Geschäftsreisen in die USA: Was muss ich beachten?

ESTA (Einreisegenehmigung)

Die ESTA Einreisegenehmigung ist für die Geschäftsreisenden gedacht, die sich nicht länger als 90 Tage am Stück in den USA aufhalten möchten und kann, im Gegensatz zu anderen Visa, ausschließlich online beantragt werden. Mit ESTA Formular darf man theoretisch beliebig oft pro Jahr einreisen, jedoch empfiehlt es sich, dies nicht zu überstrapazieren, da man sonst schnell die Skepsis der US-Behörden auf sich lenkt. Außerdem darf  man keiner entgeltlichen Arbeit für ein US-Unternehmen nachgehen, da sonst eine Wiedereinreise verweigert wird. Aufgrund der geringen Aufenthaltsdauer ist diese Einreisegenehmigung für Unternehmer eher uninteressant.

B-1- Visum (Geschäftsvisum)

Das bei Geschäftsreisen aufgrund der längeren Aufenthaltsdauer sinnvollere Visum ist das B-1-Visum. Das B-1-Visum (Business Visitor, Geschäftsvisum) ist ein Nichteinwanderungsvisum, welches eine Gültigkeit zwischen 1 bis 10 Jahren besitzt. Es berechtigt den Antragssteller zu einer Aufenthaltsdauer von max. 180 Tagen am Stück. Das B-1-Visum stellt ebenfalls kein Arbeitsvisum dar, eine Arbeitsaufnahme gegen Bezahlung durch ein US-Unternehmen ist damit nicht zulässig. Es eignet sich für Konferenzen, Vertragshandlungen, Meetings, Kundenbetreuung oder Firmengründungen, außerdem eignet es sich für Monteure und Mitarbeiter, die für die Instandsetzung oder die Wartung von Maschinen oder Anlagen, die nicht in den USA gekauft wurden, zuständig sind.

Für die Beantragung eines B-1-Visums muss zunächst online ein Account erstellt und das DS-160 Formular ausgefüllt werden. Die dafür anfallende Gebühr beträgt 160 $ und kann per Kreditkarte oder Überweisung bezahlt werden. Ist die Zahlung eingegangen, wird man via E-Mail benachrichtigt, dass der Account freigegeben worden ist. Daraufhin kann telefonisch oder online einen Interviewtermin beim entsprechenden US-Konsulat (Berlin, Frankfurt oder München) vereinbart werden, bei dem man persönlich erscheinen muss. Hier entstehen Wartezeiten von bis zu 4 Wochen, die unbedingt bei der Reise einkalkuliert werden sollten.
Für das Interview ist der Reisepass, das DS-160 Formular, die Bestätigung der Terminvereinbarung und der Zahlungsbeleg mitzuführen. Zudem sollten dem Antrag Nachweise für die berufliche oder private Bindung an das Heimatland, die Rückkehrabsichten sowie Belege zum konkreten Aufenthaltszweck beiliegen. Der Reisepass muss vor Ort abgegeben werden und wird  nach etwa 1-2 Wochen mit den anderen Unterlagen per Post zurückgesendet.

In den meisten Fällen erhält man bereits nach dem Interview eine Rückmeldung, ob dem Visaantrag stattgegeben wurde oder nicht. In seltenen Fällen wird der Bescheid in einem Brief zugeschickt.

Bei einer Ablehnung des Visaantrags ist es sehr schwierig und häufig erst nach mehreren Monaten möglich, ein Visum erfolgreich zu beantragen, weshalb es sich empfiehlt, den Antrag sehr sorgfältig vorzubereiten.

Es ist schwer zu sagen, welches Besuchervisum sich für welche Person eignet. Insgesamt sind sich ESTA und das B-1-Visum sehr ähnlich, doch hat das B-1-Visum den wichtigen Vorteil der längeren Aufenthaltsdauer und der langen Gültigkeit von bis zu 10 Jahren, weshalb es sich für Unternehmer eher anbietet als ESTA.

Neben den sogenannten Besuchervisa gibt es auch noch die Arbeitsvisa. Diese ermöglichen eine Arbeitsaufnahme in den USA und ermöglichen einen längeren Aufenthalt. Zudem können diese verlängert werden, allerdings sind die Anforderungen auch deutlich höher als bei den Besuchervisa.

Die Arbeitsvisa sind ebenfalls in verschiedene Kategorien eingeteilt, im Folgenden sind die für Unternehmer relevanten aufgelistet und kurz erläutert:

E-1-Visum (Handelsvisum)

Ein E-1-Visum ist für selbstständige Unternehmer gedacht, die internationalen Handel (Austausch von Gütern, Technologien und Dienstleitungen) mit einem in den USA ansässigen Unternehmen betreiben möchten. Dieses Visum ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, beispielsweise muss der Wert und das Volumen der Geschäfte beträchtlich sein, i.d.R ein Handelsvolumina von mind. 100.000 $. Das Handelsvisum kann ausschließlich von Mitarbeitern in führenden Positionen beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt, je nach Firmengröße, zwischen einem und fünf Jahren und kann beliebig oft erneuert werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden. Die Antragsstellung des E-Visums kostet 205$.

E-2-Visum (Investorenvisum)

Das E-2-Visum steht Unternehmern zu Verfügung, die in ein US-Unternehmen investiert haben. Auch hier muss das Investitionskapitel beträchtlich sein, als Richtwert gilt ein Investitionsvolumen von mind. 100.000 – 200.000 $, zudem muss die Investition einen wesentlichen Beitrag zur regionalen US-Wirtschaft beitragen, beispielsweise durch Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Gültigkeitsdauer beträgt, je nach Firmengröße, auch hierzwischen einem und fünf Jahren und kann ebenfalls beliebig oft erneuert werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden. Die Antragsstellung des E-Visums kostet 205$.

Weitere Informationen zum Thema Visum finden Sie unter http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/

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