Geschäftliche Geschenke steuerlich absetzen

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Und Ihre Geschäftspartner. Und erst recht Ihre Mitarbeiter. Damit sich die Kosten in Grenzen halten, sollten Sie die steuerlichen Aspekte nicht außer Acht lassen.

Geschenke an Geschäftspartner

Ein schönes Weihnachtsgeschenk macht sich immer gut beim Kunden. Für das steuerliche Absetzen des Geschenks gibt es aber einige Voraussetzungen:

  • Es darf keine rechtliche Verpflichtung des Schenkers bestehen und keine Gegenleistung für das Geschenk erbracht werden.
  • Es muss betrieblich veranlasst sein. Das bedeutet, dass das Geschenk dazu beitragen muss, die geschäftliche Beziehung zu vertiefen.
  • Die Freigrenze von Netto 35,00 € (bei Kleinunternehmern Brutto 35,00 €) darf pro Person und pro Jahr nicht überschritten werden. Wird der Betrag überschritten, kann der gesamte Betrag nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.
  • Der Name des Beschenkten und der Anlass (z.B. Weihnachten, Geburtstag, etc.) sollte auf den Belegen notiert werden.
  • Der Beschenkte muss ein Geschäftsfreund sein (z.B. Kunde, Lieferant, Mitarbeiter eines Geschäftspartners, etc.). Ein Geschenk beispielsweise an einen Verwandten, welcher für das Geschäft nicht relevant ist, kann nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Geschenke an Mitarbeiter

Um ein gutes Arbeitsklima zu schaffen, werden in vielen Firmen zu besonderen Anlässen Geschenke vergeben. Das steigert das Gefühl, dass Ihr Mitarbeiter Ihnen etwas bedeutet. Aber auch hier sollten Sie auf einige Voraussetzungen achten um das Geschenk als Betriebsausgabe werten zu können:

  • Die Freigrenze von Brutto 44,00 € darf pro Person und pro Monat nicht überschritten werden. Wird der Betrag überschritten, kann der gesamte Betrag nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.
  • Der Name des Beschenkten und der Anlass (z.B. Weihnachten, Geburtstag, etc.) sollte auf den Belegen notiert werden.

Das muss der Beschenkte beachten

Der Beschenkte muss geschäftlich erhaltene Geschenke versteuern, wenn diese einen Betrag von 10,00 € pro Jahr übersteigen. Dabei ist es unerheblich ob der Beschenkte ein Mitarbeiter oder Geschäftspartner ist. Damit Ihr Beschenkter diese Versteuerung bei Überschreiten des Freibetrages nicht vornehmen muss, kann der Schenker eine Pauschalversteuerung von 30% vornehmen, wodurch der Schenker von der Steuerzahlung befreit wird. Der maximale Betrag der Pauschalbesteuerung beträgt pro Person und pro Jahr 10.000,00 €. Über die Pauschalbesteuerung muss der Schenker den Beschenkten in einem formlosen Schreiben in Kenntnis setzen.

Einige Geschenkideen

Bei einem gelungenen Geschenk kommt es nicht unbedingt auf den Wert des Geschenkes an. Überlegen Sie stattdessen, welches Geschenk für Ihren Geschäftspartner sinnvoll sein kann und im besten Fall sogar mit Ihrem Betrieb in Verbindung gebracht werden kann. Hier einige Geschenkideen:

  • Postkarten
  • Werbegeschenke wie bedruckte Kugelschreiber, Feuerzeuge, Schlüsselanhänger, Kalender etc.
  • Flasche mit gutem Wein
  • Blumenstrauß

Im Internet finden Sie viele Onlineshops, in welchen Sie  für Geschäftspartner und Mitarbeiter ein passendes Geschenk finden. Ein gern gesehenes Geschenk ist die bereits erwähnte Weinflasche. Der Onlineshop http://www.weintreff.de bietet beispielsweise eine große Auswahl zu günstigen Preisen.

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