DHL erhebt Rücksendeentgelt auf Retouren
Die Abhol- und Lagerfrist beträgt bei der DHL 7 Tage. Danach werden nicht abgeholte Pakete an den Absender zurückgesendet. Hierfür wird ab dem 01.07.2013 eine Gebühr von 4,00 € fällig, welche der Händler übernehmen muss. Das neue Rücksendeentgelt wird auch fällig, wenn der Empfänger die Annahme verweigert oder die Sendung wegen einer fehlerhaften Adresse nicht zugestellt werden kann.
Mit der Zustellbarkeit gibt sich die DHL aber Mühe. Die Pressesprecherin, Dunja Kuhlmann, erläutert, was mit zunächst nicht zustellbaren Paketen passiert: „Landet eine Sendung als unzustellbar in der Zustellbasis, führen wir erst eine Adressprüfung durch und versuchen eine erneute Zustellung.“
Erst bei dem zweiten gescheiterten Zustellversuch, wird das Paket an den Absender zurückgesendet.
Steigende Kosten für Onlineshops
Retouren nicht zustellbarer Pakete sind für den Händler bereits ohne die neue Gebühr der DHL mit Aufwand und Kosten verbunden. Eine Befragung hat ergeben, dass 18 % der Onlinshopbetreiber die Kosten für ein zurückgeschicktes Produkt auf 10,00 € bis 15,00 € einschätzen.
Eine Weiterberechnung des Rücksendeentgelts an den Kunden dürfte sich sehr schwierig gestalten. Das Rücksendeentgelt ist Teil des Vertrages zwischen dem Händler und der DHL. Eine zusätzliche Rechnung über das Rücksendeentgelt darf aller Wahrscheinlichkeit nach wegen des Widerrufs- und Rückgaberechts nicht gestellt werden. Der Händler muss also die zusätzlichen Kosten selbst tragen, oder er kalkuliert sie in seine Preise ein.
Zieht die Konkurrenz nach?
Bisher gab es keine Meldungen, dass auch andere Logistikdienstleister eine ähnliche Gebühr einführen wollen. Ein Sprecher des Dienstleisters „Hermes“ hat mitgeteilt, dass dieser Dienstleister keine derartigen Gebühren plane.