Die Kleinunternehmer-Regelung

Die Kleinunternehmer-Regelung ist eine steuerliche Vereinfachung für Existenzgründer und Kleingewerbetreibende. Beim Kleinunternehmer ist Brutto gleich Netto. Sie weisen keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen aus, erhalten aber im Gegenzug auch keine Umsatzsteuer von Eingangsrechnungen vom Finanzamt zurück.

Auf Ihren Rechnungen müssen Sie den Kunden darauf hinweisen, da dieser die Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurück fordern kann. Hierfür genügt folgender Satz:

Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung gem. § 19 UStG.

Voraussetzungen

Die Kleinunternehmer-Regelung können Sie auf dem Fragebogen vom Finanzamt wählen, welchen Sie nach der Gründung Ihres Unternehmens zugesendet bekommen. Um die Kleinunternehmer-Regelung wählen zu dürfen, müssen Sie Ihren Umsatz im Gründungsjahr schätzen. Liegt der geschätzte Umsatz im Gründungsjahr unter 17.500 €, können Sie Kleinunternehmer-Regelung wählen. Liegt er darüber, müssen Sie von Anfang an die Umsatzsteuer ausweisen. Im Folgejahr darf der Umsatz nicht über 50.000 € liegen, wenn Sie weiterhin die vereinfachte Regelung anwenden möchten.

Machen Sie keinen Gebrauch von der Kleinunternehmer-Regelung, müssen Sie im Gründungsjahr monatlich eine sog. Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt abgeben. Dies können Sie ohne großen Aufwand über das Internet mit ELSTER (Elektronische Steuer Erklärung) erledigen.

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