Schritt 6: Finanzierung und Förderungen

Einer der wichtigsten Punkte, die Sie zum Start in die Selbständigkeit klären müssen, sind Ihre Finanzen. Wie finanzieren Sie Ihre Kosten für Einrichtungen, Personal, Marketing, usw.? Wovon leben Sie, wenn Sie zu Beginn keine oder nur wenige Einnahmen erzielen können? Glücklicherweise gibt es viele Förderprogramme, die den Schritt in die Selbständigkeit finanziell einfacher gestalten. Dabei ist es schwierig, den Überblick zu behalten.

In Deutschland gibt es weit über 1.000 Förderprogramme, welche oft an genaue Verwendungszwecke und bestimmte Branchen gebunden sind. Wir möchten Ihnen hier wichtige und häufig in Anspruch genommene Programme vorstellen. Bei diesen Programmen sind die Förderungen weitestgehend branchenunabhängig.

Zuschüsse für einen Gründercoach

Gerade zu Beginn Ihrer Gründung ist jeder professionelle Rat von unschätzbarem Wert. Speziell für Existenzgründer gibt es den sogenannten Gründercoach. Dieser unterstützt Sie bei Ihrem Start in die Selbständigkeit in jeglicher Hinsicht und gibt Ihnen wertvolle Tips, wie Sie Ihr Unternehmen erfolgreich aufbauen können. Die KfW-Bank stellt Ihnen eine Datenbank zur Verfügung, um einen für Sie geeigneten Gründercoach zu finden. Diese Datenbank finden Sie unter Gründercoach suchen.

Der Gründercoach unterstützt Sie nicht nur bei der Planung Ihres Unternehmens. Zusammen mit Ihnen leitet er alles in die Wege, damit Sie Ihre Förderungen erhalten und Kreditanträge bewilligt werden. Er weiß genau, was Sie beantragen können und worauf bei den Unterlagen, die Sie einreichen, zu achten ist, damit Sie keine Absagen erhalten.

Den Gründercoach sollten Sie in jedem Fall noch vor Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit kontaktieren. Bei einigen Förderungen ist es erforderlich, Anträge noch vor der Gründung zu stellen. Die Kosten für den Gründercoach werden gefördert.

Voraussetzungen für den Zuschuss für einen Gründercoach

  • Die Gründung Ihrer Firma liegt nicht länger als 5 Jahre zurück.
  • Sie müssen Ihr Unternehmen hauptberuflich ausführen.

Förderung

  • Haben Sie Ihre Firma aus der Arbeitslosigkeit gegründet, werden Ihnen im ersten Jahr Ihrer Selbständigkeit bis zu einem Betrag von 4.000€ (auf zusätzlichen Antrag bis zu 6.000€)  90% der Kosten für den Gründercoach erstattet.
  • In den alten Bundesländern erhalten Sie bis zu einer Fördersumme von 6.000€ eine Förderung von 50% der Beratungskosten für einen Gründercoach.
  • In den neuen Bundesländern erhalten Sie bis zu einer Fördersumme von 6.000€ eine Förderung von 75% der Beratungskosten für einen Gründercoach.

Weitere Informationen zur Förderung eines Gründercoaches finden Sie unter Gründercoaching Deutschland.

Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt

Wenn Sie Ihre Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit starten, erhalten Sie einen Existenzgründerzuschuss. Das Arbeitsamt will Ihnen hiermit aus der Arbeitslosigkeit helfen. Auf den Gründungszuschuss besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Durch eine gute Vorbereitung haben Sie aber gute Chancen, den Zuschuss zu erhalten. Am besten lässt sich die Vorbereitung mit einem Gründercoach gestalten.

Vorraussetzungen für den Existenzgründerzuschuss

  • Sie haben noch mindestestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Sie müssen der Agentur für Arbeit glaubhaft darlegen, dass Sie über die fachliche Kompetenz verfügen, um sich in Ihrer Branche selbständig zu machen.
  • Außerdem müssen Sie sich von einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK) die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens bescheinigen lassen.

Förderung

  • Förderung in den ersten 6 Monaten: Leistung in Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeld plus 300 € pro Monat für die soziale Absicherung (Krankenversicherung, etc.)
  • Förderung vom 7. bis zum 15. Monat nach Gründung: Für die soziale Absicherung werden 300 € pro Monat bezahlt, wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird und eine intensive Geschäftstätigkeit nachgewiesen werden kann.

Weitere Informationen zum Gründerzuschuss erhalten Sie unter Gründerzuschuss.

Bundesweit geförderte Kredite

Die KfW-Bank ist bundesweit tätig und stellt speziell für Existenzgründer besonders günstige Kredite zur Verfügung. Sie können zwischen zwei verschiedenen Krediten wählen. Um einen solchen zinsgünstigen Kredit zu erhalten, müssen Sie neben einem sehr guten Businessplan noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Den Kreditantrag müssen Sie bei Ihrer Hausbank stellen. Diese beantragt dann den Förderkredit der KfW-Bank.

Voraussetzungen für geförderte Kredite

  • Die Gründung des Unternehmens ist nicht länger als 3 Jahre her.
  • Das Gewerbe muss hauptberuflich ausgeübt werden oder die hauptberufliche Ausübung mittelfristig geplant sein.

Förderung

  • Sehr zinsgünstige Kredite für Gründer.
  • Oft mit tilgungsfreier Zeit von ein bis zwei Jahren

Weitere Informationen zu den Krediten finden Sie unter KfW-Kredite

Bundesland abhängige Förderbanken

Jedes Bundesland hat eine eigene Förderbank mit unterschiedlichen Finanzierungsangeboten. Auf der jeweiligen Homepage der Banken können Sie sich einen ersten Überblick über die Förderungen verschaffen. Für genauere Informationen hilft Ihnen gerne der Berater Ihrer Hausbank weiter.

Die Förderbanken

Weitere Förderungen

Wie eingangs bereits erwähnt, gibt es in Deutschland weit über 1.000 verschiedene Förderungen für Unternehmen. Welche Förderungen für Sie noch in Frage kommen, können Sie auf der Webseite Förderdatenbank überprüfen.

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