Die Betriebshaftpflichtversicherung

Auch dient die Betriebshaftpflicht zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, hier prüft der Versicherer zunächst einmal, ob Sie als Unternehmer überhaupt haftpflichtig sind. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Kunde in Ihren Geschäftsräumen auf dem frisch aufgewischten Boden ausrutscht, sich das Bein bricht und die Krankheitskosten sowie weitere Sachschäden geltend macht. In diesem Fall wehrt die Versicherung, notfalls gerichtlich, die Pflicht zur Haftung ab, da Sie durch Hinweisschilder oder ähnliche Vorkehrungen auf den nassen Boden aufmerksam gemacht haben.

Eine Änderung der Betriebstätigkeit sollte dem Versicherer unverzüglich bekannt gegeben werden ( z.B.: Eine Firma für Lagerraumvermietung beschließt, jetzt auch Anhänger zu vermieten)

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz kann jeder Mitarbeiter oder jeder Kunde Schadensersatz verlangen, wenn er sich aufgrund seines Geschlechts oder seiner Behinderung benachteiligt sieht. In solchen Fällen kann eine zusätzliche Absicherung im Rahmen der Berufshaftpflicht gegen finanzielle Ansprüche aus Diskriminierungstatbeständen dienlich sein.

Die Betriebshaftpflicht versichert Schäden, die durch Ihre Produkte oder geleisteten Arbeiten bei Dritten, verursacht durch Sie oder Ihre Mitarbeiter, entstehen.

Versicherbare Risiken

  • Arbeitsmaschinen
  • Auslandsabsicherung, auch für exportierte Produkte
  • Neu-, Um-, Aus- oder Anbauten auf dem Betriebsgrundstück
  • Betriebsangehörige
  • Haus- und Grundbesitz ( z.B. Streupflicht)
  • Internet-Haftpflicht
  • Mietsachschäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Produkthaftpflicht
  • Umwelthaftpflicht

Fallbeispiele für die Betriebshaftpflicht

  1. Ein entwickeltes Softwareprogramm ist trotz Erprobung nicht kompatibel, beim Auftraggeber geht nach der Installation gar nichts mehr. Er macht Vermögensschäden wegen Betriebsunterbrechung geltend.
  2. Auf einem Betriebsgrundstück brennt es, die Rauch- und Rußwolken erreichen das benachbarte Schutzgebiet. Die dort lebenden Tiere und einige Pflanzen werden erheblich geschädigt. Die Behörde verlangt nun die Wiederansiedlung.
  3. Dem regionalen Müller wird nachgewiesen, dass sein Mehl, das er an die örtliche Großbäckerei ausgeliefert hat, Pestizide enthält, die bei der Weiterverarbeitung in der Bäckerei in die Backwaren gelangt sind. Einige Kunden machen den Bäcker für gesundheitliche Schäden haftbar, der Bäcker wiederum nimmt Regress beim Müller.

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