Wie die neue SEPA-Lastschrift funktioniert

Sepa IBAN BICUm den europäischen Zahlungsverkehr zu vereinfachen, wird das SEPA-Verfahren eingeführt. Hierfür wird eine neue Nummer, die IBAN (International Bank Account Number), aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl gebildet. Zusätzlich wird für Transaktionen die BIC (Bank Identifier Code) benötigt. Diese BIC (auch SWIFT genannt) läuft aber in zwei Stufen aus:

  1. Ab dem 01.02.2014 muss die BIC nur noch für Zahlungen in andere SEPA-Staaten angegeben werden. Bei Zahlungen innerhalb Deutschlands reicht die IBAN aus.
  2. Ab dem 01.02.2016 kann die BIC auch bei Zahlungen innerhalb der teilnehmenden SEPA-Staaten weggelassen werden.

Bestehende Bankverbindungen weiterhin verwenden

Haben Sie bereits von Ihrem Kunden eine Einzugsermächtigung zum bisherigen Lastschriftverfahren, können Sie diese auch für die SEPA-Lastschrift weiterhin nutzen. Sie müssen also kein neues Mandat von Ihrem Kunden anfordern.

Um auch weiterhin Lastschriften mit den bisherigen Daten Ihrer Kunden einziehen zu können, müssen Sie nun nicht zwangsweise die IBAN und BIC Ihrer Kunden anfordern. Sie können mithilfe der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN generieren. Einen solchen Generator finden Sie unter http://www.iban.de/iban-berechnen.html.

Die BIC finden Sie anhand der Bankleitzahl heraus. Eine Abfrage hierfür finden Sie unter http://www.iban.de/bic-suchen.html.

Das ändert sich im Vergleich zur bisherigen Lastschrift

Das neue Verfahren bringt einige Änderungen mit sich:

  • SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften sind in den 27 EU-Staaten sowie in den Staaten Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco und in der Schweiz verfügbar.
  • Langfristig wird für SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften sowohl innerhalb Deutschlands, als auch innerhalb von Europa nur noch eine Nummer nötig sein: die IBAN.
  • Es sind SEPA-Lastschriften aus dem europäischen Ausland möglich.
  • Es wird ein genaues Datum für die Kontobelastung einer SEPA-Lastschrift mitgeteilt.
  • Durch die Gläubiger ID des Zahlungsempfängers und eine Mandatsreferent wird eine höhere Transparenz erreicht.
  • Der Verwendungszweck ist auf 140 Zeichen begrenzt.
  • Für das digitale Einreichen von SEPA-Lastschriften beim Kreditinstitut muss eine XML-Datei erstellt werden. Das DTA Format gibt es dann nicht mehr.
  • Einzugsermächtigung wird durch SEPA-Mandat ersetzt. Für neue Verträge ab dem 01.02.2014 kann hierfür ein Vordruck des Zahlungsdienstleisters verwendet werden.
  • Die SEPA-Lastschrift kann bis zu 8 Wochen vom Zahlenden ohne Angabe von Gründen zurück gegeben werden. Bei der bisherigen Lastschrift waren es 6 Wochen.

Voraussetzungen für den Einzug von SEPA-Lastschriften

Um Lastschriften über SEPA einziehen zu können, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

  1. Gläubiger ID beantragen: Für den Einzug von SEPA-Lastschriften benötigen Sie eine Gläubiger Identifikationsnummer. Diese können Sie bei der Bundesbank unter http://www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragen.
  2. Inkassovereinbarung mit Bank: Damit Sie über Ihre Bank SEPA-Lastschriften einziehen können, müssen Sie mit dieser eine neue Inkassovereinbarung schließen.
  3. Schriftliches Mandat des Kunden: Mit dem neuen SEPA Verfahren ist es erforderlich, ein schriftliches Mandat des Zahlers einzuholen. Beim bisherigen Lastschriftverfahren erfolgte dies über die Einzugsermächtigung. Eine telefonische Bestätigung, eine Bestätigung per E-Mail oder auf einer Webseite reichen dabei nicht mehr aus. Vor dem 01.02.2014 erhaltene Einzugsermächtigungen behalten aber auch für die SEPA-Lastschrift ihre Gültigkeit.

Über alle weiteren Schritte, die für Ihre Umstellung auf das neue SEPA-Verfahren notwendig sind, informiert Sie der Berater Ihrer Bank oder Sparkasse.

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