Schritt 4: Die Wahl der richtigen Rechtsform

Die Wahl der besten Rechtsform sollten Sie nicht zu vorschnell treffen. Fragen Sie am besten auch Ihren Steuerberater, welche Rechtsform er am sinnvollsten für Sie hält. Um sich vorab einen Überblick zu verschaffen, haben wir einen Vergleich der gängigsten Unternehmensformen für Sie zusammengestellt.

Gründen Sie Ihre Firma alleine oder mit Partner(n)?

Einzelunternehmen und GbR – Die Rechtsform Einzelunternehmen können Sie nur alleine gründen. Möchten Sie Ihre Firma mit mindestens einem Partner gründen, wäre eine mögliche Rechtsform die GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts). Diese beiden Personengesellschaften sind am einfachsten und schnellsten zu gründen. Auch die Gründungskosten sind dabei sehr gering. Der Aufwand für Buchführung und Jahresabschluss ist hier ebenfalls sehr niedrig. Der Nachteil dieser beiden Unternehmensformen liegt in der Haftung, da Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen gegenüber Gläubigern haften und für Schadensersatzansprüche haftbar gemacht werden können. Auch ist es ihnen nicht möglich, bei diesen Rechtsformen einen  Fantasienamen für Ihre Firma zu entwickeln; Sie treten mit Ihrem natürlichen Namen auf.

oHG – Die Rechtsform oHG (offene Handelsgesellschaft) ist der GbR sehr ähnlich. Sie muss ebenfalls von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet werden. Der Unterschied liegt in der Eintragung in das Handelsregister wodurch Sie einen Fantasienamen für Ihr Unternehmen wählen können. Dadurch sind Sie aber auch buchführungs- und bilanzierungspflichtig, was mit höheren Kosten verbunden ist. Meist wird die oHG von Handelsunternehmen verwendet.

KG – Die KG ist ebenfalls eine Personengesellschaft. Für diese Rechtsform sind mindestens zwei Gesellschafter notwendig. Wie beim Einzelunternehmen und der GbR ist die KG ebenfalls schnell und einfach zu gründen. Der große Vorteil dieser Rechtsform ist die Trennung der Haftung. Der sog. Komplementär haftet dabei mit dem gesamten Privatvermögen und übernimmt in der Regel die Geschäftsführung. Der sog. Kommanditist haftet nur mit dem Betrag, den er in die KG einbezahlt hat und ist in der Regel von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Jede KG kann dabei mehrere Komplementäre und mehrere Kommanditisten haben.

Sehen Sie hohe Risiken in Ihrem Geschäft?

GmbH – Bei der KG wurde die Haftungsbeschränkung bereits angesprochen. In Deutschland gibt es die sehr beliebte und oft gewählte GmbH. Sie können die GmbH alleine oder mit mehreren Partnern gründen. Diese Rechtsform gehört zu den Kapitalgesellschaften. Alle Gesellschafter sind, wie der Name schon sagt, in der Haftung beschränkt. Sie haften also nur mit Ihrem in die GmbH eingezahlten Kapital. Das Privatvermögen bleibt dabei mit gewissen Einschränkungen unantastbar. Wenn Sie also höhere Risiken in Ihrer Geschäftstätigkeit sehen, wäre diese Rechtsform die richtige für Sie. Der Nachteil der GmbH sind allerdings die höheren Gründungskosten, höhere Kosten für Buchführung, Jahresabschluss und höhere Steuern.

GmbH & Co. KG – Sicher haben Sie auch schon einmal die GmbH & Co. KG (Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung) gehört. Diese Rechtsform ist eine Mischung zwischen GmbH und KG. Sie gründen hier zwei Firmen. Die GmbH übernimmt allerdings nur die Aufgabe des Komplementärs und haftet also mit Ihrem Eigenkapital. Die KG ist also Ihre Hauptfirma. Diese Rechtsform hat den großen Vorteil, dass Sie weniger Steuern zahlen müssen und trotzdem eine Haftungsbeschränkung haben. Allerdings ist der Verwaltungsaufwand bei der GmbH & Co. KG höher, da Sie die Buchführung und den Jahresabschluss für zwei Firmen erstellen müssen. Auch die Gründungskosten sind bei dieser Rechtsform höher.

Die Gründung

Wie Sie Ihr Unternehmen gründen, erfahren Sie in dem jeweiligen Artikel der Rechtform. Weitere Details zur Gründung erhalten Sie z.B. von Ihrem Steuerberater.

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