Geschäftsidee und Namen rechtlich schützen
Sind Sie mir Ihrer Geschäftsidee erfolgreich, dauert es oft nicht lange, bis die ersten Nachahmer diese kopieren. Auch wenn es nicht möglich ist, die reine kaufmännische Idee schützen zu lassen, so können Sie durch einige rechtliche Instrumente das entstandene Produkt schützen lassen. Wird ein von Ihnen geschütztes Produkt kopiert, können Sie eine Unterlassung und Schadensersatz einfordern.
Geheimhaltungsvereinbarung abschließen
Bevor Sie Ihre Geschäftsidee in die Tat umgesetzt haben, sollten Sie vorsichtig sein, wem Sie von Ihrem Vorhaben erzählen. Möchten Sie beispielsweise Geschäftspartnern, Investoren oder Dienstleistern von Ihrer Idee erzählen, können Sie zum Schutz Ihrer Idee von dieser Person eine Geheimhaltungsvereinbarung (auch NDA genannt) unterzeichnen lassen. Würde dieser dann Ihre Geschäftsidee in die Tat umsetzen, können Sie rechtlich gegen ihn vorgehen.
Ein Muster einer solchen Geheimhaltungsvereinbarung finden Sie unter http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/geheimhaltungsvereinbarung/.
Markenschutzrecht
Den Namen können Sie sich beim Patentamt schützen lassen. Bevor Sie dies tun, sollten Sie allerdings gründlich recherchieren, ob Ihr gewünschter oder ein ähnlich klingender Name bereits rechtlich geschützt ist. Eine solche Recherche können Sie auf der Webseite des deutschen Patentamts unter https://register.dpma.de/DPMAregister/ durchführen.
Wird der Schutz Ihrer Marke beim Patentamt beantragt, ist sie nicht sofort geschützt. Innerhalb von 6 Monaten kann gegen die Eintragung Einspruch eingelegt werden.
Um das Risiko eines Einspruchs zu minimieren, können Sie einen Patentanwalt beauftragen. Dieser recherchiert für Sie ähnliche und bereits geschützte Firmennamen und kann so einschätzen, ob das Schützen des Namens erfolgversprechend ist.
Die Eintragung einer Marke in Schrift oder Bild (z.B. das Logo) kostet in Deutschland 300,00 € und ist für eine Dauer von 10 Jahren gültig. Eine Verlängerung ist selbstverständlich möglich.
Ein Patent anmelden
Ein Patent ist ein Konzept einer technischen Erfindung. Handelt es sich bei Ihrer Idee also um eine technisch durchführbare Erfindung, können Sie sich das Konzept hierfür patentieren lassen. Ein solches Konzept könnte beispielsweise eine technische Beschreibung für eine kabellose Übertragung von Strom sein. Bei der Anmeldung eines Patentes unterstützt Sie ein Patentanwalt.
Das Urheberrecht
Bei dem Urheberrecht handelt es sich um eine geistige Schöpfung. Das bedeutet, dass Schöpfungen in Bild, Ton, Video oder in anderen multimedialen Formen (z.B. eine Webseite) automatisch durch das Urheberrecht vor dem Kopieren geschützt sind. Dabei ist es nicht erforderlich, die eigene Schöpfung durch einen Vermerk, wie das Copyright – Zeichen (©), zu kennzeichnen.