Mit Vollgas zum Erfolg – Firmenwagen als Selbständiger

Für viele Selbständige ist der eigene Firmenwagen ein festes Ziel. Doch wann lohnt sich die Anschaffung? Was sind Voraussetzungen und Folgen, wenn man sich ein Auto auf Firmenkosten leisten will? Wir geben einen Überblick und erklären, wann ein Firmenwagen als Selbständiger eine sinnvolle Investition ist.

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Was unterscheidet ein privates Kfz von einem Firmenwagen?

Als Selbständiger sind die Grenzen hier fließend, weil man das Fahrzeug ohnehin selbst anschafft. Die Frage ist also viel eher: Welchen Unterschied macht es, ob ein Fahrzeug als Privatauto oder als Firmenfahrzeug gilt? Die Antwort ist simpel: Die Unterhaltskosten für einen Firmenwagen sind zu 100 Prozent absetzbar und wirken sich damit gewinn- und steuermindernd aus. Deshalb ist es auf den ersten Blick sehr reizvoll, das eigene Auto als Firmenwagen zu deklarieren. Zu den abzugsfähigen Kosten für einen Firmenwagen gehören:

  • Kosten für Reparatur & Wartung
  • TÜV-Gebühren
  • Spritkosten
  • Kosten für Pflege (Waschstraße beispielsweise)
  • Kfz-Steuer
  • Beitrag zur Kfz-Versicherung

Auch wenn diese Kosten absetzbar sind, sollte man sie relativ niedrig halten, um die eigene Unternehmung auch für das Finanzamt rentabel zu gestalten. Daher lohnt es sich, sich beispielsweise über verschiedene Kfz-Tarife zu informieren und diese zu vergleichen.  

Wann gilt das eigene Auto als Firmenwagen?

Sobald das Fahrzeug zu über 50 Prozent betrieblich genutzt wird, gehört es zum Betriebsvermögen. Dann können alle Kosten, die durch Reparaturen, Sprit und Reinigung des Autos anfallen, abgesetzt werden. Bei einer gewerblichen Nutzung zwischen 10-50 Prozent kann das Fahrzeug als gewillkürtes Betriebsvermögen deklariert werden. Nimmt man diese Option wahr, kann ein Teil der Unterhaltskosten (entsprechen dem Anteil der gewerblichen Nutzung) steuerlich geltend gemacht werden. Wenn das eigene Fahrzeug aber zu weniger als 10 Prozent betrieblich genutzt wird, ist es immer dem Privatvermögen zuzuschreiben.

Ein Auto wird zu mindestens 10 Prozent betrieblich genutzt und soll als Firmenwagen gelten: Was sind die Folgen?

Wenn das Fahrzeug weniger als 50 Prozent gewerblich genutzt wird, ist man als Selbständiger dazu verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen. In dieses sind ausnahmslos alle Fahrten inklusive Datum, Kilometerstand des Wagens bei Abfahrt und Ankunft, Adresse, Ziel und Zweck der Fahrten einzutragen, egal ob sie gewerblich oder privat erfolgen. Anhand dieser Aufzeichnungen errechnet sich der Anteil der gewerblichen Nutzung, der wiederum bestimmt, welcher Anteil der Unterhaltskosten absetzbar ist.

Wird das Firmenfahrzeug zu mehr als 50 Prozent für betriebliche Zwecke genutzt, darf man sämtliche Kosten, die der Wagen verursacht, als Betriebsausgabe geltend machen. Da das Finanzamt aber davon ausgeht, dass alle Firmenfahrzeuge – zumindest gelegentlich – privat genutzt werden, ist der Zugriff auf ein Firmenfahrzeug als geldwerter Vorteil zu versteuern. Für diese Versteuerung gibt es wiederum zwei Optionen: Die 1-Prozent-Regelung oder das altbekannte Fahrtenbuch.

So funktioniert die 1-Prozent-Regelung:

Man nimmt den Bruttolistenpreis des Firmenwagens und errechnet von diesem ein Prozent des Wertes. Diese Summe wird nun auf den monatlichen Bruttolohn des Selbständigen aufgeschlagen und als Einkommen versteuert. Zusätzlich kommen noch 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises dazu, die pro Kilometer Wegstrecke zwischen dem Hauptwohnsitz des Selbständigen und seiner üblichen Arbeitsstätte hinzugerechnet werden. Ein kurzes Rechenbeispiel:

Ein Selbständiger kauft sich ein Firmenfahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 30.000 Euro und wohnt 10 km von seinem Büro entfernt.

1 % von 30.000 € = 300 €

0,03 % von 30.000 € = 9 €

9 € pro km x 10 km = 90 €

300 € + 90 € = 390 €

Folglich muss der Selbständige Steuern zahlen, als würde er jeden Monat 390 € mehr verdienen, als er laut seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung einnimmt.

Wann lohnt sich das Fahrtenbuch, wann die 1-Prozent-Regelung?

Eine pauschale Antwort lässt sich hier nicht geben, da das immer vom Einzelfall abhängig ist. Einige Fälle kann man jedoch festhalten, wann das Fahrtenbuch die lohnenswertere Variante sein könnte:

  • Es liegt fast keine private Nutzung vor.
  • Das Fahrzeug hat einen sehr hohen Bruttolistenpreis.
  • Das Fahrzeug ist recht alt und die Abschreibungszeit bereits vorüber.
  • Es handelt sich um einen Gebrauchtwagen.
  • Die Gesamtfahrleistung pro Jahr ist sehr gering.

Fazit

Den Entschluss, ob ein Dienstwagen angeschafft werden soll, muss jeder Selbständige selbst fassen. Mit unseren Informationen lässt sich aber eine fundierte Entscheidung treffen, ob die Anschaffung sinnvoll und finanziell vorteilhaft ist.

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