Die ersten Schritte in die Selbstständigkeit

Die meisten Menschen werden mit der Selbständigkeit innerhalb der eigenen vier Wände beginnen.

Hier liegt vor allem das Dienstleistungsgewerbe ganz weit vorne in der Betrachtung und kann mit unterschiedlichen Branchenfeldern dienen. Bevor man also Karton um Karton im Zuge eines weit angelegten Umzugs in ein teuer gemietetes Büro schleppt, sollte man die Nebenkosten in den ersten Jahren der Selbständigkeit so gering wie nur möglich halten. Dennoch gibt es wichtige Schritte, die bei der Selbständigkeit und Gründung eines neuen Unternehmens zu beachten sind. Wir wollen im Anschluss auf die wichtigsten Punkte eingehen und Ihnen den Weg in die Selbständigkeit damit etwas erleichtern.

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Zunächst muss erwähnt werden, dass Sie bei der Gründung eines Unternehmens nicht allein auf breiter Front stehen. Ihnen stehen selbstverständlich Berater zur Verfügung, die Ihre ersten Schritte in der Selbständigkeit begleiten können.

Meist werden Unternehmer mit der Gründung eines Einzelunternehmens beginnen. Das Service solcher Agenturen beruht darauf, finanzielle und rechtliche Beratung für junge Unternehmer anzubieten.

In der Regel handelt es sich dabei um staatlich organisierte Unternehmen, die einen solchen Gründerservice für neu gegründete Unternehmen anbieten.
Durch die dort stattfindende Institutionalisierung wird den Jungunternehmern auch durch die in den Fachabteilungen und Berufsgruppen fundierten Kenntnisse Zugang gewährt. In der Regel kann man sich als Unternehmer auch in der zuständigen Handelskammer informieren.

Welche Schritte sind bei der Gründung eines Unternehmens zu beachten?

Rechnen Sie zumindest mit anfänglichen Kosten bei der Unternehmensgründung.

Meist werden diese Kosten stark unterschätzt, da bestimmte Gebühren, Beiträge und Gebühren im Zusammenhang mit einer Inbetriebnahme eines neuen Unternehmens unterschätzt werden.

Die am Ende feststehende Summe beläuft sich in der Regel auch einen höheren Betrag als ursprünglich antizipiert. Als Beispiel könnte schon allein die Gewerbeanmeldung bezogen werden.

Wer ein Gewerbe anmeldet, braucht zunächst einmal die notwendigen Nachweise. Man muss also fachlich dazu befähigt sein, solch ein Gewerbe auch ausüben zu können.

Wenn Sie mit Kartons handeln, brauchen Sie aber kein spezielles Befähigungszeugnis, um als Fachmann von Kartons zu gelten. Es reicht ein Handelsgewerbe und in der Regel ist dafür eine grundlegende kaufmännische Ausbildung notwendig.

Durch die vielerorts schon integrierte elektronische Geschäftsregistrierung können aber auch Kosten eingespart werden. Ein Steuerberater berät Sie diesbezüglich auch sehr gut.

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