Grafikdesign: Das Urheberrecht
Grundsätzlich ist das Urheberrecht in der Bundesrepublik Deutschland im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte geregelt. Dies regelt unter anderem die Rechtsstellung des Urhebers, seine unveräußerlichen Urheberrechte, die Verwertungs- und Nutzungsrechte, die Dauer des Urheberrechts und selbstverständlich auch die Ansprüche des Urhebers bei Verletzen der Urheberrechte. Das Urheberrecht sieht hier eine Trennung von zwei Seiten vor. Zum einen die ideelle Seite, welche die geistigen Beziehungen zu dem Werk schützt und in erster Linie das Nennungsrecht (Recht auf Anerkennung), und zum anderen die materielle Seite, welche dem Urheber eine angemessene Vergütung zusichert.
Wie kommt das Urheberrecht zustande?
Es stellt sich daher also die Frage, wie ein Schöpfer sein Urheberrecht beweisen kann. Berechtigte Frage, aber hierfür gibt es leider keine Musterlösung, da auch hier die Gerichte unterschiedlicher Auffassung sind. In jedem Fall ist es zu raten, dass Sie als Urheber Ihr Werk bei Dienstleistern, die sehr eng mit Notaren zusammenarbeiten, zu hinterlegen, die auf solche Fälle spezialisiert sind.
Was das Urheberrecht nicht schützt
In der Bundesrepublik und damit das deutsche Urheberrecht schützt „lediglich“ das konkrete Werk. Dies bedeutet kurz zusammengefasst, dass damit nur das Werk selbst, nicht aber die Methode mit dem das Werk geschaffen wurde, geschützt ist. Dies beinhaltet auch die Idee zu einem Werk selbst. Die reine Idee zu einem Werk reicht nicht aus um geschützt zu werden.