Wie funktionieren Abschreibungen?
Abschreibungen sollen den Werteverzehr eines Wirtschaftsgutes darstellen. In einfachen Worten bedeutet das: ein Wirtschaftsgut wird im Laufe der Zeit weniger wert un d dieser Verlust wird über die Abschreibung dargestellt und vermindert den Gewinn eines Unternehmens. Kauft ein Unternehmen zum Beispiel einen PKW für 36.000 Euro, hat es im ersten Moment noch keinen Wertverlust erlitten, da es „nur“ Geld gegen Auto tauscht. Da jedoch der PKW im Laufe der Zeit weniger wert wird, entsteht ein Verlust, der als Abschreibung in der Gewinn- und Verlustrechnung auftaucht. Doch wie berechnet man Abschreibungen?
Wie erfolgt die Abschreibung?
Es gibt verschiedene Methoden, den Wertverlust zu erfassen, die beiden wichtigsten sind die lineare und die degressive Abschreibung. Bei der linearen Abschreibung wird der Anschaffungswert des Wirtschaftsgutes gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. Der PKW für 36.000 Euro wird zum Beispiel auf sechs Jahre abgeschrieben. Jedes Jahr verringert sich der Wert des PKW in der Bilanz um 6.000 Euro, bis nach sechs Jahren nichts mehr übrig ist. Gleichzeitig wird jedes Jahr ein Verlust von 6.000 Euro in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Bei der degressiven Abschreibung wird jedes Jahr ein gleichbleibender Prozentsatz (zum Beispiel 20%) abgeschrieben. Im ersten Jahr würde sich die Abschreibung für den PKW auf 7.200 Euro belaufen (36.000 Euro * 20%), im zweiten Jahr auf 5.760 Euro (28.800 Euro * 20%). Der Abschreibungsbetrag wird jedes Jahr weniger, da der Restwert, auf den sich die prozentuale Berechnung bezieht, immer geringer wird. Mathematisch würde das Unternehmen so nie auf null Euro abschreiben können, daher ist es üblich, gegen Ende der Laufzeit auf das lineare Verfahren zu wechseln und den Rest gleichmäßig bis auf null abzuschreiben.
Der steuerliche Aspekt
Da Abschreibungen als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens auftauchen, vermindern sie auch die Steuerlast. Damit Unternehmen nicht aus steuerlichen Gründen ihre Abschreibungen zu hoch berechnen, gibt es gesetzlich festgelegte Nutzungsdauern und Verfahren für Wirtschaftsgüter. Diese Nutzungsdauern sind in der sogenannten „Afa-Tabelle“ („Afa“ steht für Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums aufgeführt.
Die Sonderfälle
Eine Besonderheit gilt für Wirtschaftsgüter, deren Wert unter einem bestimmten Betrag liegt: die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG). Grundsätzlich können sie zwar wie normale Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden, aber das wäre aus steuerlicher Sicht nicht vorteilhaft. Wirtschaftsgüter, deren Wert ohne Vorsteuer unter 410 Euro liegt, dürfen im ersten Jahr komplett abgeschrieben werden (§6 Abs. 2 EStG). Sie vermindern den Gewinn (und damit die zu zahlenden Steuern) komplett im ersten Jahr, daher kann es für ein Unternehmen interessant sein, beim Einkauf unter dieser Grenze zu bleiben.
Eine andere Alternative ist die sogenannte „Pool-Lösung“. Hier werden Wirtschaftsgüter, deren Wert zwischen 150 und 1.000 Euro liegt, in einem Pool gesammelt und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben. Das Unternehmen muss sich für eine der beiden Methoden entscheiden, es kann nicht Wirtschaftsgüter bis 410 Euro sofort abschreiben und Güter zwischen 410 und 1.000 Euro im Pool abschreiben.
Je nach Art der Wirtschaftsgüter, die das Unternehmen anschafft, kann die Pool-Lösung oder die 410-Euro-Regelung besser sein. Das soll anhand von zwei Beispielen deutlich werden. Beschafft ein Unternehmen ein neues Notebook für 390 Euro netto, hat es drei Möglichkeiten. Erstens kann es das Notebook regulär über drei Jahre Nutzungsdauer laut Afa-Tabelle abschreiben. Damit würde es den Gewinn pro Jahr um 130 Euro reduzieren. Da das Notebook unter der 410-Euro-Grenze liegt, könnte es auch im ersten Jahr komplett als GWG abgeschrieben werden und den Gewinn entsprechend um 410 Euro reduzieren. Bei der Pool-Lösung muss das Notebook über fünf Jahre abgeschrieben werden, der jährliche Abschreibungsbetrag wäre 78 Euro.
Im zweiten Beispiel kauft ein Unternehmen einen Schreibtisch für 720 Euro. Laut Afa-Tabelle müssen Büromöbel über 13 Jahre abgeschrieben werden, das ergibt einen jährlichen Aufwand von 60 Euro. Wählt das Unternehmen jedoch die Pool-Lösung, kann es den Schreibtisch über fünf Jahre mit jeweils 144 Euro abschreiben. Da es beide Verfahren nicht mischen kann, muss es in diesem Fall auch das Notebook im Pool über fünf Jahre abschreiben anstatt drei. Mehr zum Thema Abschreibung von neuen Büromöbeln findet Ihr hier: http://www.schaefer-shop-blog.de/blog/steuerrecht-abschreibung-bueromoebel/
Gerade für neu gegründete Unternehmen kann es jedoch manchmal sinnvoll sein, Wirtschaftsgüter regulär abzuschreiben. Dadurch werden die Belastungen über mehrere Jahre verteilt anstatt direkt im ersten Jahr den noch niedrigen Gewinn weiter zu verringern.