Unterschied zwischen Soll- und Ist – Versteuerung

Machen Sie nicht von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch, müssen Sie für alle Rechnungen die Umsatzsteuer abführen bzw. erhalten diese für Eingangsrechnungen wieder vom Finanzamt zurück. Bei dieser Umsatzsteuer unterscheidet der Gesetzgeber zwischen zwei Arten der Versteuerung.

Soll – Versteuerung (Versteuerung nach vereinbarten Entgelten)

Schreiben Sie beispielsweise am 15.10.2012 eine Rechnung, müssen Sie in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Oktober 2012 die Umsatzsteuer angeben. Diese wird dann an das Finanzamt abgeführt. Bezahlt der Kunde die Rechnung erst einige Monate später, müssen Sie bis zu seiner Bezahlung die Umsatzsteuer vorstrecken. Bei dieser Art der Versteuerung muss die Umsatzsteuer für Ausgangsrechnungen jeweils im Folgemonat an das Finanzamt abgeführt werden. Dabei ist es nicht relevant ob der Kunde die Rechnung bereits bezahlt hat.

Bei hohen Rechnungsbeträgen kann dies zu Liquiditätsengpässen führen. Daher können Sie bis zu einem Netto-Jahresumsatz von 500.000 €  im Vorjahr beim Finanzamt einen Antrag auf die Ist-Versteuerung stellen. Sind Sie nicht zur Bilanzierung verpflichtet, können Sie auf Antrag ebenfalls von der Ist-Versteuerung Gebrauch machen.

Ist-Versteuerung (Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten)

Bei der Ist-Versteuerung bezahlen Sie die Umsatzsteuer erst dann, wenn der Kunde die Rechnung auch bezahlt hat. Diese ist in der Umsatzsteuer-Voranmeldung des Monats zu erfassen, in welchem das Geld eingegangen ist.

Ist das Rechnungsdatum beispielsweise der 15.10.2012 und der Kunde bezahlt die Rechnung erst am 20.02.2013, so müssen Sie die Steuer erst in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Februar 2013 erfassen.

Somit müssen Sie im Gegensatz zur Soll-Versteuerung die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn Sie das Geld der Rechnung erhalten haben. Dies ist gerade bei hohen Rechnungen ein großer Vorteil gegenüber der Soll-Versteuerung, da es somit nicht zu Liquiditätsengpässen kommen kann.

Bei weiteren Fragen zu den Arten der Versteuerung hilft Ihnen auch gerne Ihr Steuerberater weiter.

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