Die Gründung einer UG (Unternehmergesellschaft)

Die UG ist, wie auch die GmbH, eine sog. juristische Person und gehört zu den Kapitalgesellschaften.

Die UG kann in eine GmbH umfirmiert werden, sobald die UG über ein Stammkapital von 25.000 € verfügt. Das Unternehmen kann aber auch als UG weitergeführt werden. Für die Erhöhung des Stammkapitals muss mindestens 25% des Gewinns zurückgelegt werden, bis das Stammkapital 25.000 € beträgt.

Als geschäftsführender Gesellschafter einer UG sind Sie Angestellter Ihrer eigenen Firma mit besonderen Rechten. Die UG kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Es muss mindestens ein Geschäftsführer bestimmt werden.

 

Haftung

Durch ihre Haftungsbeschränkung und den geringen Kapitalbedarf ist sie eine beliebte Unternehmensform. Für Schäden, welche bei Ausübung der gewerblichen Tätigkeit entstehen, müssen Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen haften. Die Haftung ist beschränkt auf das Kapital der UG. Forderungen und Verbindlichkeiten sind an die UG als eigenständige juristische Person gerichtet und nicht an Sie privat. Wird ein Schaden allerdings grob fahrlässig verursacht, ist auch das Privatvermögen nicht mehr sicher.

Kann ich einen Fantasienamen für meine Firma wählen?

Sie können den Namen Ihrer Firma frei wählen. Sie müssen allerdings darauf achten, dass Ihr gewünschter Fantasiename noch von keiner anderen Firma verwendet wird. Auch darf sie einer bereits bestehenden Firma nicht zu ähnlich klingen. Ihrem gewählten Fantasienamen wird die Rechtsform „UG (haftungsbeschränkt)“ oder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ hinten angestellt. Ist Ihr Fantasiename beispielsweise “Tritendo Media”, so lautet die gesamte Firmenbezeichnung “Tritendo Media UG (haftungsbeschränkt)” oder „Tritendo Media Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“.

Voraussetzungen für die Gründung

Um eine UG zu gründen benötigen Sie folgendes

  1. Firmenname: Dem gewählten Firmennamen wird „UG (haftungsbeschränkt)“ oder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ angehängt.
  2. Firmenstempel: Nicht zwingend nötig, aber oft sehr nützlich.
  3. Bankkonto auf den Namen der UG
  4. Eröffnungsbilanz: Diese erstellt Ihr Steuerberater für Sie.
  5. Gewerbeschein: Den Gewerbeschein erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
  6. Gesellschaftervertrag: Dieser wird auch Satzung genannt. Für die UG kann eine vereinfachte Mustersatzung verwendet werden.
  7. Notar: Für die Beurkundung des Gesellschaftervertrags ist ein Notar nötig.
  8. Eintrag in das Handelsregister: Erfolgt nach der notariellen Beurkundung der Satzung.

Die notarielle Beurkundung der Satzung

Wie auch bei der GmbH ist für die Gründung einer UG eine Satzung erforderlich. Um die Kosten dieser aber gering zu halten, bietet der Gesetzgeber eine vereinfachte Mustersatzung an, durch welche die Kosten für die notarielle Beurkundung reduziert werden. Hierfür gibt es eine Mustervorlage für die Einpersonengesellschaft und eine Mustervorlage für eine Mehrpersonengesellschaft.

Verwenden Sie diese vereinfachte Mustersatzung, muss Ihnen klar sein, dass darin viele Punkte nicht geregelt sind, welche in einer umfangreichen Satzung enthalten sind.

Zwar ist die Anfertigung einer Satzung kostenintensiver, gerade bei mehreren Gesellschaftern kann sich diese Investion aber lohnen, falls es unter ihnen zu Konflikten kommt.

Buchführung & Jahresabschluss

Bei der UG sind Sie buchführungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie für sämtliche Geldein- und ausgänge Belege benötigen und diese buchen müssen. Die Buchführung übernimmt auch gerne der Steuerberater für Sie.

Für den  Jahresabschluss müssen Sie eine Bilanz erstellen.  Zusätzlich muss eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Diese beiden Dokumente sollten Sie von einem Steuerberater anfertigen lassen.

Steuern

Natürlich müssen Sie auch mit Ihrem Unternehmen Steuern bezahlen. Hier sehen Sie einen Überblick, welche Steuern auf Sie zu kommen:

Umsatzsteuer – Beim Verkauf von Produkten und/oder Dienstleistungen müssen Sie Umsatzsteuer erheben und diese an das Finanzamt abführen. Sie erhalten aber auch die bezahlte Umsatzsteuer an Lieferanten vom Finanzamt zurück.

Gewerbesteuer – Die Höhe der Gewerbesteuer ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Sie wird aus dem Gewinn der GmbH berechnet. Je nach Hebesatz der jeweiligen Stadt müssen sie mal mehr, mal weniger Gewerbesteuer bezahlen.

Körperschaftssteuer – Dies Körperschaftssteuer ist die Steuer die jede Kapitalgesellschaft auf Gewinne zahlen muss. Derzeit liegt Sie bei 15%.

Einkommensteuer – Die Einkommensteuer hat jeder Geschäftsführer und Angestellter bereits über die Lohnsteuer bezahlt.

Kapitalertragssteuer – Diese Steuer ist vom Gesellschafter auf Gewinne durch seine Kapitaleinlage zu zahlen.

Das zweite Geschäftsjahr

Wenn Ihr erstes Geschäftsjahr gut läuft und Sie Gewinne verbuchen können, sollten Sie unbedingt Steuerrücklagen für das nächste Geschäftsjahr bilden. Denn sobald Sie Ihren Jahresabschluss erstellt und beim Finanzamt eingereicht haben, fordert dieses Abschlagszahlungen auf die zu erwartenden Gewinne für das zweite Geschäftsjahr. Legen Sie also Geld zurück.

Die Vorteile einer UG

  1. Sie haften nur mit dem Geschäftsvermögen. Wenn die UG also zahlungsunfähig werden sollte, können Sie nicht privat zur Kasse gebeten werden.
  2. Sie können einen Fantasienamen für Ihre UG verwenden.
  3. Für die Gründung einer UG ist nur mindestens 1 € Stammkapital nötig.

Die Nachteile einer UG

  1. Für eine UG ist es sehr schwierig, bei Banken einen Kredit zu bekommen. Meistens müssen Sie hier eine zusätzliche persönliche Haftung übernehmen. Die Bank sichert sich somit gegen eventuelle Rückzahlungsausfälle ab. Hierfür gibt es allerdings verschiedene Förderprogramme, die ausschließlich für Existenzgründer vorgesehen sind und zudem günstige Konditionen bieten.
  2. Die Buchhaltung und der Jahresabschluss sind aufwändiger und somit teurer als beispielsweise bei einer Einzelfirma, wenn ein Steuerberater diese Aufgaben übernimmt.
  3. Bei fahrlässigem Verhalten kann es passieren, dass Sie auch mit Ihrem Privatvermögen haften. Einen absoluten Schutz gegen die private Haftung bietet die UG also nicht.
  4. Mindestens 25% aller Gewinne der UG müssen für die Erhöhung des Stammkapitals aufgewendet werden, bis dieses 25.000 € beträgt.

Wann macht eine UG für mich Sinn?

Eine UG könnte die richtige Rechtsform für Sie sein, wenn Sie eine Haftungsbeschränkung benötigen, für die Gründung der GmbH aber nicht das nötige Stammkapital aufbringen können. Mit den sehr geringen Gründungskosten ist die UG sehr günstig in der Gründung. Benötigen Sie aber noch Kapital von Kreditgebern, könnte es mit einer UG schwierig werden. Meist hat der Kreditgeber für seine Investition sehr wenig Sicherheiten.

Informieren Sie sich auch, ob Sie mit einer Versicherung ein Risiko soweit eindämmen können, damit Ihnen eine Personengesellschaftsform ausreicht. Wenn Sie beispielsweise Dächer mit Solarplatten bestücken möchten, genügt eine Versicherung gegen Diebstahl und Schäden durch Umwelteinflüsse.

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