Geschäftlich genutztes Privatzimmer steuerlich absetzen

Sind Sie selbständig und arbeiten den Großteil von zu Hause? Dann können Sie einen Teil Ihres privaten Wohnraumes als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Früher gab es strengere Voraussetzungen für Selbständige, die einen privaten Arbeitsbereich als Betriebsausgabe ansetzen wollten. So konnte nur ein ganzes Zimmer steuerlich geltend gemacht werden, welches von den anderen privaten Räumen klar getrennt sein musste. Dieses Zimmer musste zu mindestens 90% rein geschäftlich genutzt werden.

Nach einem Urteil vom Bundesfinanzhof Ende 2011 wurden diese Regelungen etwas gelockert. So können nun auch Räume, die geschäftlich und privat genutzt werden, steuerlich geltend gemacht werden.

Voraussetzungen für das steuerliche absetzen

  1. Ihre privaten Räume müssen der Dreh- und Angelpunkt Ihrer betrieblichen Tätigkeit sein. Entscheidend ist hierbei nicht die tatsächliche Arbeitszeit, sondern die Qualität der zu Hause ausgeübten Tätigkeit. Der Bäcker kann beispielsweise  private Räumlichkeiten nicht steuerlich absetzen, obwohl er Bestellungen von hier aus durchführt. Die Tätigkeit wird hauptsächlich in der Bäckerei ausgeübt. Dagegen kann der Software Entwickler den Wohnraum absetzen, wenn er kein externes Büro hat und die Entwicklungsarbeiten zu Hause durchgeführt werden.
  2. Ihnen darf kein externes Büro zur Verfügung stehen. Sobald Sie die Möglichkeit haben, Ihre Arbeiten in einem externen Büro durchzuführen, können Sie Privaträume nicht steuerlich geltend machen.

Das private Zimmer, in welchem Sie Ihrer selbständigen Tätigkeit nachgehen, muss nicht mehr wie früher ein eigener Raum sein, welcher ausschließlich geschäftlich genutzt wird. Nach aktueller Rechtssprechung können Sie beispielsweise einen Teil des Wohnzimmers steuerlich geltend machen.

Das können Sie alles absetzen

Neben den Kosten für die Miete können Sie auch folgende Kosten steuerlich absetzen:

  1. Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Strom
  2. Reinigungskosten
  3. Kosten für Renovierungen
  4. Büroausstattungen wie Schreibtisch, Bürostuhl, PC aber auch Teppiche, Gardinen, etc.

Bei diesen Kosten muss es nachvollziehbar sein, dass diese auch tatsächlich den Raum Ihrer geschäftlichen Tätigkeit betreffen. Sie können beispielsweise nicht das Dach neu decken lassen wenn Ihr Arbeitszimmer im Keller liegt.

Ihr Steuerberater gibt Ihnen gerne Auskunft darüber, ob Sie für Ihre Tätigkeit einen Privatraum steuerlich geltend machen können und welche sonstigen Kosten Sie ansetzen können.

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