Selbstanzeige nach steuerlichen Vergehen – Basiswissen einfach vermittelt
Dabei gilt es nicht nur auf die konkrete Vorgehensweise bei einer Selbstanzeige Rücksicht zu nehmen, sondern auch die Gründe dafür zu erläutern, weshalb die Möglichkeit auf eine Selbstanzeige in Deutschland überhaupt angeboten wird. Darüber hinaus soll außerdem ein kleiner Ausblick auf die aktuell laufenden Reformprozesse bezüglich der Selbstanzeige gegeben werden.
Was ist die Selbstanzeige und wofür wird sie gebraucht?
Die Selbstanzeige nach einem steuerlichen Vergehen ist in gewisser Weise mit dem Ablasshandel aus dem Mittelalter zu vergleichen: Wer seine Sünden beichtet und reumütig Buße tut, kann sich reinwaschen und doch noch in den Himmel gelangen. Bei einer Selbstanzeige ist es allerdings wichtig, dass die sündige Tat bislang noch nicht entdeckt wurde. Wer sich aber erst nachdem das eigene Vergehen öffentlich bekannt wurde reumütig zeigt, sollte hingegen nicht mit Vergebung rechnen, sondern sich stattdessen vielmehr auf eine saftige Strafe einstellen.
Wer sich ein steuerliches Vergehen vorzuwerfen hat, kann sich mit einer Selbstanzeige zu diesem bekennen, seine Steuer nachzahlen und dann ohne eine Strafe aus eben dieser verzwickten Situation gelangen. Dies funktioniert aber nur, wenn alles genau nach den Richtlinien abläuft und der Steuersünder sich auch wirklich reumütig, will heißen ehrlich, zeigt. Die Bundesrepublik Deutschland ist auf die Selbstanzeige angewiesen, da ihr wegen der übergreifenden Steuerhinterziehung mehrere Milliarden Euro jährlich entgehen. DIE WELT beispielsweise berichtet, dass die Selbstanzeige dem Staat jährlich mehr als vier Milliarden Euro einbringt. Geld, das an anderer Stelle sonst schmerzlich vermisst worden wäre. Dementsprechend ist die Selbstanzeige ein probates Mittel, um Steuersündern wieder auf den rechten Weg zu helfen und gleichzeitig die Löcher in der Steuerkasse des Bundes zu stopfen.
Weiterreichende Informationen zur steuerlichen Selbstanzeige sind auch in der 3-teilige Video-Reihe Forum Recht zu finden.
Wie sieht die Selbstanzeige aus?
Eine Selbstanzeige bei steuerlichen Vergehen wird nicht bei der Polizei, sondern beim Finanzamt abgelegt. Es braucht hierfür kein schriftliches Geständnis im herkömmlichen Sinne, sondern eine Aufstellung der wichtigsten Dokumente. Besonders wichtig bei der Selbstanzeige ist übrigens die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Wer glaubt an dieser Stelle des Verfahrens noch etwas verstecken zu können, wird schnell eines Besseren belehrt werden und riskiert damit die Wirksamkeit der eigenen Selbstanzeige. Damit diese Gefahr aus dem Weg geräumt wird, sollten Betroffene sich möglichst von Beginn an mit einem vertrauenswürdigen Partner und Berater zusammensetzen, der sie durch den Prozess rund um die Selbstanzeige begleitet und dafür sorgt, dass das intendierte Ziel auch tatsächlich erreicht wird.
Um auf die konkreten Details der Selbstanzeige sowie der erforderlichen Schritte, die innerhalb ihres Rahmens notwendig sind, einzugehen, müssen die neusten Entwicklungen rund um dieses Thema einbezogen werden. Wie sich beispielsweise anhand der Berichterstattung im FOCUS erkennen lässt, geriet die Selbstanzeige in den letzten Monaten und Jahren zunehmend in die Kritik. Es wurden umfangreiche Reformen gefordert, einige Stimmen setzten sich sogar für eine komplette Abschaffung der Selbstanzeige ein. Die neuen Reformen sind zwar noch nicht gänzlich verabschiedete, dennoch wird davon ausgegangen, dass ab dem 01. Januar 2015 verschiedene Änderungen in Kraft treten.
Eine Selbstanzeige wird nur dann wirksam, wenn sie, in gewisser Weise, aus freien Stücken geschieht. Dies ist die wichtigste Voraussetzung, die Steuersünder beachten sollten. Sobald erst einmal ein Verdacht ausgesprochen oder eine Steuerprüfung anberaumt wurde, kann eine Selbstanzeige nicht mehr wirksam werden. Zusätzlich ist, wie bereits erläutert, die Vollständigkeit einer Selbstanzeige von unbedingtem Interesse. Einmal zurückbehaltene Informationen können später nicht einfach nachgereicht werden, ohne das gesamte Projekt Selbstanzeige nachhaltig zu gefährden. Darüber hinaus muss Steuerhinterziehern klar sein, dass bei einer wirksamen Selbstanzeige eine Rückzahlung des ausstehenden Betrags gefordert wird. Nach dem derzeitigen Stand der neuen Reformen gilt dies zukünftig für einen Zeitraum von zehn Jahren. Darüber hinaus wird ab einer Hinterziehungssumme von mehr als 25.000 Euro außerdem ein Zuschlag gefordert werden. Die Berechnung desselben erfolgt gestaffelt und kann eine Höhe von bis zu 20 Prozent annehmen. Weiterhin müssen Steuersünder außerdem sogenannte Hinterziehungszinsen entrichten, die mit einer Höhe von sechs Prozent veranschlagt werden.
Die Selbstanzeige ist dementsprechend durchaus ein kostspieliges Unterfangen. Gleichzeitig gibt es keine Garantie dafür, dass sie tatsächlich erfolgreich verläuft. Wer sich einen starken und erfahrenen Partner zur Seite stellt, wird sich automatisch mit größeren Chancen konfrontiert sehen. Besser ist nur, die anfallenden Steuern gleich ordnungsgemäß und fristgerecht zu zahlen, um gar nicht erst in eine prekäre Lage zu geraten. Wer sich als Selbstständiger in diesem Metier noch nicht ausreichend auskennt, für den kann sich ein Steuerberater an dieser Stelle unbedingt lohnen.
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