Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer oder Vorsteuer?

Ust_VoranmeldungBei der Umsatz-, Vor- und Mehrwertsteuer handelt es sich immer um die gleiche Steuer. Der Betrag ist also immer identisch. Lediglich die Bezeichnung der Steuer ist unterschiedlich.

Der volle Mehrwertsteuersatz beträgt derzeit 19%, der Ermäßigte 7% (z.B. auf Lebensmittel). Die Mehrwertsteuer wird auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben und an das Finanzamt abgeführt.

Die unterschiedlichen Bezeichnungen kommen bei den verschiedenen Geschäftsbeziehungen zustande. So bezeichnet beispielsweise der Unternehmer die Steuer auf der Eingangsrechnung anders als der Unternehmer, welcher die Rechnung gestellt hat.

 

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer begegnet Ihnen täglich wenn Sie in Onlineshops unterwegs sind oder im Geschäft auf die Preise sehen. Überall ist die Mehrwertsteuer enthalten. Der Unternehmer verlangt also für seine Ware zusätzlich zum Netto-Preis die Mehrwertsteuer. Kauft der Kunde nun die Ware des Unternehmers, bezahlt er neben dem Netto-Preis auch die Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird meist gegenüber dem Endverbraucher genannt.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird in Deutschland als Synonym für die Mehrwertsteuer verwendet. Der Begriff Umsatzsteuer wird häufiger bei Unternehmern verwendet.

Vorsteuer

Bei der Vorsteuer sieht es etwas anders aus. Schreibt ein Unternehmer einem Anderen eine Rechnung, so weist der Rechnungssteller Umsatz- oder Mehrwertsteuer aus. Für den Unternehmer, der die Rechnung erhält, ist diese Steuer aber als Vorsteuer anzusehen. Macht der Unternehmer nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch, ist er zum Vorsteuerabzug berechtigt und erhält somit die Vorsteuer wieder vom Finanzamt zurück.

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