Die Umsatzsteuer-Voranmeldung

Machen Sie nicht von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch, müssen Sie Umsatzsteuer von Ihren Kunden verlangen und diese an das Finanzamt abführen. Umgekehrt bekommen Sie die Mehrwertsteuer von Lieferanten auch erstattet. Die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ist also für Sie als Unternehmer ein durchlaufender Posten. Wenn Sie Kleinunternehmer sind, müssen Sie nur bei Eingangsrechnungen, welche Umsatzsteuer enthalten, die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Die Steuer erhalten Sie dann wieder vom Finanzamt erstattet.

Im den ersten beiden Jahren der Selbständigkeit müssen Sie monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt einreichen. Diese muss bis zum 10. des Folgemonats eingereicht werden. Machen Sie Gebrauch von der Dauerfristverlängerung, haben Sie einen Monat länger dafür Zeit. War Ihre Umsatzsteuerzahllast im zweiten Geschäftsjahr unterhalb von 7.500 €, müssen künftige Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur noch vierteljährlich abgegeben werden.

Soll- oder Ist Versteuerung?

Für die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung benötigen Sie sämtliche Eingangs- und Ausgangsrechnungen des betreffenden Monats. Es gibt 2 Arten der Versteuerung:

Soll-Versteuerung: Alle Rechnungen, die Sie im Voranmeldezeitraum erstellt haben und alle Rechnungen die Sie in diesem Zeitraum erhalten haben (Ausschlaggebend ist jeweils das Rechnungsdatum) müssen Sie angeben. Und das unabhängig ob die Zahlung im Anmeldezeitraum bereits be- oder gezahlt wurde.

Ist-Versteuerung: Bei dieser Versteuerung werden alle Rechnungen herangezogen, die im Voranmeldezeitraum be- oder gezahlt wurden. Dies hat den Vorteil, dass Sie die Umsatzsteuer erst dann abführen müssen, wenn das Geld auch tatsächlich eingegangen ist. Sie müssen also die Steuer erst dann abführen, wenn Ihr Kunde bezahlt hat.

Von der Ist-Versteuerung können Sie Gebrauch machen wenn:

  • Der Vorjahresumsatz unter 500.000 € und Sie nicht buchführungspflichtig sind
oder
  • Ihre Tätigkeit zu den freien Berufen zählt.
In Ihrem speziellen Fall ist es sehr ratsam eine steuerliche Beratung zu diesem Thema in Anspruch zu nehmen.

Das Erstellen einer Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die gängigsten und kostenlosen beiden Möglichkeiten zur Abgabe Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung sind folgende:

  1. Auf der Internetseite www.elster.de können Sie sich registrieren und Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch in einer Anwendung, welche Sie vorab installieren müssen, an Ihr zuständiges Finanzamt senden. Alternativ können Sie sich auch über www.elster.de/eon_home.php direkt im Online Portal von ELSTER registrieren und online die Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellen und absenden. Dies ist insbesondere für Mac-User interessant, da es die Anwendung nur für Windows Nutzer gibt.
  2. Sie können das Formular per Hand ausfüllen und an Ihr Finanzamt schicken. Das Formular für die Umsatzsteuer-Voranmeldung können Sie hier herunterladen.
Eine Anleitung zum ausfüllen der Umsatzsteuer-Voranmeldung finden Sie hier.

Der Vorteil an der Umsatzsteuer-Voranmeldung über ELSTER ist, dass die Summen automatisch berechnet werden. Außerdem können Sie die Voranmeldung direkt online absenden und müssen diese nicht selbst als Brief senden.

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