Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) für 2012

Jeder Unternehmer muss einen Jahresabschluss beim Finanzamt einreichen. Eine vereinfachte Form gegenüber der Bilanz ist die Einnahmen-Überschussrechnung (kurz: EÜR). Diese Vereinfachung des Jahresabschlusses können Sie allerdings nur nutzen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Der Jahresumsatz darf nicht höher als 500.000 € betragen.
  2. Der Jahresgewinn darf nicht höher als 50.000 € betragen.
  3. Sie sind nicht im Handelsregister eingetragen.
  4. Sie sind  nicht zur Buchführung verpflichtet.

Vorbereitung für die EÜR

Gegenüber der Bilanz hat die EÜR den Vorteil, dass nur Zahlungsein- und Zahlungsausgänge für den Jahresabschluss berücksichtigt werden. Haben Sie beispielsweise eine Rechnung am 15.12.2012 an Ihren Kunden geschickt, dieser hat sie aber erst am 15.01.2013 bezahlt, so ist diese Zahlung erst in dem Jahresabschluss 2013 anzugeben. Sie müssen also das Datum der geschäftlichen Zahlungen und nicht das Datum einer Rechnung als Grundlage für den Jahresabschluss heranziehen. Einige Ausnahmen gibt es z.B. beim Anlagevermögen und bei Wertpapieren des Umlaufvermögens. Hierüber informiert Sie Ihr Steuerberater. Die folgenden Punkte müssen für die EÜR vorbereitet werden:

  • Einnahmen und Ausgaben getrennt nach den jeweiligen Steuersätzen
  • Abschreibungen auf Anlagegüter (z.B. PC, KFZ, etc.)
  • Betriebsausgaben welche nicht abgezogen werden dürfen (z.B. 30% von Bewirtungskosten, Geschenke an Geschäftspartner die den Freibetrag übersteigen, etc.)

Die Zahlungen werden dann in Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben unterteilt. Zu den Betriebseinnahmen gehören beispielsweise

  • Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen (Netto-Beträge)
  • Private KFZ-Nutzung
  • Eingenommene Umsatzsteuer

Den Betriebsausgaben sind beispielsweise folgende Zahlungen zuzuordnen:

  • Wareneinkäufe (Netto-Beträge)
  • In Anspruch genommene Dienstleistungen (Netto-Beträge)
  • Abschreibungen
  • KFZ-Kosten
  • Betriebsausgaben welche eingeschränkt abziehbar sind (z.B. 70% von Bewirtungskosten)
  • Miete für Büros. Hier können auch Geschäftlich genutzte Privaträume angegeben werden.
  • Abziehbare Umsatzsteuer (=Vorsteuer)
  • An das Finanzamt bereits bezahlte Umsatzsteuer

Und was mache ich mit…

Nicht immer ist klar, was als Einnahme und Ausgabe angegeben werden kann. Hier sehen Sie einige Problemfälle und deren Lösungen.

  1. Ein Darlehen stellt weder eine Einnahme beim Erhalt der Zahlung, noch eine Ausgabe bei Tilgung des Darlehens dar. Lediglich die Kosten (Zinsen) des Darlehens können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
  2. Abschreibungen müssen nach den allgemeinen Abschreibungsvorschriften vorgenommen werden. Bis zu einem Netto-Wert von 410 € gilt eine Anschaffung als geringwertiges Wirtschaftsgut und kann sofort abgesetzt werden. Hier können Sie sich also die Abschreibung sparen.
  3. Gezahlte Umsatzsteuer, egal ob an Lieferanten oder das Finanzamt, gilt als Betriebsausgabe. Ebenso gilt eingenommen Umsatzsteuer als Betriebseinnahme.
  4. Sacheinnahmen sind ebenfalls Betriebseinnahmen.
  5. Bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben gilt das Jahr der Leistungserbringung, wenn die Zahlung nicht 10 Tage vor bzw. nach dem Jahreswechsel erfolgt ist. Beispielsweise ist die Miete für Dezember 2012 auch dann in der EÜR im Jahr 2012 aufzuführen, wenn diese erst am 05.01.2013 bezahlt wird.

So reichen Sie Ihre EÜR beim Finanzamt ein

Die Abgabefrist der EÜR ist der 31.05. des Folgejahres. Die EÜR für das Jahr 2012 muss also bis spätestens 31.05.2013 eingereicht sein. Sie können eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Wird diese bestätigt, haben Sie mehr Zeit für das Einreichen der Einnahmen-Überschussrechnung. Liegen Ihre Jahreseinnahmen unter 17.500 €, können Sie eine formlose EÜR in Papierform beim Finanzamt einreichen. Übersteigen Ihre Einnahmen diesen Betrag allerdings, müssen Sie das Formular des Finanzamtes verwenden.

Achtung: Seit dem Jahr 2012 ist die Abgabe der EÜR ausschließlich in elektronischer Form einzureichen (nur in Härtefällen kann die Papierform vom Finanzamt akzeptiert werden). Hierfür bietet das Finanzamt die elektronische Steuererklärung (kurz: ELSTER) an. Für die Abgabe können Sie sich unter http://www.elster.de registrieren und Ihre EÜR bequem über das ELSTER-Programm oder über die ELSTER-Webanwendung abgeben. Beachten Sie, dass die Registrierung bei ELSTER ca. 2 Wochen dauert.

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