Tagesgeld – Vorsicht bei der Besteuerung

Natürlich bietet ein Girokonto die gleiche schnelle Verfügbarkeit, Tagesgelder werden jedoch verzinst. Bedauerlich ist es aus Anlegersicht jedoch, dass mit der Zinszahlung auch eine Steuerpflicht entsteht. Als Privatperson werden die Zinsen, sofern der Freistellungsauftrag ausgeschöpft wurde, mit 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belegt. Für ein Unternehmen stellt sich der Sachverhalt jedoch anders dar.

Zinsen sind Unternehmensgewinne

Wird das Tagesgeldkonto auf die Firma eröffnet, gleich, ob es sich um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt, zählen die Zinsen zu den Unternehmensgewinnen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Unternehmer Kleinunternehmer, im Nebenberuf selbstständig oder ein Mittelständler mit einer Personengesellschaft ist. Die Zinszahlungen fallen unversteuert in die Unternehmensgewinne. Damit werden sie mit dem persönlichen Steuersatz des Selbstständigen besteuert, auch wenn dieser über 25 Prozent beträgt. Hat ein Gewerbetreibender einen Gewinn von mehr als 50.000 Euro erwirtschaftet, muss er auf den Zinsertrag seines Tagesgeldkontos auch noch Gewerbesteuer abführen. Während es für Kapitalgesellschaften keine Alternative gibt, können Selbstständige einen Ausweg wählen.

Kontoeröffnung als Privatperson

Wer als Selbstständiger seine Rücklagen auf einem Tagesgeldkonto bilden möchte und als Personengesellschaft agiert, kann dieses Konto ohne Weiteres auf seinen Namen einrichten. Zuführungen in die Firma aus diesem Konto werden als Privateinlagen verbucht, die Besteuerung der Erträge erfolgt jedoch auf der Basis der Abgeltungssteuer und kann sich als deutlich günstiger erweisen. Selbstständige, die bislang noch ein Tagesgeldkonto für ihre Rücklagen suchen, sind mit dem Weg zur Bank um die Ecke nicht gut beraten. Die Konditionen der Filialinstitute sind schlichtweg indiskutabel. Die interessantesten Angebote finden sich über einen online basierten Tagesgeldvergleich, beispielsweise auf www.tagesgeldzinsen.com, einem Fachportal für die Anlage auf Tagesgeldkonten. Neben den Konditionen weist das Portal auch noch auf die Besonderheiten der einzelnen Banken hin. Dazu zählen neben der Einlagensicherung auch Sonderkonditionen für Neukunden. Diese greifen entweder in Form von Bonuszinsen oder in Form einer Barvergütung. Bonuszinsen, auf einen bestimmten Betrag und in der Dauer maximiert, eignen sich für diejenigen, die gleich einen höheren Betrag auf das Konto einzahlen möchten. Diejenigen, welche bei null anfangen, sind mit einer Barvergütung besser beraten. Optimiert wird die Anlage auf ein Tagesgeldkonto, wenn sich der Sparer die Mühe macht, nach Ablauf der Bindefrist für den Zinsbonus nach dem nächsten Angebot Ausschau zuhalten. Der kontinuierliche Wechsel zum jeweils nächsten günstigen Anbieter sichert langfristig die höchstmögliche Verzinsung auf die Rücklagen.

Vielleicht gefällt Ihnen auch...