeiten, in ein Kleingewerbe zu starten

Wer sich für ein Kleingewerbe anmelden möchte, muss die örtlich zuständige Gewerbemeldestelle besuchen. Neben einer Bearbeitungsgebühr von 15 bis 60 Euro sind hierfür nur einige Minuten Zeit, ein einfaches Formular und die Ausweispapiere mitzubringen. Zusätzlich muss der steuerliche Erfassungsbogen für das Finanzamt ausgefüllt werden. In diesem werden einige Details der Unternehmensgründung abgefragt und es kann angegeben werden, ob von der Kleinunternehmerregelung Gebraucht gemacht werden möchte.

Weitere Infos zum Kleingewerbe im Unternehmerlexikon.

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