Preisauszeichnung ist Pflicht

paragraphDie Kennzeichnung der einzelnen Artikel im Handel mit den aktuellen Preisen ist nicht nur etwas, was Kunden als selbstverständlich erwarten. Die Preisauszeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Regeln, wie ein Preis korrekt kenntlich gemacht wird, wer zur Preisauszeichnung verpflichtet ist und wie verbindlich der ausgeschriebenen Preis ist, sind in der Preisangabenverordnung (PAngV) festgelegt. Die PAngV ist Teil des BGB und trat 1985 erstmalig in Kraft. Seither wurden einzelne Paragraphen neugefasst und geändert. Die letzte Aktualisierung erfolgte im September 2013.

Grundlegende Inhalte der Preisangabenverordnung

Oberste Priorität in der PAngV haben die Preisklarheit und die Preiswahrheit:

  • Preisklarheit bedeutet hierbei, dass alle Preise den Waren oder Dienstleistungen eindeutig zuzuordnen sind. Außerdem sind die Grundpreise der Produkte anzugeben, z.B. Euro / Kilogramm, je Liter, je Kubikmeter oder je Quadratmeter. Dies betrifft alle Waren in Fertigverpackungen (z.B. Kaffee), Waren in offenen Verpackungen (z.B. Erdbeeren) und lose Waren, die nach Gewicht, Länge oder Volumen abgegeben werden.
  • Preiswahrheit bedeutet zum einen, dass der ausgezeichnete Preis verbindlich ist. Zum anderen beinhaltet die Preiswahrheit den Aspekt, dass der Preis alle tatsächlichen Kosten enthalten muss. In erster Linie ist hierbei (im Einzelhandel) die Mehrwertsteuer gemeint. Aber auch Nebenkosten wie Gebühren (Beratungsgebühren, Anschlussgebühren), Steuern (Flughafensteuer) oder Überführungskosten beim Autokauf müssen im ausgewiesenen Preis enthalten sein.

In der PAngV sind viele detaillierte Regelungen beschrieben und Ausnahmen von der Regel aufgeführt. Im Einzelfall ist jeder Kaufmann daher gut beraten, im Zweifel und bei Unsicherheit einen ausführlichen Blick in die Verordnungen zum Verbraucherschutz zu werfen. Verstöße gegen die PAngV werden wie unlauterer Wettbewerb oder irreführende Werbung geahndet. Dabei schützt Unwissenheit nicht vor Strafe!

Gestaltung von Preistafeln

tafelAuch wenn wenig Spielraum bei der Angabe der Preise bleibt, bei der Gestaltung der Preistafeln darf jeder Händler kreativ werden. Einzige Vorgabe: der korrekte Preis und gegebenenfalls der Grundpreis müssen eindeutig erkennbar sein.

Je hochwertiger die Waren, je exklusiver die Angebote, desto auffallender sind die Preis- und Angebotstafeln in der Regel gestaltet. Je nach Zielsetzung und Verwendungszweck eignen sich verschiedene Materialien für Preistafeln besonders:

  • Hohlkammerplatten sind aufgrund ihres geringen Gewichts sehr gut für große Abhängungen von der Decke über Aktionsflächen geeignet.
  • Aus KAPA PLAST Sandwichplatten lassen sich sehr gut Preistafeln in besonderen Formen herstellen. Das Material ist sehr stabil und hat hervorragende Eigenschaften für den Druck (Farbbrillanz und –intensität)
  • PVC Hartschaumplatten sind der Klassiker für Angebotstafeln im Außenbereich. Sie sind extrem witterungsbeständig, lichtecht und gut für die weitere Veredelung geeignet.
  • Aluminiumverbundplatten kommen hauptsächlich für die Angebotsauszeichnung sehr exklusiver Waren zum Einsatz. Aluminiumverbundplatten können sowohl im Innen- als auch im Außenbereich verwendet werden.

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