Gründung ohne Eigenkapital – kann das funktionieren?

Was ist „Eigenkapital“ und „Fremdkapital“?

GeldtreppeEigenkapital ist der Teil des Vermögens, der unbefristet zur Verfügung steht und von dem alle Verbindlichkeiten und Schulden abgezogen sind. Diese Restgröße wird zwischen dem buchmäßigen Eigenkapital, dem effektiven Eigenkapital und dem realen Eigenkapital unterschieden. Das buchmäßige Eigenkapital stellt die Differenz zwischen den Aktivposten und den Verbindlichkeiten bei der Bilanz dar. Dabei erhöhen überbewertete Aktivposten und unterbewertete Passivposten das ausgewiesene Eigenkapital und unterbewertete Aktivposten und überbewertete Passivposten mindern es. Das effektive Eigenkapital umfasst zusätzlich stille Reserven. Aufgrund dieser stillen Reserven ist das effektive Eigenkapital nur bei Liquidation feststellbar. Das reale Eigenkapital wird durch Einlagen oder Gewinne erhöht und durch Entnahmen oder Verluste gemindert. Das Eigenkapital stellt formal den Vermögensteil dar, der das Reinvermögen umfasst.

Fremdkapital sind die rechtlich entstandenen oder wirtschaftlich verursachten Verbindlichkeiten und Schulden, die in der Bilanz auf der Passivseite ausgewiesen werden. Es wird durch einen Gläubiger, bzw. der Fremdkapitalgeber und nach allgemeinen schuldrechtlichen Regeln kündbar, kurz-, mittel- oder langfristig zur Verfügung gestellt oder entsteht aus einem Umsatzprozess. Der Gläubiger ist nicht an dem Unternehmen beteiligt und hat einen Vergütungsanspruch, also einen Anspruch auf Tilgung, möglicherweise auch auf Zinszahlung.

Die Unterschiede zwischen Eigenkapital und Fremdkapital sind groß. Zum einen ist das Rechtsverhältnis beim Eigenkapital ein Beteiligungsverhältnis und beim Fremdkapital ein Schuldverhältnis. Das bedeutet, dass der Gesellschafter beim Eigenkapital je nach Rechtsform entweder mit seinem Privatvermögen oder aber mindestens mit seiner Einlage haftet, der Fremdkapitalgeber hingegen gar nicht haftet. Der Fremdkapitalgeber erhält etwaige Zinsen für das Fremdkapital, während der Gesellschafter beim Eigenkapital anteilig am Gewinn und Verlust beteiligt wird. Desweiteren ist der Gesellschafter beim Eigenkapital grundsätzlich zur Mitbestimmung berechtigt, während der Fremdkapitalgeber auf Mitbestimmung beim Fremdkapital verzichten muss. Das Interesse des Eigenkapitalgebers liegt besonders am Erhalt und der positiven Entwicklung des Unternehmens, während der Fremdkapitalgeber an der Rückzahlung seines Kapitals interessiert ist. Ein weiterer Unterschied besteht in der Verfügbarkeit des Kapitals. Das Eigenkapital steht unbefristet, das Fremdkapital nur zeitlich begrenzt zur Verfügung. Ein weiterer unterscheidender Aspekt ist die Besteuerung. Beim Eigenkapital sind die Eigenkapitalzinsen nicht steuerlich absetzbar. Dagegen sind Fremdkapitalzinsen als Aufwand voll absetzbar. Somit stellt das Fremdkapital das Gegenstück zum Eigenkapital dar.

Selbständigkeit ohne Eigenkapital: Es funktioniert!

Zu Beginn des Schrittes in die Selbstständigkeit muss eine fundierte Geschäftsidee geboren werden. Diese Geschäftsidee muss nachhaltig sein. Informieren Sie sich über harte und weiche Standortfaktoren und führen Sie gegebenenfalls Marktforschungen durch. Grundsätzlich muss die Finanzierung vorab geplant und abgesichert sein. Damit steht und fällt das Gründungsprojekt. Dabei ist darauf zu achten, dass ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren abgedeckt ist. Was bedeutet eine solche Finanzierung? Es muss ein Finanzplan entwickelt werden, der eine Lebensunterhaltung, über zwei Jahre, ohne Zugriff auf Erträge der Selbstständigkeit ermöglicht. Kann dafür nicht auf Eigenkapital zurückgegriffen werden, bestehen weitere Möglichkeiten den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Besteht ein festes Beschäftigungsverhältnis, können Sie auf ihr Einkommen zurückgreifen und dadurch Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Durch ein festes Einkommen besteht ein sicheres, zweites Standbein. Hierbei muss ihr Gründungsprojekt dem Finanzamt als nebenberufliche Selbstständigkeit gemeldet werden. Das Finanzamt fördert die Selbstständigkeit. Die Hilfe reicht von Gründungsleitfäden, bis zur individuellen Beratung durch den Sachbearbeiter. Es sollte über das Absolvieren eines Assessments, eines Gründungs-Coachings, oder über eine Beratungsförderung des BAFA nachgedacht werden. Ein Assessment zeigt persönliche Stärken und Schwächen bezüglich unternehmerischer Fähigkeiten auf. Da Sie später auf solche Kenntnisse und Fähigkeiten angewiesen sind, sollten Sie dieses Assessment unbedingt wahrnehmen und daraus für Ihr Gründungsprojekt profitieren. Weitere Hilfe, Anregungen und Tipps sind auch im Internet  auf helpster.de.

Besteht kein (ausreichendes) festes Beschäftigungsverhältnis, kann auf die Hilfe der Arbeitsagentur oder des Jobcenters zurückgegriffen werden. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Bewerbungsverpflichtung für ein Jahr aussetzt und eine monatliche Starthilfe gezahlt wird. Dadurch werden viele laufende Kosten abgesichert. Voraussetzung ist eine erfolgreiche Absolvierung eines Assessments.

Desweiteren vergeben Bundesländer Fördermittel über landeseigene Förderstellen und auch die Bundesrepublik Deutschland bezuschusst Kosten und subventioniert Kreditzinsen durch spezielle Förderprogramme. Einige branchenspezifische Förderprogramme gibt es zudem von der EU.

Fazit

Fehlendes Eigenkapital steht dem Traum der Selbstständigkeit nicht entgegensteht, wenn eine gewissenhafter Planung erfolgt und grundlegende Regeln beachtet werden.

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