Der neue 450 € Minijob

Mittlerweile gibt es in Deutschland bereits über 7 Millionen Minijobs (auch geringfügiges Beschäftigungsverhältnis genannt). Dabei sind fast zwei drittel aller Minijobs von Frauen besetzt.

Dieses Beschäftigungsverhältnis ist sehr beliebt, denn es ist sowohl für den Arbeitnehmer, als auch für den Arbeitgeber günstiger als ein reguläres Beschäftigungsverhältnis.

Der Minijob bis zum 31.12.2012 aus Arbeitnehmersicht

Der Arbeitnehmer war bis zu einer monatlichen Grenze von 400,00 € von Sozialabgaben befreit. Beim Gehalt galt also für den Arbeitnehmer: Brutto = Netto.

Die Änderungen ab dem 01.01.2013 für den Arbeitnehmer

Für Minijobs, die bereits im Jahr 2012 bestanden haben und die Höhe des Verdienstes weiterhin 400,00 € nicht übersteigt, ändert sich nichts. Hier kann der Arbeitnehmer aber die Rentenversicherungspflicht wählen, wodurch er mit der Zahlung von 3,9 % des Gehalts des Minijobs die volle Rentenversicherung erhält.

Für neue Minijobs und bestehende Minijobs, deren Gehalt zwischen 400,01 € und 450,00 € beträgt, ändert sich etwas in der Rentenversicherung. Nach der Neuregelung des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitnehmer nicht mehr vollständig von der Rentenversicherungspflicht befreit. Seit dem Jahr 2013 muss er 3,9 % aus eigener Tasche zahlen (monatlich bis zu 17,55 €), um die Zeit des Minijobs vollständig für die Rente angerechnet zu bekommen. Er kann sich allerdings auf Antrag von dieser Versicherungspflicht befreien lassen (Opt-out). Tut er dies, gilt für den Arbeitnehmer, wie bei der alten Regelung, Brutto = Netto.

Der 450 € Job aus Sicht des Arbeitgebers

Für den Arbeitgeber ändert sich lediglich die Höhe des maximalen Gehalts für den Minijobber. Er kann 50,00 € mehr Gehalt vergüten, ohne hierfür höhere Abgaben zahlen zu müssen. Der Arbeitgeber muss, wie bisher auch, eine Pauschale für Renten- und Krankenversicherung von ca. 30% des Minijob-Gehalts zahlen. Ein Minijob von beispielsweise 300,00 € monatlich kostet den Arbeitgeber somit ca. 390,00 €. Zur Berechnung der Kosten für einen Minijob finden Sie einen Online-Rechner unter http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/minijob/index.php.

So melden Sie einen Minijobber an

Jeder Minijob ist bei der Minijob Zentrale (http://www.minijob-zentrale.de) anzumelden. Durch die Meldung bei der Minijob-Zentrale ist der Arbeitnehmer kostenlos unfallversichert.

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