Grafikdesign: Das Urheberrecht

Grundsätzlich ist das Urheberrecht in der Bundesrepublik Deutschland im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte geregelt. Dies regelt unter anderem die Rechtsstellung des Urhebers, seine unveräußerlichen Urheberrechte, die Verwertungs- und Nutzungsrechte, die Dauer des Urheberrechts und selbstverständlich auch die Ansprüche des Urhebers bei Verletzen der Urheberrechte. Das Urheberrecht sieht hier eine Trennung von zwei Seiten vor. Zum einen die ideelle Seite, welche die geistigen Beziehungen zu dem Werk schützt und in erster Linie das Nennungsrecht (Recht auf Anerkennung), und zum anderen die materielle Seite, welche dem Urheber eine angemessene Vergütung  zusichert.

Wie kommt das Urheberrecht zustande?

In Deutschland entsteht der Urheberrechtsschutz automatisch zum Zeitpunkt der Schöpfung (zum Zeitpunkt der Gestaltung). Das schöne hierbei ist, dass Sie als Urheber keine komplizierten Formulare ausfüllen müssen. Außerdem fallen keine gesonderten Registrierungsgebühren oder ähnliches an (anders als bei eingetragenen Marken). Allerdings birgt diese Einfachheit des Urheberrechts auch einen gravierenden Nachteil. Es gibt keine offizielle Stelle bei der das Werk und sein Urheber erfasst ist. So kann es, insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten dazu führen, dass Sie beweisen müssen, dass Ihr Werk das Originale ist und somit der Urheberrechtsschutz schon länger besteht als der des kopierten Werkes. Dies dürfte in einigen Fällen besonders schwer sein, ist aber essentiell. Denn: Kann der Urheber nicht eindeutig beweisen, dass sein Werk zuerst da war, wird er den Rechtsstreit verlieren.

Es stellt sich daher also die Frage, wie ein Schöpfer sein Urheberrecht beweisen kann. Berechtigte Frage, aber hierfür gibt es leider keine Musterlösung, da auch hier die Gerichte unterschiedlicher Auffassung sind. In jedem Fall ist es zu raten, dass Sie als Urheber Ihr Werk bei Dienstleistern, die sehr eng mit Notaren zusammenarbeiten, zu hinterlegen, die auf solche Fälle spezialisiert sind.

Was das Urheberrecht nicht schützt

In der Bundesrepublik und damit das deutsche Urheberrecht schützt „lediglich“ das konkrete Werk. Dies bedeutet kurz zusammengefasst, dass damit nur das Werk selbst, nicht aber die Methode mit dem das Werk geschaffen wurde, geschützt ist. Dies beinhaltet auch die Idee zu einem Werk selbst. Die reine Idee zu einem Werk reicht nicht aus um geschützt zu werden.

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