Selbstständig – wann ein Firmenhandy lohnenswert ist

Ein Firmenhandy lässt sich einfach absetzen

Ein Firmenhandy lässt sich einfach absetzen. (Quelle: Pixabay/ JESHOOTS-com)

Wer selbstständig ist, kann selbst wählen, ob er ein Unternehmenshandy oder ein privates Handy nutzen möchte. Grundsätzlich ist das Smartphone für die Organisation des beruflichen Alltags unverzichtbar geworden. Es wird heutzutage nicht nur für Telefonate, E-Mails und zum Verwalten von Kontakten genutzt. Auch Dokumente lassen sich auf dem Smartphone ebenso abrufen wie Grafiken, Bilder oder Rechnungen. Der Vorteil eines Smartphones liegt darin, von überall mobil arbeiten zu können. Wer viel unterwegs ist, lernt die Annehmlichkeiten der mobilen Kommunikation schnell schätzen. Ein Arbeitshandy kann aber auch zusätzliche Kosten verursachen. Grundsätzlich sollte man sich jedoch überlegen, ob man Berufliches und Privatem lieber trennen sollen.

Das Firmenhandy absetzen: So machen Sie die Kosten steuerlich geltend

Wer sich für ein Unternehmenshandys entscheidet, profitiert von einem entscheidenden Vorteil: Die Kosten können geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für die Anschaffungskosten eines Handys, als auch für die Gesprächskosten. Voraussetzung für die Geltendmachung ist, dass Sie das Handy geschäftlich nutzen und auch berufliche Gespräche darüber führen. Um die Kosten in vollem Umfang geltend machen zu können, ist eine Trennung von privater und geschäftlicher Nutzung wichtig. Eine private Nutzung des Smartphones ist dennoch möglich. Am einfachsten gelingt dies, wenn man sich für ein Gerät mit Dual-SIM entscheidet. Dabei nutzt man zwei SIM-Karten parallel: Eine für die geschäftliche und eine für die private Kommunikation: Der Vorteil liegt darin, nicht zwei Gerte gleichzeitig nutzen zu müssen.

Die Kosten für das Gerät können in diesem Fall anteilig geltend gemacht werden. Wenn Sie das Smartphone zu zwei Dritteln beruflich und zu einem Drittel privat nutzen, sind sie berechtigt, zwei Drittel der Anschaffungskosten steuerlich geltend zu machen. Die Anschaffung selbst kann über einen Anbieter wie 1und1 erfolgen, bei dem es eine Reihe an unterschiedlichen Modellen und verschiedenen Vertragsvarianten gibt.

Überlassung eines Firmenhandys an die Mitarbeiter

Unternehmer oder Unternehmerinnen können ihren Mitarbeitern ein Firmenhandy stellen und dies ebenfalls steuerlich absetzen. Dabei gibt es verschiedene Varianten der Nutzung:

  • Bring Your Own Device (BYOD)
  • Corporate owned, Business-only (COBO)
  • Corporate owned, Personally Enabled (COPE)

Bring Your Own Device (BYOD)

Diese Variante der geschäftlichen Handynutzung ist für Unternehmer kostenlos: Der Mitarbeiter nutzt sein eigenes Handy für die geschäftliche Kommunikation. Es gibt allerdings datenschutzrechtliche Probleme. So kann die Installation privater Apps, unter anderem das beliebte und häufig genutzte WhatsApp, geschäftliche Daten übertragen. Somit können Firmendaten im schlimmsten Falle in fremde Hände geraten.

Corporate owned, Business-only (COBO)

Hier wird dem Mitarbeiter ein Diensthandy gestellt und die Kosten dafür werden übernommen. Dies ist datenschutzrechtlich unbedenklich, zumal die Möglichkeit besteht, die Nutzung zu begrenzen. Der Nachteil liegt darin, dass die Mitarbeiter zwei Handys nutzen müssen. Außerdem kann es vor allem bei älteren Geräten zu Sicherheitsproblemen kommen.

Corporate owned, Personally Enabled (COPE)

Dem Mitarbeiter wird ein Handy gestellt, auf dem private Nutzung erlaubt ist. Auf den Smartphones ist ein geschäftlicher Arbeitsbereich installiert, der die Möglichkeit bietet, die private von der beruflichen Kommunikation zu trennen. Die berufliche Kommunikation lässt sich steuern und begrenzen. Diese Variante ist bei Beschäftigten sehr beliebt, da sie nicht zwei Handys nutzen wollen. Die Kosten lassen sich durch die Trennung sehr gut aufschlüsseln.

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