Die Transportversicherung

Werkverkehrsversicherung

Grundsätzlich ist das Firmenfahrzeug über die Vollkasko versichert, nicht jedoch die Ware, die ausgeliefert wird. Und diese Ware hat vielleicht einen höheren Wert als das Fahrzeug selber. Zudem verdienen Sie mit dieser Ware Ihr Geld. Daher sollten Firmeninhaber, die mit ihrem eigenen Fahrzeug ihre eigene Ware selbst ausliefern oder von eigenen Mitarbeitern ausliefern lassen, die Güter durch die Werkverkehrsversicherung absichern.

Sobald die eigene Ware von einer Spedition oder einem Logistikunternehmen ausgeliefert wird, besteht kein Versicherungsschutz über die Werkverkehrsversicherung; hier empfiehlt sich dann die Absicherung über die Warentransportversicherung.

Absicherbare Schäden sind Unfall, Brand, Raub, Diebstahl sowie Einbruchdiebstahl

Fallbeispiel für die Werkverkehrsversicherung:

Der Metzger liefert seine Ware im eigenen Fahrzeug in sein Ladengeschäft. Auf dem Weg verursacht ein Kurzschluss in der Kühlung einen Brand, der auf das Fahrzeug und die frische Ware übergeht. Die komplette Tagesproduktion ist vernichtet.

Verkehrshaftungsversicherung

Diese Art der Versicherung ist lediglich für Spediteure, Logistikunternehmen oder Lagerhalter gedacht, da für diese Unternehmen per Gesetz eine Verkehrshaftung besteht, die Haftung besteht hier für Schäden durch und an den transportierten Gütern.

Warentransportversicherung

„Warum soll ich eine Warentransportversicherung abschließen, wenn meine Ware doch über den Spediteur versichert ist?“

Ganz einfach:

Wissen Sie als Auftraggeber, ob und in welchem Umfang die Spedition einen Versicherungsschutz hat? Reichen die Versicherungssummen für Ihre Güter überhaupt bei einem Schaden aus? Und welche Gefahren sind denn beim Spediteur genau abgesichert? Liefern Sie Ihre Waren überhaupt über ein Logistikunternehmen, welches der Verkehrshaftung unterliegt?

Sobald Sie Ihre Waren in die Hände Dritter geben, sollten Sie sich diese Fragen stellen. Denn die Verkehrshaftungsversicherung ist vergleichbar mit einer Haftpflichtversicherung für Spediteure. Sollte sich herausstellen, dass der Spediteur für den Schaden an der Ware nicht haftbar gemacht werden kann, bleiben Sie als Unternehmer auf dem Schaden sitzen. Daher ist eine Absicherung über die Warentransportversicherung durchaus empfehlenswert. Hierbei sind alle Schäden durch Unfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, Erdbeben, Einsturz von Lagergebäuden, Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Abhandenkommen versichert.

Fallbeispiel für die Warentransportversicherung:

Eine Getränkespedition liefert Bierkisten aus. Der Fahrer des LKW´s ist in einen Unfall verwickelt, durch das Umkippen des Anhängers landen alle geladenen Bierkisten auf der Fahrbahn. Einige unbeschädigte Bierkisten werden zum Weitertransport umgeladen, ein Sachverständiger wird zur Schadenseinschätzung herangezogen. All diese Kosten trägt die Warentransportversicherung.

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