Jobchancen in der kalten Jahreszeit – bietet der Winterdienst eine lukrative Geschäftsidee?

In Großstädten ist es selbstverständlich, dass der Schnee geräumt und die Straße gestreut wird – wenn auch nicht auf allen Straßen. In kleineren Ortschaften und auf dem Land hingegen müssen sich viele durch die Umstände, die ein Winterwetter mit sich bringt, kämpfen. Da ist es erfreulich, wenn ein Winterdienst diese Gegebenheiten vereinfacht.

Für wen lohnt sich der selbstständige Winterdienst?

SchneepflugNicht nur, dass der Winter bedeutet, dass die warmen Mäntel wieder aus dem Keller geholt werden müssen, er bedeutet auch für manch einen Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit. Denn in vielen Berufen, die vor allem das Baugewerbe betreffen, ist in den Wintermonaten nicht so viel Arbeit vorhanden wie im restlichen Jahr. Manch einer hat eventuell Geld zur Seite gelegt und nutzt die arbeitsfreie Zeit für Familie und Hobby, ein anderer aber möchte gerne auch im Winter arbeiten – in dem Fall könnte der Winterdienst auf selbstständiger Basis eine Alternative sein.

Arbeitsbereiche

Der Winter hält einiges an Gefahren für die Menschen bereit. Eine ist die Rutschgefahr. Nicht nur Autos können ins Schleudern geraten, wenn die Fahrbahnen glatt sind, sondern auch Fußgänger können sich schwere Verletzungen zuziehen, wenn sie auf einem glatten Fußweg oder glatten Treppen ausrutschen. Letzteres dürfte dabei aber gar nicht passieren, denn es ist die Pflicht eines Unternehmers oder auch eines Hausbesitzers vor seinem Grund die Wege zu sichern. Tut er dies nicht und es verletzt sich tatsächlich jemand, können hohe Schadensersatzansprüche ins Haus stehen. Doch nicht jeder ist in der Lage – ob aus beruflichen Gründen oder gesundheitlichen – dieser Pflicht nachzugehen. Daher nehmen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen gerne Winterdienste in Anspruch.

Folgende Aufgaben können also auf einen Winterdienst zukommen:

Öffentliche Verkehrswege räumen

Verschneite LandstraßeHierzu ist jeder Grundbesitzer verpflichtet. In welchem Ausmaß geräumt werden muss, hängt von der jeweiligen Kommune ab, in der Regel kann aber gesagt werden, dass der Gehweg vor dem Grundstück passierbar sein und die Einfahrt geräumt und gestreut sein muss.

Privatgrundstücke räumen

Allgemein besteht auf Privatgrundstücken keine Räumpflicht, doch muss die Verkehrssicherungspflicht eingehalten werden. Es ist also fast unumgänglich, dass der Parkplatz eines Supermarktes geräumt wird, um für die entsprechende Sicherheit sorgen zu können. Einige allgemeine Regelungen lassen sich allerdings auch in der Streu- und Räumpflicht nachlesen, die hier genauer erläutert wird.

Streudienst

Wie bereits erwähnt, besteht neben der Räum- auch eine Streupflicht. Diese gilt auf allen geräumten Flächen und bedarf besonderen Streuguts, da nicht jedes in jeder Kommune erlaubt ist.

Sicherheitseinrichtungen von Schnee befreien

Darunter fallen zum Beispiel Schilder. Oftmals sind Schilder so von Schnee bedeckt, dass die Warnungen oder Hinweise auf diesen nicht mehr lesbar sind. Auch das Befreien dieser Schilder gehört zum Winterdienst dazu.

Gefahrenquellen entfernen

Eiszapfen oder Schneelasten gelten als besondere Gefahrenquellen. Beispielsweise an Häuserecken sollten diese unbedingt entfernt werden, um Passanten nicht in Gefahr zu bringen.

Unumgänglich ist es dementsprechend, sich im Vorfeld über die gesetzlichen Vorschriften zu informieren, die in der jeweiligen Region gelten. Folgende Checkliste von Seton kann bereits bei ersten Fragen weiterhelfen und auch darüber hinaus wichtige Grundlagen genauer erklären.

Was vor der Selbstständigkeit zu beachten ist

Gewerbeanmeldung

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist immer ein großer, sei es nun als Kleinunternehmer oder als Dienstanbieter im saisonalen Bereich. Auch wenn der Betrieb nur im Winter verfügbar ist, muss ein Gewerbe angemeldet werden, da es sich hierbei nicht nur um eine kleine Dienstleistung, sondern um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Abschluss einer Firmenhaftpflichtversicherung

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch der Abschluss einer Firmenhaftpflichtversicherung. Denn passiert bei der Arbeit etwas, haftet die private Haftpflichtversicherung nicht. Gerade im Bereich des Winterdienstes kann es dabei schon mal zu kleinen Unfällen und Schäden kommen, auf deren Kosten kaum jemand sitzen bleiben möchte.

Beschaffung der nötigen Ausrüstung

Je nachdem, ob der Winterdienst nur dazu da sein soll, sich ein kleines Zubrot zu verdienen oder aber um das komplette Einkommen im Winter zu sichern, muss eine gewisse Ausrüstung angeschafft werden. Dies beginnt schon mit der Kleidung. Wer im Winterdienst tätig ist, wird viel Zeit in der klirrenden Kälte verbringen müssen, es bietet sich also an, schützende Kleidung zu beschaffen: Thermo-Schutzhandschuhe, Thermo-Hose und Thermo-Jacke. Sicherheitsschuhe und Warnschutzkleidung wie beispielsweise eine Warnweste sollte ebenfalls vorhanden sein, da der Winterdienst meistens in der Dunkelheit beginnt und auf die eigene Sicherheit unbedingt geachtet werden sollte.

ArbeitshandschuheZu der Ausrüstung zählen außerdem die benötigten Arbeitsgeräte wie Schneeschieber, Schneeschaufel, Eisstößer, Streumittelbehälter und Kehrbesen. Eventuell kann – je nach Auftragslage – auch über die Anschaffung eines Räumfahrzeuges und eines Streuwagens nachgedacht werden. Hier ist es übrigens von Vorteil, wenn bereits ein Traktor im eigenen Besitz ist. Dann kann ganz einfach ein Schneeschild hinzugekauft werden und der Traktor muss nicht im Winter in der Scheune stehen. Demnach bietet sich der Job im Winterdienst auch für Landwirte gut an, die im Winter kaum oder nur wenig Arbeit auf ihrem Hof haben.

Kundenakquise

Dass die Kunden nicht gleich an der Tür anklopfen werden sobald der Dienst gegründet worden ist, ist verständlich. Der Neu-Selbstständige muss sich also selbst auf die Suche nach Kunden machen. Eine erste Anlaufstelle können dabei die Kommunen sein. Oftmals haben diese zwar eigene Winterdienste oder solche, die immer wieder beauftragt werden, aber gerade wenn der Winter hart ist, freuen sie sich über jegliche angebotene Unterstützung und bei guter Arbeit kann es durchaus sein, dass die Kommune im nächsten Jahr von sich aus auf den neuen Winterdienst zukommen wird.

Um Privatpersonen oder Unternehmen als Kunden zu gewinnen, kann aber auch der klassische Weg gewählt werden: ein Aushang am schwarzen Brett im Supermarkt oder eine Annonce in der Zeitung oder im Internet.

Fazit

Ob der angebotene Dienst dann wirklich erfolgreich ist, bleibt aber immer abzuwarten, denn einerseits ist der Winterdienst ein wetterabhängiges Geschäft, andererseits müssen zunächst viele Ausgaben getätigt werden, wenn die entsprechende Gerätschaft nicht schon vorhanden ist. Der Winterdienst kann also ein lukratives Geschäft in der kalten Jahreszeit sein, sollte dafür jedoch auch gut geplant werden. Zudem sind finanzielle Rücklagen in jedem Fall zu empfehlen, falls es vielleicht wirklich keinerlei Schneefall oder sonstige Einsatzmöglichkeiten geben sollte.

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