Geschäftsführer und Gesellschafter
Nicht bei allen Rechtsformen von Unternehmen gibt es eine klare Trennung von Gesellschafter und Geschäftsführer. So ist beispielsweise der Einzelunternehmer keines von beiden. Er ist daher „nur“ der Inhaber seiner Firma. Bei der AG (Aktiengesellschaft) gibt es keinen Geschäftsführer, sondern den Vorstand. In allen anderen Gesellschaftsformen sind diese beiden Organe aber vorhanden. Dabei kann auch eine Person Gesellschafter und Geschäftsführer gleichzeitig sein.
Der Gesellschafter
Ein Gesellschafter besitzt Anteile an einer Firma. Mit diesen Anteilen ist er am Gewinn der Firma beteiligt. Die Höhe der Beteiligung hängt vom Gesellschaftervertrag und der Rechtsform des Unternehmens ab. Der Gesellschafter hält sich weitestgehend aus geschäftlichen Entscheidungen raus. Ihm können im Gesellschaftervertrag aber bestimmte Rechte und Pflichten zugesprochen werden. Hauptverantwortlicher bleibt der Geschäftsführer.
Der Geschäftsführer
Jede Firma braucht mindestens einen Geschäftsführer (mit Ausnahme des Einzelunternehmen). Dieser vertritt die Firma nach außen und ist für die Führung innerhalb des Unternehmens verantwortlich. Dabei muss er nicht zwingend Anteile an der Firma besitzen. Er ist dann als Angestellter der Firma zu sehen, der besondere Rechte hat und Pflichten erfüllen muss.
Der geschäftsführende Gesellschafter
Als geschäftsführender Gesellschafter beziehen Sie wie auch der Geschäftsführer ein entsprechendes Gehalt. Zusätzlich sind Sie als Gesellschafter am Gewinn der Firma beteiligt. Die Höhe der Beteiligung ist im Gesellschaftervertrag festgelegt. Eine Firma kann auch aus nur einem geschäftsführenden Gesellschafter bestehen, wenn dies die Rechtsform des Unternehmens erlaubt.