Unterschiede zwischen Freiberufler und Gewerbetreibende

Der Freiberufler genießt gegenüber dem Gewerbetreibenden einige Vorteile, welche ihm das Leben einfacher machen. Hier ein kleiner Überblick über die Vorteile der freiberuflichen Tätigkeit:

  • Als Freiberufler unterliegen Sie nicht der Gewerbeaufsicht.
  • Es ist keine Gewerbeanmeldung notwendig. Die Meldung beim Finanzamt reicht aus.
  • Es besteht keine Pflicht zu einer Kammer-Mitgliedschaft (z.B. Industrie- und Handelskammer)
  • Das Gewerberecht gilt für den Freiberufler nicht.
  • Das Handelsrecht gilt für den Freiberufler nicht. Dadurch entfallen beispielsweise Meldepflichten oder Veröffentlichungspflichten.
  • Sie müssen keine Gewerbesteuer bezahlen.
  • Sie sind nicht Buchführungspflichtig
  • Als Jahresabschluss reicht die Einnahmen-Überschussrechnung aus.

Klingt gut, oder? Einen kleinen Haken gibt es aber dennoch: Sie müssen einige Voraussetzungen erfüllen, um freiberuflich arbeiten zu dürfen.

Voraussetzungen für die freiberufliche Tätigkeit

Freiberuflich kann aber nicht jeder arbeiten, der sich selbständig machen will. Ihr Beruf muss als „Freier Beruf“ anerkannt sein. Freiberuflich tätig werden dürfen Sie nur, wenn Sie

  • Junge Frau am Laptop telefoniertkünstlerisch,
  • schriftstellerisch,
  • unterrichtend oder
  • wissenschaftlich

tätig sind. Der Gesetzgeber hat die Berufe, die sogenannten Katalogberufe, festgelegt, welche freiberuflich ausgeübt werden dürfen. Diesen Katalogberufen ähnelnde Berufe können ebenfalls freiberuflich ausgeübt werden, wenn das zuständiges Finanzamt dies akzeptiert. Lassen Sie sich also vorab von Ihrem Steuerberater und dem Finanzamt beraten, ob Sie in Ihrem Beruf freiberuflich tätig werden dürfen.

Einige Katalogberufe sind beispielsweise:

  • Heilberufe (z.B. Ärzte, Heilpraktiker, Psychologen)
  • Beratende Berufe (z.B. Steuerberater, Unternehmensberater, Rechtsanwälte)
  • Technische Berufe (z.B. Ingenieure, Architekten)
  • Redaktionelle Berufe (z.B. Journalisten, Fotografen)
  • Künstler
  • Lehrer
  • usw.

Beachten Sie, dass für einige wenige dieser Katalogberufe ein Werbeverbot besteht. Informationen hierzu erhalten Sie beim Finanzamt.

Ein Freiberufler ist nicht immer ein freier Mitarbeiter

Häufig wird der Freiberufler mit dem freien Mitarbeiter (englisch: „Freelancer“) verwechselt.

Der freie Mitarbeiter ist, wie auch ein normaler Mitarbeiter, für ein Unternehmen regelmäßig tätig. Es besteht aber kein gewöhnliches Angestelltenverhältnis mit Arbeitsvertrag. Für die vom freien Mitarbeiter erbrachten Arbeitsleistungen stellt dieser Rechnungen an seinen Arbeitgeber.

Da kein Angestelltenverhältnis mit dem freien Mitarbeiter existiert, hat dieser auch keinen Anspruch auf Leistungen eines gewöhnlichen Angestellten, wie z.B. bezahlten Urlaub, Zahlung im Krankheitsfall oder Kündigungsschutz. Darum sind freie Mitarbeiter bei Unternehmen sehr beliebt.

Der freie Mitarbeiter kann also Freiberufler oder auch Gewerbetreibender sein.

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