Die Gründung einer GbR

Die GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) ist eine Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern. Diese können natürliche oder auch juristische Personen (wie z.B. die GmbH) sein. Die Gründung ist, wie auch bei der Einzelfirma, sehr leicht, schnell und kostengüstig.

Voraussetzungen für die Gründung

Gewerbeschein – Sie müssen lediglich beim Gewerbeamt einen Gewerbeschein zur steuerlichen Erfassung beantragen. Dieser kostet je nach Gemeinde lediglich 15 – 60 €. Damit ist Ihr Einzelunternehmen bereits gegründet und Sie können Ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen. Das Formular für die Gewerbeanmeldung erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde. Hier finden Sie ein Muster einer Gewerbeanmeldung

Bankkonto – Auch wenn Sie für die GbR kein eigenes Bankkonto benötigen, empfiehlt es sich dennoch eines zu verwenden. Somit können Sie Ihren privaten und geschäftlichen Transaktionen genau trennen und tun sich beim Jahresabschluss leichter. Unser Interview zum Thema Geschäftskonto offenbart wertvolle Tipps zur Wahl des Geschäftskontos.

Gesellschaftervertrag – Zusätzlich müssen Sie einen Gesellschaftervertrag verfassen. Dieser hat keine vorgeschriebene Form und kann schriftlich oder auch mündlich gemacht werden. In diesem Vertrag sollten Sie zumindest festlegen, wer welche Einlagen in die GbR einbringt, wie die Gewinnverteilung ist und wer die Funktion des Geschäftsführers übernimmt. Diese Funktion können auch mehrere Personen übernehmen. Sie sollten mindestens die genannten Punkte klar definieren um späteren Ärger zu vermeiden.

Mindestkapital – Für die Gründung einer GbR ist kein Mindestkapital vorgeschrieben.

Kleinunternehmerregelung

Sie erhalten einige Wochen nachdem Sie den Gewerbeschein erhalten haben, einen Fragebogen vom Finanzamt zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem können Sie die Kleinunternehmerregelung wählen. Diese Regelung dient der Vereinfachung zum Start in die Selbständigkeit, da Sie mit dieser keine Mehrwertsteuer ausweisen und abführen müssen. Beim Kleinunternehmer ist Brutto gleich Netto. Auf Rechnungen müssen Sie den Kunden darauf hinweisen, da dieser die Mehrwertsteuer nicht vom Finanzamt zurück fordern kann. Hierfür genügt folgender Satz:

Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.

Umgekehrt können Sie für Eingangsrechnungen auch keine Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück fordern.

Um die Kleinunternehmerregelung wählen zu dürfen, müssen Sie Ihrem Umsatz schätzen. Liegt der geschätzte Umsatz im Gründungsjahr unter 17.500 €, können Sie Kleinunternehmerregelung wählen. Liegt er darüber, müssen Sie von Anfang an die Mehrwertsteuer ausweisen. Im Folgejahr darf der Umsatz nicht über 50.000 € liegen, wenn Sie weiterhin von der Vereinfachung gebrauch machen möchten.

Machen Sie keinen Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung, müssen Sie im Gründungsjahr monatlich eine sog. Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben. Dies können Sie ohne großen Aufwand über das Internet mit ELSTER (Elektronische Steuer Erklärung) erledigen.

Fantasiename

Bei der GbR dürfen Sie keinen Fantasienamen für Ihre Firma wählen. Die Firma ist hier keine eigene Person wie z.B. bei der GmbH, sondern Sie treten mit den Namen aller Gesellschafter auf. Sie dürfen aber Ihre Tätigkeitsbezeichnung vor oder hinter Ihren Namen stellen. Der Firmenname „Bäckerei Anton Huber und Bernd Schmitt GbR“ ist beispielsweise zulässig.

Haftung

Die Gesellschafter der GbR haften gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen. Das bedeutet, dass die Gesellschafter gemeinsam für alle Schulden der GbR mit ihrem Privatvermögen haften. Jeder haftet also mit seinem gesamten Privatvermögen zu dem auch Sachwerte wie beispielsweise Eigentumswohnungen gehören. Hat ein Gesellschafter zu wenig Privatvermögen um Schulden begleichen zu können, verteilt sich die Schuld auf die übrigen Gesellschafter. Intern können die Gesellschafter dann die zusätzlich erbrachte finanzielle Leistung wieder einfordern. Weitere Informationen welche Sie bei der Haftung einer GbR beachten sollten, finden Sie u. a. auch auf der Webseite von LEXWARE.

Gewinn- und Verlustverteilung

Ist im Gesellschaftervertrag nichts anderes vereinbart, erhalten alle Gesellschafter unabhängig von den Anteilen an der Firma, den gleichen Gewinn bzw. müssen die gleichen Verluste tragen.

Buchführungspflicht & Jahresabschluss

Bei der GbR sind Sie nicht buchführungspflichtig. Diese besteht erst ab einem bestimmten Rechtsvolumen. Zum Jahresabschluss  genügt eine Einnahmenüberschussrechnung (kurz: EÜR, Aufschlüsselung von Ein- bzw. Ausgaben).  Zusätzlich müssen Sie, wenn Sie kein Kleinunternehmer sind, eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Diese sind mit keinem all zu großen Aufwand verbunden und können auch ohne Steuerberater erstellt werden. Meistens ist es aber sinnvoll einen Steuerberater für die Erstellung der Berechnungen und Steuererklärungen zu beauftragen.

Ab einem Umsatz von 260.000€ oder einem Gewinn von über 25.000 € im Geschäftsjahr reicht eine EÜR nicht mehr aus. Dann müssen Sie eine Bilanz erstellen. Diese sollten Sie von einem Steuerberater erstellen lassen.

Steuern

Umsatzsteuer – Beim Verkauf von Produkten und Dienstleistungen müssen Sie Umsatzsteuer ausweisen und diese an das Finanzamt abführen, wenn Sie nicht von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen. Sie erhalten aber auch die bezahlte Umsatzsteuer an Lieferanten vom Finanzamt zurück.

Gewerbesteuer – Die Höhe der Gewerbesteuer ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Sie wird berechnet aus dem Gewinn der GbR. Je nach Hebesatz der jeweiligen Stadt müssen sie mal mehr, mal weniger Gewerbesteuer bezahlen. Die GbR hat hier aber einen Freibetrag von 24.500 €. Das bedeutet, dass Sie nur Gewinne über diesem Freibetrag versteuern müssen.

Einkommensteuer – Die GbR selbst muss keine Steuern bezahlen. Die Steuer für die Gewinne werden von jedem Gesellschafter über die Einkommensteuer berechnet.

Das zweite Geschäftsjahr

Wenn Ihr erstes Geschäftsjahr gut läuft und Sie gute Gewinne einfahren, sollten Sie unbedingt Steuerrücklagen bilden. Viele Unternehmen scheitern nämlich im zweiten Geschäftsjahr. Denn sobald Sie Ihren Jahresabschluss erstellt und beim Finanzamt eingereicht haben, fordert dieses Abschlagszahlungen auf die zu erwartenden Gewinne für das zweite Geschäftsjahr. Legen Sie also Geld zurück. Das Finanzamt ist bei der Eintreibung von Steuerschulden gnadenlos.

Vorteile

  1. Die Gründungskosten der GbR sind sehr gering. Es genügt die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt
  2. Die Kosten für den Jahresabschluss sind bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze gering
  3. Die GbR ist schnell gegründet und Sie können sofort nach Erhalt Ihres Gewerbescheins loslegen.

Nachteile

  1. Als Gesellschafter haften Sie für Schulden der GbR gegenüber Gläubigern mit Ihrem gesamten privaten Vermögen.
  2. Streitigkeiten unter den Gesellschaftern können bei Fehlen oder unzureichend ausgearbeitetem Gesellschaftervertrag zur Auflösung der GbR führen.

Wann macht eine GbR für mich Sinn?

Sie müssen sich selbst fragen, was alles passieren kann. Wenn Sie eine Metzgerei aufmachen möchten und Sie Ihre Kunden nicht vergiften, brauchen Sie keine in der Haftung beschränkte Rechtsform (z.B. GmbH). Haben Sie aber eine große Datenbank mit vielen sensiblen Daten von Kunden wie Kreditkartennummern etc. macht eine Gesellschaftsform mit Haftungsbeschränkung vielleicht mehr Sinn. Die GbR ist die meistgewählte Rechtsform wenn es mindestens zwei Geschäftsführer geben soll. Sie ist sehr einfach und schnell zu gründen. Die Gründung sowie auch die Jahresabschlüsse sind im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen günstig. Um aber ein wenig an Haftung abzugeben, sollten Sie sich informieren, welche Versicherungen für Sie in Frage kommen würden. Es empfielt sich beispielsweise in den meisten Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Haftung für Ihre Firma tragen Sie bei der GbR auch mit Ihrem Privatvermögen. Daher sollten Sie sich überlegen, ob Sie in eine haftungsbeschränkte Rechtsform (z.B. die GmbH) umfirmieren, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen können. Damit ist Ihr Privatvermögen vom Firmenvermögen getrennt. Sie müssen dann nicht mehr mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden Ihrer Firma haften. Der Verwaltungsaufwand und die Kosten sind bei einer haftungsbeschränkten Rechtform allerdings höher. Bei einer reinen GmbH kommt noch zusätzlich die Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer hinzu. Zumindest die Körperschaftssteuer können sie sich aber bei der ebenfalls haftungsbeschränkten GmbH & Co. KG sparen.

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